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Auszug - Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern Vorschlag der Verwaltung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 07.11.2012    
Zeit: 16:03 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/4236-2/11 Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern
Vorschlag der Verwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend an, dass es sich bei der ausgearbeiteten Richtlinie zunächst um einen ersten Entwurf der Verwaltung für das Informationsbedürfnis in den städtischen Gremien handelt. Im weiteren Verlauf der Diskussionen können Änderungen und Anregungen aufgenommen werden, um die Richtlinie dann im Rat zu beschließen.

 

Beigeordneter Pauly bemängelt zunächst die lange Bearbeitungszeit des Antrages. Darüber hinaus ist er der Meinung, dass der Entwurf der Verwaltung nicht den Regelungen des NKomVG gerecht wird. Mit Hinweis auf die Gesetzeslage bezieht sich die Auskunftspflicht nicht nur auf den Aufsichtsrat sondern auch auf die Gesellschafterversammlung.

Oberbürgermeister Mädge führt dazu aus, dass der Entwurf lediglich für die Berichterstattung aus den Aufsichtsräten vorgesehen ist. Aus der Gesellschafterversammlung wird nicht berichtet, da die Vertreterinnen oder Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung nur Beschlüsse auf Weisungen fassen und aus diesem Grund keine Berichterstattung erforderlich ist.

 

Ratsherr Srugis bedankt sich zunächst für die Erarbeitung des Entwurfs der Richtlinie und begrüßt das Angebot der Verwaltung hierzu Anregungen zu geben. Der Entwurf wird den Anforderungen nach mehr Transparenz, Partizipation sowie mehr Demokratie durchaus gerecht. Er merkt an, dass nicht alle Angelegenheiten für die Öffentlichkeit bestimmt sind und daher eine Zuordnung der Berichterstattung im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses eine gute Lösung sei. Nach seiner Ansicht ist der Entwurf der Richtlinie eine praktikable Umsetzung des Informationsbedürfnisses, von dem sowohl Ratsmitglieder als auch die Verwaltung profitieren. Er merkt weiterhin an, dass eine Berichtserstattung durch die Geschäftsführung durch tiefere Sachverhaltskenntnisse oftmals vorteilhafter sei als von einem der anwesenden Aufsichtsratmitglieder, auch wenn die Regelung des NKomVG dies nicht ausdrücklich vorsieht.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass der Entwurf der Richtlinie der richtige Weg in die richtige Richtung sei. Sie verweist auf die gesetzliche Regelung welche ausdrücklich vorsieht, dass die Vertreterinnen oder Vertretern der Kommune in der Gesellschafterversammlung sowie die kommunalen Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratmitglieder und nicht nur die dauerhafte Vertretung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der Auskunftspflicht unterliegen. Des Weiteren hinterfragt sie, ob der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen das richtige Gremium für die Ausführung der Informationspflicht ist und nicht im Rat abgehandelt werden sollte.

Ergänzend betont Beigeordneter Pauly dass die Pflicht alle Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat betrifft.

Oberbürgermeister Mädge führt dazu aus, dass es sich bei der Entwurfsverfassung um ein Angebot der Verwaltung zur Entlastung der ehrenamtlichen Mitglieder im Aufsichtsrat handelt. Wenn diese die Pflicht hätten, aus den Aufsichtsratssitzungen zu berichten, müssten diese sich entsprechend vorbereiten. Dies würde eine sehr hohe zeitliche Belastung der ehrenamtlichen Aufsichtsratmitglieder bedeuten und mithin stellt sich die Frage der Zumutbarkeit dieser Forderung. Um das Ehrenamt zu schützen, schlägt die Verwaltung vor, die zeitliche Belastung bei den hauptberuflichen gemeindlichen Aufsichtsratmitgliedern zu belassen. Er führt weiterhin aus, dass die Abhandlung der Auskunftspflicht im Rat im Interesse des Rates liegt, aber aufgrund der bereits sehr langen Beratungszeiten eher unangemessen ist.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordnete Blanck, bittet darum entsprechende Änderungsvorschläge zum Entwurf vorzutragen. Darüber hinaus warnt er davor, diese Regelung in ein größeres Gremium zu geben.

 

Ratsherr Neubauer ergänzt, dass im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen alle Fraktionen die Möglichkeit haben sich zu informieren. Es können Fragen an den Verantwortlichen gestellt werden, die von allen anderen anwesenden Aufsichtsratmitgliedern ergänzend beantwortet werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Fragen schriftlich beantworten zu lassen. Somit wird eine kompetente Beantwortung von Fragen gewährleistet und vorhandene Informationslücken geschlossen.

 

Ratsherr Srugis merkt an, dass der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligung das richtige Gremium dafür ist und zunächst ein Versuch gemacht werden sollte. Sollte sich die Verfahrensweise nicht bewähren könne jederzeit eine Änderung herbeigeführt werden.

 

Die Richtlinie zur Unterrichtung aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, VA, WiA) wird wie folgt geändert:

 

1. Allgemein

 

Abs. 3

„Auf den Original – Tagesordnungen der Aufsichts-/ Verwaltungsräte wird vermerkt, ob der jeweilige TOP in einem städtischen Gremium behandelt werden wird oder ob es sich um einen Bericht oder eine Beschlussfassung handelt, die lediglich durch den Aufsichts-/ Verwaltungsrat erfolgt.“

 

Abs. 6

„Diese Vorgehensweise gilt ab dem 01.03.2013.“

 

2. Weisungsbeschlüsse

 

Rat ist beschließendes Gremium für:

 

(4)   Aufnahme von Gesellschafterdarlehen, Übernahme von Bürgschaften für Beteiligungen, Abschluss von Gewährverträgen für Beteiligungen und Bestellung sonstiger Sicherheiten für Beteiligungen

 

VA ist beschließendes Gremium für:

 

(3)   Abschluss von gerichtlichen Vergleichen, Gewährung von Stundungen und Erlass von Forderungen, freiwillige Zuwendungen sonstiger Art sowie die Aufnahme von Aktivprozessen, Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (immer im Verhältnis Hansestadt Lüneburg und Beteiligung)“

 

3. Information und Informationsweg für Berichte aus Aufsichts-/Verwaltungsrat

 

Abs. 3 S. 2

Der dauerhafte Vertreter/ die dauerhafte Vertreterin des Oberbürgermeisters im Aufsichts-/ Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung sowie ergänzend weitere anwesende Aufsichtsratsmitglieder beantworten die Fragen.“

 

Des Weiteren wird der Richtlinie eine Anlage über die Städtischen Beteiligungen der Hansestadt Lüneburg mit Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten beigefügt.

Beschluss: