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Auszug - Baumfällungen 2012 - 2013  

 
 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.11.2012    
Zeit: 14:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Heinrich-Heine-Haus, 2. OG
Ort: Am Ochsenmarkt
VO/4922/12 Baumfällungen 2012 - 2013
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Duda, Melissa
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Hollweg, Helga
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Rosin- Baukontrolleur AGL – führt einleitend aus, dass im Straßenraum der Stadt ca. 30.000 Straßenbäume stehen. Davon entfallen ca. 8000 auf den Altbaumbestand, die  einen Durchmesser von mehr als 60 cm aufweisen, ca. 8000 Bäume sind als heranwachsend einzustufen. Der Rest von ca. 15.000 Bäumen ist in die Kategorie „mittelalt einzuordnen.

 

Davon ausgehend, dass jeder Baum im Stadtgebiet wichtig für das Kleinklima und möglichst lange am Standort zu erhalten ist, wird die jährliche Begutachtung der Bäume und die Einleitung erforderlicher Pflegemaßnahmen sehr wichtig. Ein Aspekt hierbei ist auch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Alle Bäume unterliegen einem hohen Stressfaktor, der beispielsweise durch Versiegelung des Baumscheibenbereiches, Verschattungen, Tiefbaumaßnahmen, Hundeurin aber auch Streusalz hervorgerufen wird. Alle diese Faktoren reduzieren das Lebensalter eines Straßenbaumes im Vergleich zu einem Waldbaum.

 

Ratsherr Blanck schlägt zur Verfahrensweise vor, dass die Ausschussmitglieder Fragen zu den einzelnen Maßnahmen anhand der vorliegenden Listen stellen können, zu denen dann ergänzend Stellung genommen werden kann.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

Herr Dammann – BUND – bemängelt, dass ihm nicht alle Listen im Vorfeld mit der Einladung zugesandt wurden. Insofern war es ihm nicht möglich, sich vor Ort selbst ein Bild über die Notwendigkeit der anstehenden Maßnahmen zu machen.

 

Grundsätzlich ist das Kriterium „Freistellung“ für ihn kein Entscheidungsgrund für eine Baumfällung.

 

 

 

Baumfällliste Revier Stadtmitte

- lfd. Nr. 24 Neue Sülze gegenüber Nr. 20 und 23

 

Dieser Baum steht unmittelbar neben dem Wohnhaus, in dem er wohne. Eine Fällung wegen „Freistellung“ ist für ihn nicht nachvollziehbar. Allenfalls könnte über die Jahre gesehen durch das Wurzelwerk das Fundament des Hauses in Mitleidenschaft gezogen werden, was jedoch hinnehmbar sein sollte.

 

Herr Rosin- Baukontrolleur AGL – verdeutlicht, dass neben der Fundamentschädigung auch eine Verschattung der dort angrenzend gepflanzten Kugelakazien eintreten wird, so dass zu befürchten sei, dass 2 – 3 dieser Kugelakazien aufgrund der Beschattung eingehen werden.

 

Herr Dammann – BUND – entgegnet, dass einer dieser 3 Kugelakazien eingehen wird, weil der Baum von einem Pilz befallen ist. Die Kugelakazien stehen nach seinem Verständnis auch viel zu eng nebeneinander. Die Wurzelwerke werden hier ineinander übergreifen. Den Wert der Esche schätzt er ökologisch gesehen höher ein als 3 Kugelakazien.

 

Des Weiteren interessiert ihn, was für einen Wert eine Esche dieser Größenordnung darstellt, wenn denn eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird.

 

Bereichsleiter Zurheide geht davon aus, dass als Baumschulware ein solcher Baum ca. 5.000 € + Transport und Pflanzung kosten würde.

 

Forstamtsleiter Stall weist ergänzend darauf hin, dass auch in der Stadtforst ein Eschensterben zu verzeichnen ist, das sich rasant ausbreitet. Auch andere Forstregionen sind davon befallen. Die Landesforstverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits darauf reagiert und für ihre Forstflächen ein Pflanzverbot für Eschen erlassen.

