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Auszug - Haushaltsplanentwurf 2013 - Gebäudewirtschaft  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.11.2012    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/4864/12 Haushaltsplanentwurf 2013 - Gebäudewirtschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Maja Lucht
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Werksleiter Koplin führt einleitend aus, dass nachfolgend eine Präsentation vorgetragen wird, die sich dergestalt aufteilt, dass zunächst Frau Lucht auf die anstehenden organisatorischen Veränderungen zum Jahresbeginn 2013 eingehen wird. Ergänzend werden die Ansätze des Ergebnishaushaltes erläutert. Er selbst werde im Anschluss daran auf die im Jahre 2013 vorgesehenen investiven Maßnahmen näher eingehen.

 

Frau Lucht – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) sowohl auf die derzeitige Rechtsform des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft, die Bestand hatte für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2012, sowie auf die Rechtsform des zukünftigen Fachbereiches Gebäudewirtschaft ab dem 01.01.2013 näher ein. Eingegangen wird ergänzend auch auf die Veränderungen, die sich daraus im Rechnungswesen und in der Haushaltsplanbewirtschaftung ergeben. Dargestellt wird ebenso die Veränderungen der Ansätze des bisherigen Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft im Aufbau des Gesamthaushaltes.

Erläuternd wird ausgeführt, dass es demzufolge für die Gebäudewirtschaft zukünftig keinen eigenen Haushalt und damit auch keinen gesonderten Jahresabschluss mehr geben wird. Die Führung diverser einzelner Pläne entfällt somit. Im neu eingerichteten Teilhaushalt Gebäudewirtschaft wird jedoch nicht gesondert viel aufgeführt sein. Dort sind nur Anschaffungen, die originär die Verwaltung der Gebäudewirtschaft selbst betreffen, aufgelistet. Die zu betreuenden Baumaßnahmen werden zukünftig in einzelnen Teilhaushalten den verschiedenen Budgets zugeordnet.

Im Ergebnishaushalt verbleibt es bei der Aufteilung nach Produkten. Neu ist hierbei das Produkt „Dienstleistungen Gebäudewirtschaft“. Aufgezeigt wird in diesem Zusammenhang der Unterschied zu der Verrechnung einzelner Kosten.

Dargestellt wird anhand eines Organigramms der Aufbau des zukünftigen Ergebnishaushaltes bezogen auf die Gebäudewirtschaft. Erläutert wird hierbei, dass es zukünftig keine Erstattungen von der Gebäudewirtschaft mehr gibt, sondern stattdessen Erträge aus Mieten und Pachten durch den Fachbereich 8. Bei den Aufwendungen  verhält es sich zukünftig so, dass es keine Erstattungen an die Gebäudewirtschaft mehr geben wird, sondern Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen durch den Fachbereich 8.

 

Im Anschluss an die Erläuterungen werden Nachfragen und Verständnisfragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Werksleiter Koplin führt einleitend aus, dass das Bauen vom finanziellen Volumen her derzeit auf so einem hohen Niveau stattfindet, dass dies auf Dauer nicht zu halten sein wird. Anhand einer Statistik zeigt er hierbei die Ausgabenentwicklung für Baumaßnahmen und bauliche Entwicklung im Zeitraum von 2003 bis 2013 auf. Anhand des Investitionsplans 2013 werden die Maßnahmen aufgezeigt, die im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen. Erkennbar ist hieraus, dass diverse Programme bereits seit Jahren laufen und auch in den kommenden Jahre ihre Fortsetzung finden werden. Die Gesamtinvestitionen für diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort "Bildung" laufen, werden für den Zeitraum 2001 bis 2015 ein Volumen von ca. 111,5 Mio. € erreichen. Eingegangen wird hier im Einzelnen auf die Fortsetzungen bereits im Vorjahr begonnener Baumaßnahmen. Aufgelistet sind ebenfalls die Maßnahmen, die aus dem Bereich Bildung im Jahre 2013 neu angegangen werden sollen.

 

 

 

Sanierung Gymnasium Herderschule

 

Bürgermeister Meihsies möchte wissen, ob für einen so langen Sanierungszeitraum, der sich nach seiner Kenntnis seit 2003 bis in das Jahr 2015 erstrecken wird, sichergestellt sei, dass ein Abgleich Kosten/Nutzen stattgefunden habe.

