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Auszug - Selbstbedienung zurücknehmen - Entschädigungssatzung gesetzeskonform neu regeln (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.01.2013, eingegangen am 09.01.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2013    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4985/13 Selbstbedienung zurücknehmen - Entschädigungssatzung gesetzeskonform neu regeln (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.01.2013, eingegangen am 09.01.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass die grundgesetzunkonforme und zudem dreiste Regelung geändert werden müsse. Bereits vor einem Jahr habe er darauf hingewiesen, dass die Regelung die drei Mehrheitsfraktionen in einem nicht mehr zulässigem Maße begünstige. Ein Ratsmitglied erhalte mit 80% der Aufwandsentschädigung als Bürgermeister und 80% als Fraktionsvorsitzender ein Quasigehalt.

Den Fraktionen sei eine gemeinsame Sitzung der Fraktionen vor der letzten Änderung der Entschädigungssatzung zugesagt worden, welche nicht stattgefunden habe.

Mit dem Antrag der Fraktion Die Linke könne eine rechtssichere, grundgesetzkonforme und ermessensfehlerfreie Regelung beschlossen und gleichzeitig können die Kosten gesenkt werden. Im Gegensatz zu der letzten rechtssicheren Regelung von 2011 würde jedes Ratsmitglied und jede Fraktion durch den Antrag der Fraktion Die Linke besser gestellt, aber zu der jetzigen Regelung könne die Hansestadt Lüneburg die Kosten senken.

Nach außen wäre die Senkung der Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder und der Fraktionskostenzuschüsse ein starkes Zeichen, da die Hansestadt Lüneburg nicht die finanziellen Mittel für eine Aufwandsentschädigung der Feuerwehrleute, für die Ausstattung des Stadtjugendrings und soziale Projekte habe.

Die Fraktion Die Linke habe aufgrund der Konsultierung eines Anwalts Bewegung in das Thema gebracht, ansonsten hätte sich seiner Meinung nach überhaupt nichts bewegt.

 

Oberbürgermeister MÄDGE legt dar, dass Beigeordneter Pauly zwei Tatbestände – Fraktionskostenzuschüsse und funktionsbezogene Aufwandsentschädigungen – miteinander vermische. Die beschlossene Satzung beruhe auf einer Entscheidung des OVG von 2009, wonach ein abgestuftes Modell der Fraktionskostenzuschüsse rechtmäßig sei.

Er erläutert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2012 zu den Fraktionskostenzuschüssen, welche im November 2012 erstmals veröffentlicht und den Fraktionsvorsitzenden im Dezember 2012 zusammen mit der Information des Niedersächsischen Städtetages zugestellt wurde. Nach Zustellung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes und der Informationen durch den Niedersächsischen Städtetag sei mit der Überprüfung der Regelung zu den Fraktionskostenzuschüssen durch die Verwaltung begonnen worden. Dazu hätte es keines Schreibens eines Anwaltes bedurft, da dies zu den laufenden Aufgaben einer Verwaltung gehöre.

Weiterhin gebe es eine Richtlinie einer unabhängigen Kommission des Landes Niedersachsen u.a. zur funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende. Die Hansestadt Lüneburg habe für die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung eine Staffelung nach Fraktionsstärke beschlossen. Eine solche Regelung sei nicht beim Bundesverwaltungsgericht angegriffen worden.

Die Entschädigungssatzung sei auf Grundlage der Richtlinie einer unabhängigen Kommission des Landes Niedersachsen und des Urteils des OVG Lüneburg von 2009 gefasst worden. Aufgrund des neuen Urteils vom Bundesverwaltungsgericht 2012 werde die Satzung mit den Fraktionen besprochen und der Rat der Hansestadt müsse gegebenenfalls über eine Satzungsänderung entscheiden.

Die Satzung werde auch im Hinblick auf die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden überprüft werden. Er bittet die Fraktionsvorsitzenden anhand ihres Kalenders für 2012 mitzuteilen, welche repräsentativen Aufgaben und Veranstaltungen sie wahrgenommen haben.

Er verdeutlicht, dass ein Vergleich mit der Feuerwehr nicht angemessen sei, da mit ihnen eine Regelung getroffen worden sei.

Er weist daraufhin, dass der Bund der Steuerzahler die Hansestadt Lüneburg im Jahr 2009 für die sparsame Entschädigungssatzung, als die gleichen Maßstäbe wie jetzt angesetzt gewesen seien, gelobt habe. In der Zeitschrift AKP sei ein Vergleich der Fraktionskostenzuschüsse zwischen Frankfurt am Main, wo hohe Zuschüsse gewährt werden, und Lüneburg mit geringen Zuschüssen dargestellt worden. Daher sehe er keine dreiste Bereicherung gegeben.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erläutert, dass die 2011 getroffene Entscheidung bezüglich der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung auf eine Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums und bezüglich der Fraktionskostenzuschüsse auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts von 2009 beruhe. Danach sei es sachlich gerechtfertigt gewesen, auf die Größe der Fraktionen bzw. Gruppen abzustellen.

Er bittet um eine sachliche Argumentation und das Unterlassen von Unterstellungen.

Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU, Piraten Niedersachen und Gruppe FDP/RRP ziele auf eine Überprüfung der Entschädigungssatzung in Bezug auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zusammen mit dem Niedersächsischen Städtetag und gegebenenfalls Niedersächsischen Landkreistag ab.

