Bürgerinformationssystem
Sachverhalt
Die Anwendung und Umsetzung des „Förderprogramms der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien“ wurde einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt unterzogen. Im Bericht vom 06.03.2012 wurde empfohlen, Formulierungen zu verändern und anzupassen.
Die Förderrichtlinie wird daher redaktionell überarbeitet. Insbesondere wird die Gliederung der Richtlinie zur besseren Übersichtlichkeit neu strukturiert. Formulierungen werden textlich angepasst; das Förderziel, die Förderhöhe und die geförderten Anlagen werden nicht verändert.
Als Anlagen 1 und 2 werden eine Synopse der neuen Gliederung und eine Synopse der Richtlinie beigefügt.
Über die bisherige Mittelverwendung wird im Ausschuss berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40,-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 / 31020 Produkt / Kostenträger: 561001 Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Synopse Gliederung Synopse Richtlinie
Beschlussvorschlag: Die Richtlinie „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien“, wird wie in der Anlage beigefügt, geändert.
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