 

Werksleiter Koplin merkt hierzu an, dass für einen Neubau des Schulkomplexes seinerzeit deutlich höhere Kosten hätten eingeplant werden müssen. Für die Dauer des Abrisses und Neubau hätte für den Schulkomplex ein Ausweichstandort gefunden werden müssen. Für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes wären ca. 40 Schulcontainer zu beschaffen gewesen. Neben der Frage, wo der Ersatzstandort für die Dauer der Bautätigkeiten hätte ausgewiesen werden können, stellte sich auch die Frage der Finanzierung. Die Neubaukosten wären sehr kurzfristig innerhalb eines engen Zeitraums aufzubringen gewesen. Die Stadt hat sich seinerzeit für eine Stück für Stück durchzuführende Sanierung des Komplexes ausgesprochen. Durch Streckung der erforderlichen Maßnahmen über einen längeren Zeitraum konnte auch unter Beibehaltung des Schulbetriebes die Finanzierung sichergestellt werden.

Auch aus heutiger Sicht ist die damals getroffene Entscheidung nach wie vor als richtig anzusehen.

In Erinnerung wird gebracht, dass bei allen zu sanierenden Großprojekten der letzten Jahre vor Beginn der Sanierungsarbeiten anhand einer Kosten/Nutzungsanalyse bzgl. Abriss oder Neubau oder alternativer Sanierung entsprechende Untersuchungen und Überlegungen, die auch im politischen Raum diskutiert wurden, durchgeführt wurden.

 

Ratsherr Dr. Scharf erinnert sich an die entsprechenden politischen Raum durchgeführten Beratungen und bestätigt die Aussagen von Werksleiter Koplin.

 

 

Sporthallen Schulzentrum Kaltenmoor

 

Ausgeführt wird, dass die Turnhallen in den 70er Jahren gebaut wurden. Größere Investitionen wurden seitdem in den Turnhallen nicht vorgenommen. Der Zustand der Turnhallen stellt sich im Augenblick so dar, dass überlegt werden muss, dass entweder eine Komplettsanierung der Turnhallen oder der Abriss und Neubau ggf. auch in einem PPP-Verfahren zu überlegen sein wird. Für das Jahr 2013 ist zunächst ein Ansatz von 30.000 € Planungskosten vorgesehen. Der Ansatz wird benötigt, um Überlegungen anstellen zu können, ob eine Sanierung oder der Abriss und Neubau der Vorzug gegeben werden soll. Über eine zu treffende Entscheidung wird zu gegebener Zeit im Ausschuss vorgetragen.

 

Ratsherr Bartels möchte wissen, ob es bereits feststehen würde, dass ein Abriss und Neubau der Turnhallen in Form eines PPP-Verfahrens durchgeführt wird.

 

Werksleiter Koplin merkt hierzu an, dass, wie ausgeführt, zunächst im kommenden Jahr ein Ansatz für Planungskosten dahingehend vorgesehen sei, dass entsprechende Untersuchungen vorgenommen werden, ob eine Sanierung oder der Abriss und Neubau der Turnhallen sich wirtschaftlicher darstellt. Erst dann wird man, wenn man sich für einen Abriss und Neubau entscheidet, darüber zu befinden haben, ob der Abriss und Neubau in Eigenregie oder in Form eines PPP-Verfahrens zur Ausführung kommt. Obwohl schon Vorstellungen hinsichtlich möglicher Sanierungskosten und auch Kosten für den Abriss und Neubau in grober Schätzung vorgenommen wurden, sollte doch zunächst das Ergebnis der vorzunehmenden Untersuchungen abgewartet werden.

 

Ratsherr Meißner möchte vom Zeitrahmen her wissen, ob eine Realisierung hinsichtlich des Abschlusses der Sanierungsarbeiten bzw. des Abrisses und Neubaus der Turnhallen bis Ende 2015 als realistisch angesehen werden kann.

 

Werksleiter Koplin merkt hierzu an, dass ein Großteil des Zeitrahmens für vorbereitende Maßnahmen erforderlich sein wird und dass die reine Umsetzung der Maßnahmen ein relativ geringen Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Angedacht ist, dass die notwendigen Maßnahmen in den Jahren 2014 bis 2015 durchgeführt werden sollen. Ein Zeitdruck besteht insofern nicht, da zusätzlich 2 Hallen im Schlieffen-Park angemietet wurden, die auch für die Dauer der Arbeiten weiterhin für entsprechende Nutzungen zur Verfügung stehen werden.