 

Ratsherr KUHN teilt mit, dass die CDU-Fraktion vor Änderung der Entschädigungssatzung jährlich 2.202 € und nach der Änderung am 08.12.2011 jährlich 7.200 € erhalte.

Er bittet die Verwaltung die Verwendungsnachweise der Fraktionskostenzuschüsse ab 2011 zu prüfen, damit Korrekturen oder Anpassungen in der Entschädigungssatzung vorgenommen werden können.

Er als Schatzmeister der Fraktion beachte den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so dass die CDU-Fraktion einen vierstelligen Betrag der Fraktionskostenzuschüsse nicht verwandt habe und an die Hansestadt Lüneburg zurück überweisen werde.

 

Beigeordneter PAULY stellt klar, dass in einer Satzung, in verschiedenen Paragrafen zum einen die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung und zum anderen die Fraktionskostenzuschüsse geregelt seien.

Er verstehe bei der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung nicht, warum die Stufenerhöhung einmal 100 € und einmal 200 € betrage. Diese Differenzierung möchte er erklärt bekommen. Vor einem Jahr habe er auf die offensichtliche Ungleichverteilung, vor allem zwischen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der CDU-Fraktion, hingewiesen.

Im Vergleich zum Chemnitzer Modell sehe sein Antrag eher noch eine Stärkung der größeren Fraktionen vor. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts halte eine degressiv-proportionale Verteilung für rechtmäßig, daher schlage die Fraktion Die Linke diese Verteilung für die Hansestadt Lüneburg vor.

Laut der Empfehlung der Entschädigungskommission sollen zwei oder mehr funktionsbezogene Aufwandsentschädigungen nicht aufsummiert werden. Die jetzige Entschädigungssatzung sehe eine Aufsummierung von 80% der jeweiligen funktionsbezogenen Entschädigung vor, wodurch genau ein Ratsmitglied besser gestellt werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass das Bundesverwaltungsgerichturteil besage, dass ein Modell im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes geschaffen werden müsse. Danach könne ein Sockelbetrag an die Fraktionen gezahlt werden und der restliche Betrag nach Anzahl der Sitze.

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg sei nach Meinung von Rechtsexperten gerecht. Trotzdem werde sie in Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überprüft werden.

Fraktionsvorsitzende größerer Fraktionen haben mehr Aufgaben als Fraktionsvorsitzende kleinerer Fraktionen wahrzunehmen. Zudem unterscheiden sich die Aufgaben eines Fraktionsvorsitzenden wesentlich von den Aufgaben eines Bürgermeisters. Die Aufgaben in der politischen Führung einer Fraktion seien andere als in der Repräsentation einer Gemeinde.

Er verdeutlicht, dass die Prüfung der Verwendungsnachweise für die Fraktionskostenzuschüsse 2011 von allen Fraktionen vorliegen und geprüft worden seien. Danach könne nachgewiesen werden, dass die Kosten in den Fraktionen anfallen. Den Fraktionen der Hansestadt Lüneburg stehen keine Räumlichkeiten mit der entsprechenden Ausstattung wie Telefon, Internet etc. und kein Personal zur Verfügung. Dies müsse ebenfalls aus den Fraktionskostenzuschüssen bestritten werden.

 

Ratsfrau SCHELLMANN trägt vor, dass die Hansestadt Lüneburg aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes die Fraktionen aufgefordert habe, die Verwendungsnachweise für die Fraktionskostenzuschüsse 2012 bis zum 31.01.2013 vorzulegen. Damit sei den Fraktionen die Überprüfung angeboten worden.

Sie bittet Beigeordneten Pauly zu akzeptieren, dass durch die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg eine Überprüfung bereits in die Wege geleitet worden sei. Des weiteren solle er seine Drohung in Bezug auf die Einreichung einer Klage zurücknehmen. Ein solches Verfahren verursache unnötige Kosten und zudem werde durch die Klage der Verwaltung keine Überprüfung aufgezwungen, da sie diese bereits eingeleitet habe.

 

Beigeordneter BLANCK hält fest, dass Beigeordneter Pauly die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in ihrer Autonomie angreife, indem die Fraktion die Aufgabenverteilung nach Ansicht des Beigeordneten Pauly anders zu treffen hätte.

Es sei unstrittig, dass ein Bürgermeister entsprechend zu entschädigen sei und ebenso ein Fraktionsvorsitzender. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen habe sich entschlossen, diese beiden Aufgaben einer Person zu übertragen. Aufgrund des Aufwands zur Erfüllung der beiden Funktionen müssen diese entschädigt werden.

Er fragt Beigeordneten Pauly, wie er zu der Annahme komme, dass ein Bürgermeister überflüssig sei, wie in der Haushaltsdiskussion am 20.12.2012 behauptet. An die Fraktion Bündnis90/Die Grünen seien keine Bürgerin und kein Bürger herangetreten und habe diese Kritik am Bürgermeister geäußert.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke und 2 Enthaltungen der Fraktion Piraten Niedersachsen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss überwiesen und bis zur Überprüfung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und –herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen durch den Niedersächsischen Städtetag, den Niedersächsischen Landkreistag und die Verwaltung zurückgestellt.

 

(01R)