 

Stadtbaurätin Gundermann schlägt vor, dass anhand einer neuerlichen Ortsbesichtigung eine Einschätzung erfolgen soll, ob der Baum nur das Fundament schädigen kann und keine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit der angrenzenden Straßen besteht. Unter dem Vorbehalt, dass eine rechtliche Einschätzung zu diesem Ergebnis gelangt, wäre es denkbar, dass der Verein als Erbbaurechtsnehmer durch eine Verzichtserklärung auf Schadenersatz aufgrund möglicher Schäden es ermöglicht, dass dieser Baum zunächst stehen bleibt. Auch soll er weiter in der Fällliste geführt werden, wenngleich eine Fällung bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt werden soll.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

 

Lfd.Nr. 16 St. Ursula-Schule/Rote Straße

 

Herr Dammann – BUND – merkt an, dass die Ulme auf der Roten Liste steht. Eine Fällung müsste seines Erachtens mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

 

Herr Rosin – Baukontrolleur AGL – weist darauf hin, dass im Stadtgebiet ein massives Ulmensterben festzustellen ist, welches man nicht in den Griff bekommt. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, wird versucht, Bäume mit festgestelltem Befall schnellstmöglich zu entfernen. Bei der angesprochenen Ulme ist der Ulmensplintkäfer bereits eingefallen. Es ist davon auszugehen, dass alle Ulmen im Umfeld in einem Zeitraum von max. 3 Jahren befallen sein werden. Die angesprochene Ulme ist einerseits vom Ulmensplintkäfer befallen und weist andererseits einen Schrägstand zur Roten Straße hin ausgerichtet auf, so dass die Standsicherheit und damit die Verkehrssicherheit dauerhaft nicht mehr gegeben ist.

 

Lfd. Nr. 9 und 10 Hinter der Sülzmauer 58

 

Hingewiesen wird darauf, dass die korrekte Bezeichnung der Straße Vor der Sülze lauten muss, da sich dort der angesprochene alte Stadtmauerrest befindet.

 

Herr Rosin – Baukontrolleur AGL – bestätigt dies und sagt eine Korrektur der Liste zu.

 

Lfd.Nr. 22 Uelzener Straße/Ein-/Ausfahrtbereich Parkhaus/SaLü

 

Herr Dammann – BUND – gibt an, dass er vor Ort keine augenscheinlichen  Beeinträchtigungen oder Schäden feststellen konnte, die eine Fällung der Linden rechtfertigen würde.

 

Herr Rosin – Baukontrolleur AGL – verdeutlicht noch einmal die Vorgehensweise bei der Beurteilung einzelner Bäume. Die angesprochenen Linden mussten in den letzten Jahren bereits 4 x wegen des schlechten Baumumfeldes eingekürzt werden. Es würde keinen Sinn machen, die erforderlichen Einkürzungen weiterhin vorzunehmen, da die Bäume ansonsten in absehbarer Zeit als Torso dastehen würden.

 

Weitere Fragen zur Baumfällliste 2012/2013 – Stadtmitte – werden seitens der Ausschussmitglieder nicht gestellt.

 

Die Baumfällliste – Revier Stadtmitte – wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.

 

Baumfällliste 2012/2013 – Kurpark –

 

Lfd.Nr. 41 Uelzener Straße Böschung gegenüber Tankstelle

 

Beigeordneter Pauly interessiert, ob die Bäume im Zusammenhang mit Baulichkeiten der Universität gefällt werden sollen.

 

Herr Rosin – Baukontrolleur AGL – weist darauf hin, dass es sich um Bäume auf der in die Jahre gekommenen Lärmschutzpflanzung handelt. Die Bäume sind jetzt so ausladend geworden, dass die Kronendächer zusammengewachsen sind und als Folge daraus mangels Lichteinfall das Unterholz abstirbt. Dem soll entgegengewirkt werden, damit Sicht- und Lärmschutz erhalten bleibt.

 

Baumfällungen/Neuanpflanzungen

 

Herr Dammann – BUND – sieht eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der vorgesehenen Fällungen (ca. 130) im Vergleich zu den vorgesehenen Neupflanzungen (ca. 35).

 

Bereichsleiter Zurheide macht deutlich, dass es sich oftmals als schwierig oder auch als unmöglich erweist, Bäume in verschatteten Bereichen umstehender Bäume hochzuziehen. Auch gibt es oftmals der Standort nicht her, an gleicher Stelle oder auch zusätzlich Bäume zu pflanzen. Wie ausgeführt ist es auch in Einzelfällen erforderlich, Bäume wegzunehmen, um den Unterwuchs zu fördern.

 

Weitere Fragen zur Fällliste 2012/2013 – Kurpark – werden seitens der Ausschussmitglieder nicht gestellt.

 

Die Baumfällliste 2012/2013 – Revier Kurpark – wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.

 

 

Fällungen aufgrund städtischer Baumaßnahmen

 

Nikolaihof Bardowick

 

Bereichsleiter Zurheide geht näher auf die Gründe ein, warum auf dem Gelände des Stiftes St. Nikolaihof Baumfällungen vorgenommen werden sollen.

