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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 u.a. über den Abschluss eines Vertrages mit dem Land Niedersachsen auf Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag (VO/4666/12) beraten und zur Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung beschlossen, dem Vertragsabschluss zuzustimmen.
Die Hansestadt Lüneburg wird verpflichtet, ab dem Haushaltsjahr 2013 ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen (§ 1 Konsolidierungsziel). Das Land setzt voraus, dass die Einnahmen aus den Realsteuern durch vergleichsweise überdurchschnittliche Hebesätze auszuschöpfen sind. Als überdurchschnittlich im Sinne des Vertrages wird das Anheben der Grundsteuer B von derzeit 410 auf 440 Prozentpunkte und der Gewerbesteuer von derzeit 390 auf 420 Prozentpunkte akzeptiert.
Im Rahmen des Vertragsentwurfs wurde die Anhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer B um jeweils 30 Punkte als „neue Haushaltssicherungsmaßnahme“ ab 2014 berücksichtigt (Anlage 2 des Vertragsentwurfs).
Auf der Grundlage des im Haushaltsplanentwurf für 2013 ausgewiesenen Fehlbetrages ist festzustellen, dass sich ein ausgeglichenes Ergebnis nur realisieren lässt, wenn die Erhöhung des Grund- und Gewerbesteuerhebesatzes bereits 2013 vorgenommen wird.
Die Hansestadt Lüneburg erhebt Grundsteuern nach Maßgabe des Grundsteuergesetzes. Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag ist hierfür die Bemessungsgrundlage. Die Grundsteuer wird mit dem vom Hundertsatz (Hebesatz) des Grundsteuermessbetrages erhoben. Der seit 2012 gültige Hebesatz von 410% für die Grundsteuer B soll zum 01.01.2013 auf 440% angehoben werden.
Bei der Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 410% auf 440% handelt es sich um eine reale Erhöhung der Grundsteuer B von ca. 7,32%. Beispielhaft sind in der Anlage 1 aktuelle Fälle anonymisiert dargestellt.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A ist seit 2004 bei 280% konstant und soll nun auf 310% angehoben werden. Hierzu sind in der Anlage 2 ebenfalls beispielhaft aktuelle Fälle anonymisiert dargestellt.
Die Grundsteuermessbeträge können innerhalb einer Grundstücksart erheblich differieren, da sich die Bewertung des Finanzamtes am Wertniveau der Objekte orientiert.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt zurzeit bei 390%. Mit der Anhebung auf 420% sollen die Voraussetzungen für den Zukunftsvertrag geschaffen werden.
In der Anlage 3 sind beispielhaft sechs Gewerbesteuerfälle aufgeführt, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich um eine Momentaufnahme handelt. Der aktuelle Messbetrag wird vom Finanzamt auf Grund der Betriebsergebnisse festgesetzt und unterliegt teilweise erheblichen Schwankungen.
Durch die Anhebungen der Hebesätze ist bei der Grundsteuer A mit zusätzlichen Erträgen von ca. 3.800 Euro jährlich, bei der Grundsteuer B mit zusätzlichen Erträgen von ca. 790.000 Euro jährlich und bei der Gewerbesteuer von jährlich bis zu ca. 770.000 Euro je 10 Mio. Euro brutto zu rechnen.
Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt mit der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzung) in der Hansestadt Lüneburg. Diese ist in der Anlage 4 beigefügt.. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 300,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
1. Grundsteuer B Vergleichsberechnung 2. Grundsteuer A Vergleichsberechnung 2. Gewerbesteuervergleichsberechnung 3. Hebesatzung
Beschlussvorschlag:
Der Hebesatz der Grundsteuer A wird von 280% auf 310%., der Grundsteuer B wird von 410% auf 440% und der Gewerbesteuer von 390% auf 420% zum 01.01.2013 festgesetzt. Die in der Anlage 4 vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzung) in der Hansestadt Lüneburg wird mit Wirkung zum 01.01.2013 erlassen. |
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