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Auszug - Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.02.2013    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4997/13 Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, Volker
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz berichtet über den Sachstand. Er stellt in seinem Vortrag (siehe Anlage) den baulichen Zustand der Wehre und Schleusen in Bardowick, Wittorf und Fahrenholz dar: Die Technik ist veraltet und entspricht zum Teil nicht mehr dem arbeitssicherheitstechnischen Standard. Die Erneuerung der Bauwerke würde dem Bund etwa 19 Mio Euro kosten. Um die Schiffbarkeit aufrecht zu erhalten, müssten zusätzliche Mittel für die Ausbaggerung des Flusses bereitgestellt werden. Der Bund beabsichtigt daher, die Ilmenau als Bundeswasserstraße zu entwidmen.

 

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg (WSA) hat zur Vorbereitung eines Verfahrens nach § 2 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) im Jahre 2010 begonnen, die Grundlagen hierfür zu erarbeiten. Es wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die am 10. Januar diesen Jahres den betroffenen Gemeinden und Landkreisen vorgestellt wurde.

 

Die Studie zeigt auf, dass zur Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs der Einbau von so genannten Sohlegleiten und halbem Stau möglich wäre. Das seien im Prinzip Hindernisse, die - ähnlich den Buhnen an der Elbe – den Wasserstand in einem bestimmten Rahmen konstant halten könnten. Die Kosten hierfür würden rd. 3,7 Mio. Euro betragen.

 

Herr Moßmann gibt zu bedenken, dass bei einem konstant niedrigen Wasserstand der Ilmenau mit negativen Auswirkungen auf die alte Bausubstanz im Lüneburger Hafenviertel gerechnet werden muss. Ferner sei fraglich, ob die beiden historischen Schiffe Ewer und Prahm, die im alten Lüneburger Hafen liegen, jemals aus Lüneburg nach Bardowick fahren könnten. Im Denkmalschutz gelte allgemein der Grundsatz, dass „man Geld für den Denkmalschutz zu haben hat“; dieser Grundsatz müsse also auch für den Bund gelten. Er erwartet daher vom Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ein Votum, dass die Verwaltung sich gegenüber dem WSA gegen die beabsichtigte Herabstufung der Ilmenau positioniert und zumindest die Gewährleistung des bestehenden Wasserstands fordert.

 

Ratsherr Neubauer formuliert eine Ergänzung des Beschlusses, der anschließend vom Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz einstimmig beschlossen wird.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, die Interessen der Hansestadt Lüneburg im weiteren Verfahren gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einzubringen. Darüber hinaus fordert der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz die Verwaltung auf, für die nächste Ratssitzung einen Forderungskatalog vorzulegen, der die Interessen der Hansestadt für den anstehenden Entscheidungsprozess dokumentieren soll.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                9

Nein-Stimmen: -             

  Enthaltungen: -             

 

 

Nach der Abstimmung verlassen Ratsherr Heilmann und Ratsfrau Puschmann die Sitzung.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _Präsentation_UA_Wasserstraße_Ilmenau (4507 KB) PDF-Dokument (3025 KB)