 

Am Weißen Turm – Familienzentrum plus –

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert an die im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung geführten Beratungen. Die zu entfernenden Bäume sind im Bebauungsplan gekennzeichnet. Ersatzpflanzungen sind im Zuge der Baumaßnahmen auf dem Gelände vorgesehen. Ein Großteil der Standorte hierfür ist bereits festgelegt.

 

Neubau/Anbau des Museums

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass mit Vertretern der Naturschutzbehörde ein Termin vor Ort bereits abgehalten wurde. Hierbei konnte unstrittig eine Verständigung erzielt werden. Weitere Fällarbeiten oberhalb der Ufermauer  der Ilmenau sind nicht vorgesehen. An dieser Situation hat sich nichts geändert.

 

Die Standorte von 3 Bäumen werden aufgezeigt. Es handelt sich hierbei um 1 Ahorn und 2 Ulmen. Diese müssen aufgrund ihres Zustandes gefällt werden. Es handelt sich insofern nicht um geplante Eingriffe in den Uferbereich.

 

Bereichsleiter Zurheide zeigt anhand der Power-Point-Präsentation auf, warum die angesprochenen Bäume gefällt werden müssen.

 

Herr Dammann – BUND – bestätigt nach einer Ortsbesichtigung, dass die vom Ulmensplintkäfer befallenen Ulmen aufgrund der Verkehrssicherungspflicht entfernt werden müssen. Die Entfernung dieser Bäume wird auch von ihm als Selbstverständlichkeit gesehen.

 

Für ihn stellt sich die Frage, inwieweit der Termin der Naturschutzbehörde und den Verbänden bekannt gemacht werden kann. Damit könnte erreicht werden, dass Vertreter der Verbände ggfls. hinzustoßen könnten, wenn es noch zu weitergehenden Fragen kommen sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann und Bereichsleiter Zurheide nehmen die Anregungen auf und sichern eine Information der Verbände im Vorfeld zu.

 

Schulzentrum Kaltenmoor

 

Stadtbaurätin Gundermann weist auf die in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung geführte Beratung, wonach untersucht werden soll, ob die Kaltenmoor-Turnhallen saniert werden können oder erneuert werden müssen, hin. Unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung ist es aber bereits jetzt sinnvoll und erforderlich, für die zu nah an den Gebäuden stehenden Bäume, bei denen es sich überwiegend um Birken handelt, eine Entfernung vorzusehen. Die Entfernung wäre sowohl bei einer Sanierung als auch beim Abriss und Neubau der Turnhallen unumgänglich. Bemüht ist man darum, nach Sanierung bzw. Abriss und Neubau der Turnhallen Ausgleich und Ersatz möglicht im unmittelbaren Umfeld vorzunehmen.

 

Die Entfernung der angesprochenen Bäume soll jedoch erst von dem Zeitpunkt an erfolgen, zu dem eine Entscheidung auf der Grundlage des in Arbeit befindlichen Konzeptes vorliegt. Angedacht ist unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, dann auch die Pflanzung anderer standortgerechter Baumarten vorzunehmen.

 

Baugebiet Hanseviertel (Schlieffen-Park)

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert die Gründe, warum eine Durchforstung de waldartigen Bestände sinnvoll und notwendig sei.

 

Bebauungsplan An der Wittenberger Bahn

 

Stadtbaurätin Gundermann ist bewusst, dass die Durchführung der Maßnahme umstritten sei. Sie hält es aber für eine große Chance, innerstädtisch Flächen für den Wohnungsbau auszuweisen. Sie erinnert an die immer währende Diskussion über die Grenzen des Wachstums der Hansestadt Lüneburg. Bevor man noch weiter in die freie Landschaft nach außen geht, ist es ihr wichtig, dass man zunächst die Potentiale, die das Gelände der Wittenberger Bahn bietet, nutzt. Hierzu ist aber die vorgesehene Erschließung des Areals erforderlich.

 

Näher eingegangen wird auf die Bereiche, in denen Fällarbeiten durchzuführen sein werden. Dies betrifft den Brückenbaubereich selbst als auch die Böschungsbereiche sowie den Baustelleneinrichtungsbereich.

 

Im Vorfeld hat man Gespräch mit den Vereinen und Verbänden geführt. Verständigt hat man sich darauf, dass Ausgleich und Ersatz vor Ort untergebracht werden soll. Vorgesehen ist auch, dass ein Landschaftsplanungsbüro die Maßnahme begleitet. Aufgezeigt werden anhand eines Planes (Anlage II) Bereiche, in denen bereits jetzt schon Ersatzpflanzungen vorgesehen sind.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt ergänzend an, dass letztendlich nur der Baumbestand verloren geht, der von dem Brückenbauwerk überspannt werde. Verloren geht auch ein Stück der Abbiegespur. Versucht wird, für diesen Bereich durch eine einzurichtende Sumpfzone eine örtliche ökologische Aufwertung vorzunehmen.