 

 

Bauprogramm Förderschule/Johannes-Rabeler-Schule

 

Werksleiter Koplin weist darauf hin, dass die Absicht besteht, die Johannes-Rabeler-Schule zu einer Ganztagsschule auszubauen. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass der Gebäudekomplex unter Denkmalschutz steht und erforderliche Umbauten nur unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes möglich sein werden. Auch ist davon auszugehen, dass der Ansatz von 2013, der Planungs- und Baukosten in Höhe von 500.000 € beinhaltet, sicherlich in den Folgejahren durch einen 2. und 3. Bauabschnitt fortgeführt werden muss. Derzeit besteht hierfür noch kein Bauprogramm und noch keine Bedarfsabstimmung mit der Schulverwaltung.

 

Bürgermeister Meihsies entnimmt den Aussagen, dass dann davon auszugehen sein wird, dass die Johannes-Rabeler-Schule als Schulstandort erhalten bleibt.

 

Werksleiter Koplin entgegnet hierauf, dass die Frage der Standorterhaltung im Schulausschuss wird beraten werden müssen.

 

Ratsherr Dr. Scharf merkt an, dass, auch wenn die Zielrichtung klar sei, man die Johannes-Rabeler-Schule als Ganztagsschule ausbauen will, so stellt sich für ihn unter der Einschränkung, dass der Gesamtkomplex unter Denkmalschutz steht, die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, über einen neuen alternativen Standort für diese Förderschule nachzudenken. Er geht davon aus, dass ein zukünftiges noch zu erstellendes Raumprogramm mit den Gegebenheiten des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes sich nicht in Einklang bringen lassen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass zunächst vorgesehen sei, ein Raumprogramm zu erstellen, um auf dieser Grundlage eine Prüfung vornehmen zu können, ob dass erforderliche Raumprogramm mit den bestehenden Räumlichkeiten des Gebäudekomplexes der Johannes-Rabeler-Schule in Einklang gebracht werden kann. Für diese Untersuchungen ist es erforderlich, für das Jahr 2013 einen entsprechenden Ansatz für die Planung vorzusehen. Die Höhe des Ansatzes beinhaltet aber auch Baukosten, um ggf. erste aus dem erstellten Raumprogramm erforderliche Maßnahmen einleiten zu können.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass Zielsetzung sei, dass zukünftig in allen Schulbereichen eine Integration lernbehinderter Kinder erfolgen soll. Insofern bleibt zunächst abzuwarten, wie sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren abzeichnet.

 

Ratsherr Dr. Scharf merkt ergänzend an, dass jedes Kind einen Anspruch darauf zukünftig haben wird, in jede Schulform gehen zu können. Für die Schulträger ist insofern ein Bedarf derzeit noch nicht darstellbar. Schulträger können nach derzeitigem Stand Schulen benennen, in denen besonders auch der Besuch von Schülern und Schülerinnen mit Behinderungen möglich sein wird. Es ist trotzdem davon auszugehen, dass nicht jede Schule alle Einrichtungen wird vorhalten können. Dies wird auch eine finanzielle Frage sein.

 

Beigeordneter Dörbaum geht ein auf die Vorstellung, dass jedes Kind mit Handicap vom Grundsatz her jede Schule wird besuchen können. Das ist die derzeitige Vorgabe.

 

 

PPP – Kultur- und Bildungszentrum Saline

 

Werksleiter Koplin geht noch einmal auf die Chronologie der Bauabläufe der einzelnen zwischenzeitlich umgesetzten Baumaßnahmen ein. Für das Jahr 2013 ist abschließend ein Ansatz von 150.000 € für die Ausstattung vorgesehen.

 

 

Kita Hanseviertel

 

Werksleiter Koplin führt aus, dass Planungsauftrag für das Jahr 2013 sei, die Kita Hanseviertel im bestehenden Kasino-Gebäude zu entwickeln. Weitergehende Aufträge sollen in Form einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Neben der Unterbringung einer Kita mit 2 Krippengruppen und 1 Regelgruppe soll in dem Gebäude auch die Voraussetzungen der Unterbringung eines Stadtteilzentrums, SchuBZ sowie auch weiterhin Vereinsnutzung ermöglicht werden.

In einer Machbarkeitsstudie wird derzeit geprüft, inwieweit die angesprochenen Nutzungen in ein Raumprogramm darstellbar seien werden. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die angestrebten Nutzungen sich in einem entsprechenden Raumprogramm werden darstellen lassen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass das Gebäude des Kasinos eine große Chance dafür bietet, eine unter kommunaler öffentlicher Trägerschaft vielfältige Nutzung zu ermöglichen. Die Nutzung vorhandener Räumlichkeiten ist gegenüber einem Neubau als die bessere Lösung anzusehen.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass die angesprochenen Kapazitäten für die Kita an diesem Standort auch benötigt werden. Der Standort des Gebäudes liegt zentral zwischen dem 1. und 2. Bauabschnitt des Hanseviertels.

