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Auszug - Änderung der Förderrichtlinie zur Nutzung regenerativer Energien  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.02.2013    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4912/12 Änderung der Förderrichtlinie zur Nutzung regenerativer Energien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ingrid Dziuba-Busch
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Dziuba-Busch, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Dziuba-Busch trägt vor, dass aufgrund einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes eine redaktionelle Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Nutzung regenerativer Energien erforderlich wurde und stellt anhand einer Synopse die Änderungen und Ergänzungen dar. 

 

Zur bisherigen Mittelverwendung trägt sie vor, dass bis zum 31.12.2012 rund 375.000 € aus städtischen Mitteln bewilligt wurden.

 

Herr Moßmann ergänzt, dass darüber hinaus durch die städtebaulichen- und Erschließungsverträge die Investoren verpflichtet werden, in den Fördertopf (gebietsbezogene Förderfonds) einzuzahlen.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Puschmann, ob denn mit dem Förderfonds auch Energiespeicher gefördert werden können, antwortet Herr Moßmann, dass Speicheranlagen bereits jetzt im Rahmen der sonstigen Förderung erfasst werden (siehe Ziffer 2, sonstige Maßnahmen).


Beschluss:

 

Die Richtlinie  „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien“ wird, wie in der Anlage beigefügt, geändert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:  9             

Nein-Stimmen: -             

  Enthaltungen: -