 

Herr Roemer – Kleingärtnerbezirksverband – merkt an, dass der KGBV zwar im Bebauungsplanverfahren nicht jedoch bei der Detailplanung beteiligt worden sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass im weiteren Verfahrensablauf keine neuerliche Beteiligung des KGBV vorgesehen sei. Sachstand ist, dass auf der Grundlage eines getroffenen VA-Beschlusses derzeit an dem abzuschließenden Städtebaulichen und Erschließungsvertrages gearbeitet werde. Bedingt durch den zwischenzeitlich getätigten Verkauf des Areals durch die AURELIS sind wir jetzt in die Lage versetzt, einen Erschließungsvertrag mit den Erwerbern, bei denen es sich um 2 Lüneburger Investoren handelt, auszuhandeln und abzuschließen.

Erst nach Abschluss des Erschließungsvertrages wird es möglich, die Weiterführung der Brückenplanung zu beauftragen, weil erst dann Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Insofern konnte die Planung im zurückliegenden ½ Jahr nicht fortgeführt werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Ausschreibung und Beauftragung nicht vor Frühjahr/Sommer 2013 erfolgen kann.

 

Herr Dammann – BUND – merkt an, dass bei der durchgeführten Beteiligung der Verbände im Verfahren nicht näher auf die konkreten Auswirkungen der Bauarbeiten selbst eingegangen wurde. Es ist insofern misslich, dass die Systematik den BUND jetzt im Nachgang noch einmal beschäftigt.

 

Er macht deutlich, dass sich auch der BUND nach wie vor für eine Bebauung des Areals An der Wittenberger Bahn ausspricht. Gleichwohl ist der BUND weiterhin der Auffassung, dass das für eine Bebauung vorgesehene Areal auch ohne diese zusätzliche Brücke zu erschließen sei, wenngleich dies mit einer Verringerung der zu bebauenden Flächen verbunden sein würde.

 

Für den BUND wird deshalb zur Klarstellung noch einmal angeführt, dass man nicht gegen eine Bebauung sei, sich aber für eine modifizierte Fassung ausspreche.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass keine Behauptung aufgestellt wurde, dass der BUND sich gegen eine Bebauung des Areals ausgesprochen habe. Auch ist es wenig hilfreiche, eine erneute Diskussion über ein Für und Wider der Brücke zu führen, weil die Sache zwischenzeitlich abschließend entschieden wurde. Ein neuerliches Austauschen von Argumenten ist deshalb auch entbehrlich.

 

Nochmals macht sie deutlich, dass es bewusst dort eine intensive Nutzung mit vielen Wohneinheiten geben soll. Dies trägt dazu bei, unnötigen Flächenverbrauch am Stadtrand zu vermeiden. Für die gewollte intensive Nutzung ist die Erschließung mit diesem Brückenschlag erforderlich.

 

Baumfällungen Dritter auf städtischen Grundstücken

 

Bereichsleiter Zurheide führt aus, dass es nach Aussagen der E.ON Avacon aus Sicherheitsgründen die Freistellung einer Hauptgasleitung erforderlich ist, entlang der Konrad-Adenauer-Straße zwischen der ehemaligen Stadtgärtnerei und dem Wohngebiet Klosterkamp Baumfällmaßnahmen durchzuführen. Bemüht ist man, Ersatzpflanzungen vor Ort vorzunehmen. Hierzu bietet sich an, eine Baumreihe straßenbegleitend zu bepflanzen. Ergänzend könnte dann auch der dort entstehende Rad- und Fußweg beidseitig mit Bäumen eingefasst werden. Der Trassenverlauf (Anlage III) wird aufgezeigt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Blanck bittet darum, dass wie in der Beschlussvorlage bereits angekündigt, die aufgrund der Erkrankung des Baumkontrolleurs der AGL noch nicht vollflächig abschließend erstellte Liste den Ausschussmitgliedern im Nachgang gesondert zugeleitet oder dem Protokoll beigefügt werde.

 

Zu Protokoll:

Die abschließende Baumfäll-Listefür die Bereiche Stadtmitte/Kurpark/Kreideberg/Vogelpark/Wirtschaftswege/AGL-gräben ist dem Protokoll beigefügt (Anlage I).

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt die vorgelegten Baumfälllisten und die Erläuterungen hierzu zur Kenntnis.