 

Ratsherr Dr. Scharf interessiert, da eine anderer Nutzung des ehemaligen Kasinogebäudes angestrebt werde, was mit dem in Gebäude vorhandenen Traditionsmerkmalen der Bundeswehr geschehen wird.

Er merkt an, dass er die angestrebte vorgestellte zukünftige Nutzung hervorragend findet.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass alle Traditionsmerkmale, insbesondere auch die Bilder, zwischenzeitlich aus dem Gebäude entnommen wurden und bei der Bundeswehr im Fundus in Munster eingelagert wurden.

 

Bürgermeister Meihsies interessiert, was die Betreiber vom SchuBZ zur vorgesehenen Integration in dem angesprochenen Gebäude sagen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass die Diskussion über die Unterbringung des SchuBZ im Kasinogebäude noch nicht abgeschlossen sei, da zunächst einmal das Raumprogramm zu konkretisieren sei. Die Standortuntersuchung bezüglich des ehemaligen Kasinogebäudes ist nur eine Möglichkeit, das SchuBZ unterzubringen. Für das SchuBZ sind derzeit mehrere Standorte als Alternative angedacht.

 

Ratsherr Meißner interessiert, ob für die Übernahme des Kasinogebäudes seitens der Stadt schon Zahlungen an den Eigentümer erfolgt seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass Gesprächspartner hierbei die IDB als Eigentümer des Gebäudes sei, die auch den Auftrag hat, das Hanseviertel zu entwickeln. Bei Übernahme des Kasinogebäudes ist vorgesehen, eine bereits vorgehaltene Fläche für den Neubau einer Kita aufzugeben und im Verhältnis 1:1 mit dem Kasinogebäude, das im Eigentum der IDB steht, zu tauschen. Das Kasinogebäude bietet hinsichtlich der Entwicklung auch Potentiale, da zu dem Gebäudekomplex auch entsprechende Freiflächen gehören.

Über die weitere Vorgehensweise wird jedoch erst dann zu befinden sein, wenn die in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie zum Abschluss gebracht wurde und vorliegt. Derzeit befinde man sich erst in der Planungsphase.

 

 

Restaurierung Altes Rathaus

 

Werksleiter Koplin stellt die vorgesehenen Maßnahmen mit den dazugehörigen Kosten und den erwarteten Zuschüssen, die Jahre 2013 umgesetzt werden sollen, vor. Die 2013 umzusetzenden Maßnahmen wurden bereits mehrmals im ABS in der vergangenen Zeit vorgestellt. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der zu berücksichtigen und zu erhaltenden historischen Bausubstanz sich über einen längeren Zeitraum hinziehen werden, als zunächst bei der Planung angedacht war. Dies hat auch Auswirkungen auf die Kosten.

 

 

Auf die in der Power-Point-Präsentation nachgehend aufgeführten Maßnahmen

 

-          Brandschutz- und Feuerwehrpläne

-          GTS Igelschule

-          GTS Hasenburger Berg sowie

-          Neubau des Museums und

-          GS Häcklingen

 

werden Erläuterungen über die von 2013 vorgesehenen Maßnahmen dargestellt.

 

Im Anschluss an die Präsentation werden ergänzende Verständnisfragen und Nachfragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen aus Gründen der Liquiditätssteuerung nicht vor Herbst 2013 auszugehen sein wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum dankt der Verwaltung für die konstruktive und überschaubare Darstellung der für die Umsetzung im Jahre 2013 vorgesehenen Maßnahmen. Auch für das Jahr 2013 kann festgestellt werden, dass neben Projekten, die bereits begonnen und im Jahre 2013 ihre Fortsetzung finden, auch zahlreiche neue Baumaßnahmen in Angriff genommen werden. Neben der Fortführung der Sanierung der Schulen und dem Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen, ist es auch erfreulich, dass die Sanierung des Wasserviertels eine Fortsetzung erfährt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Ausführung zum Haushaltsplanentwurf 2013 für den künftigen Fachbereich 8 Gebäudewirtschaft werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die Beschlussempfehlung der Verwaltung einvernehmlich zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4_8_Haushalt 2013 (1247 KB)