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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig, die am 18.06.2012 geschlossene Zweckvereinbarung zwischen der GfA und der Hansestadt Lüneburg zur Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung aufzuheben und eine inhaltsgleiche Verwaltungsvereinbarung mit der GfA abzuschließen.
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