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Auszug - Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.11.2012    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/4827/12 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Arndt, Svenja
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY begründet, warum die Fraktion Die Linke die Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer ablehne. Die Fraktion Die Linke habe das Ziel zur Einführung einer Gemeindewirtschaftssteuer, dem stehe die Erhöhung der Gewerbesteuer entgegen.

Die Erhöhung der Grundsteuer werden vor allem die Mieter in der Nebenkostenabrechnung bemerken.

Aufgrund des Zukunftsvertrages müsse die Hansestadt Lüneburg die Anhebung vornehmen, daher sei er gegen den Abschluss des Vertrages gewesen und weil durch den Vertrag das Budgetrecht der Hansestadt Lüneburg beschnitten werde.

 

Ratsfrau SCHELLMANN halte die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer problematisch, da die Mietnebenkosten steigen werden. Die Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer stehe in keiner Relation zu den Hebesätzen der Nachbargemeinden. Daher sehe sie eine große Gefahr für die Hansestadt Lüneburg in der Ansiedlung von Gewerbe für die Zukunft.

 

Ratsherr SRUGIS entgegnet Beigeordneten Pauly, dass die Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer nicht gegen die Einführung einer Gemeindewirtschaftssteuer spreche, die er auch fordere.

Er weist darauf hin, dass die Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer beschlossen sei, und dass heute die vorzeitige Anhebung der Hebesätze aufgrund des Zukunftsvertrages beschlossen werden solle.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verdeutlicht, dass die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer aufgrund des Zukunftsvertrages erfolgen müsse, aber der falsche Weg sei. Die Mehreinnahmen des Landes werden nicht verteilt, der Bund senke die Steuern z.B. für Hotels, aber die Kommunen werden gezwungen, die Steuern zu erhöhen.

Aus Gesprächen mit Unternehmern habe er erfahren, dass die Gewerbesteuer kein Ansiedlungsfaktor sei, sondern die Lebensqualität und die Bildung seien ausschlaggebend.

Zur Grundsteuer merkt er an, dass die gesamten Mietnebenkosten gesehen werden müssen. Die Hansestadt Lüneburg habe z.B. im Vergleich mit anderen Kommunen geringere Abwassergebühren, wahrscheinlich können die Müllgebühren nochmals gesenkt werden und die Straßenreinigungsgebühren können seit Jahren in der Hansestadt Lüneburg gehalten werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und Gruppe FDP/RRP folgenden Beschluss:

 

Der Hebesatz der Grundsteuer A wird von 280% auf 310%., der Grundsteuer B wird von 410% auf 440% und der Gewerbesteuer von 390% auf 420% zum 01.01.2013 festgesetzt. Die in der Anlage 4 vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzung) in der Hansestadt Lüneburg wird mit Wirkung zum 01.01.2013 erlassen.

 

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