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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass die Thematik Frommestraße mit den Senkungserscheinungen Verwaltung und Politik seit nunmehr 2 Jahren intensiv beschäftigt. Seitens der Verwaltung hat man die Sommerpause genutzt, um einmal eine Bestandsaufnahme zu erstellen, die in der heutigen Sitzung vorgestellt werden soll. Gleichzeitig soll eine Perspektive aufgezeigt werden, wie es mit der Frommestraße weitergehen soll. Er weist darauf hin, dass, anders als bei der Frommestraße 4, wo der Eigentümer vor Ort und finanziell gut situiert ist, es sich in der Frommestraße 5 sich so verhält, dass der Eigentümer unbekannten Aufenthaltsortes ist und die Stadt hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen in Vorleistung treten muss. Die Kosten, die im Bezug auf Frommestraße 5 bis dato aufgelaufen sind, erreichen einen Rahmen von ca. 200.000 €, wobei auch Kosten angefallen sind, die seitens des Eigentümers nicht zur Erstattung angefordert werden können. Insofern stellt sich die Frage, ob die bisher von der Stadt Lüneburg gefahrene Strategie richtig und sinnvoll ist und fortgesetzt werden soll. Aus der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltung zwischenzeitlich das Gebäude Frommestraße 5 geräumt und Sicherungsmaßnahmen, die das Gebäude vor dem akuten Einsturz schützen sollen, für die Dauer von 3 Monaten durchgeführt hat. Die Sicherungsmaßnahmen dienen ausschließlich zur Vorbeugung eines akuten Einsturzes aber nicht, um das Haus wieder dauerhaft bewohnbar machen zu können. Einig ist man sich auch mit dem in der Sitzung anwesenden Prüfstatiker Mädge darüber, dass, wenn man dort wieder wohnen ermöglichen will, zunächst das Gebäude komplett abgerissen und neu aufgebaut werden müsste. Zur Eigentümersituation wird angemerkt, dass der Hauseigentümer Nr. 4 vor Ort in Lüneburg ansässig ist. Der Eigentümer des Hauses Frommestraße 6 hat seinen Wohnsitz in Hannover. Dieser ist nach eigenen Angaben nicht bereit aber auch finanziell nicht in der Lage, die erforderlichen Kosten für Gutachten und ggf. durchzuführende Sicherungsmaßnahmen zu tragen. Für das Haus Frommestraße 7 gibt es ebenfalls einen Eigentümer, der in Lüneburg ansässig ist. Anhand eines Lageplans (Anlage I) wird aufgezeigt, dass es für sinnvoll erachtet wird, dass für die Häuserzeile entsprechende Standsicherheitsnachweise zu erbringen sind. Die auf gutachterlicher Basis erstellten Berichte sollten von einem Statikbüro erstellt werden, damit es zu einer Vergleichbarkeit der derzeitigen Situationen der Häuser kommen kann. Erforderlich ist eine gemeinsame Grundlage, auf der das weitere Handeln abgestimmt werden kann. Wenig hilfreich wäre in diesem Zusammenhang, wenn jeder Hauseigentümer sein eigenes Statikbüro beauftragen und es zu unterschiedlichen Aussagen kommen würde. Für das Gebäude Frommestraße 5 liegt das Gutachten zwischenzeitlich vor. Für das Gutachten Frommestraße 6 wurde der Eigentümer aufgefordert, ein entsprechendes Gutachten zu beauftragen und vorzulegen. Der Sofortvollzug wurde in diesem Zusammenhang mitverfügt. Das Gebäude Frommestraße 5 wurde hinsichtlich der Standsicherheit für 3 Monate mit erheblichem finanziellen Aufwand gesichert. Ausgeführt wird ergänzend, dass der Eigentümer des Hauses Nr. 5 über seinen Anwalt mitgeteilt habe, dass er bereit wäre, das Grundstück gegen Erstattung seiner Kosten der Stadt Lüneburg zu verkaufen. Festzuhalten ist, dass durch die vorgenommenen Maßnahmen eine Standsicherheit bis zum 01.12.2012 für das Gebäude Frommestraße 5 gegeben ist. Gedanken muss man sich darüber machen, wie nach dem 01.12.2012 die weitere Vorgehensweise angedacht ist. Das Risiko eingehend, dass nach Ablauf des 01.12. das Zusammenfallen des Gebäudes Frommestraße in Kauf genommen wird, kann insofern nicht eingegangen werden, da das Gebäude Frommestraße 5 in Bereichen des Daches und der Fassade Verbindungen zu dem Gebäude Frommestraße 6 aufweist. Auch müsste gewährleistet sein, dass bei einem Abriss des Gebäudes Frommestraße 5 der Keller aus Stabilitätsgründen gegenüber den Häusern Frommestraße 4 und 6 erhalten bleibt. Das Gebäude Frommestraße 6 erscheint nach dem optischen Eindruck standsicher zu sein. Um die Lage jedoch richtig einschätzen zu können, ist beabsichtigt, auch für das Gebäude Frommestraße 6 ein Standsicherheitsnachweis einzufordern. Aufgezeigt wird das Szenario, wenn das Gebäude Frommestraße 5 abgerissen werden würde. Das Gebäude Frommestraße 4 würde dadurch eine neue Giebelwand erhalten müssen. Außerdem wären aus statischen Gesichtspunkten Windlasten, die auf das Gebäude direkt einwirken würden, statisch zu beachten. Da die Häuser Nr. 4 und 5 mehr oder minder nur über eine gemeinsame Giebelwand verfügen, wird davon auszugehen sein, dass, wenn das Haus Nr. 5 fallen würde, die Außenwand des Gebäudes Frommestraße 4 Schaden nehmen würde. Dieses Szenario wäre verbunden mit der Gefahr für Leib und Leben der Bewohner des Hauses Frommestraße 4. Dies bedeutet in der Schlussfolgerung, dass, wenn das Haus Frommestraße 5 weggenommen werden würde, die Giebelwand zu Haus Nr. 4 in entsprechender Weise zu ertüchtigen sein wird. Dies wird mit erheblichen Kosten verbunden sein. Es ist davon auszugehen, dass dies Kosten von geschätzt ca. 100.000 € verursachen würde. Der Abriss des Gebäudes Frommestraße 5 selbst würde ebenfalls Kosten in Höhe von ca. 100.000 € verursachen. Wenn man darauf abzielen würde, die Entscheidung über einen Abriss 1 Jahr hinauszuzögern, würde dies bedeuten, dass ein Aufwand von ca. 160.000 bis 200.000 € für 1 Jahr Zeitgewinn einzusetzen sein wäre. Die Frage ist jedoch dabei, was mit diesem Zeitgewinn erreicht werden könnte. Weder ist davon auszugehen, das innerhalb dieses Zeitraumes sich die Geschwindigkeit der Senkungen gegen 0 reduzieren werden, noch lässt sich auf der Grundlage der Aussagen des Prüfstatikers die Gebäude der Frommestraße 4 oder 5 sanieren. Eine Sanierung wäre nur mit einem Millionenaufwand zu bewerkstelligen, was jedoch nicht wirtschaftlich darstellbar sein wird. Auch kann kein Zwang auf die Eigentümer zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ausgeübt werden, zumal, wie bereits mehrfach ausgeführt, der Aufenthaltsort des Eigentümers des Gebäudes Frommestraße 5 derzeit postalisch nicht zu ermitteln ist. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass man eine Verständigung mit dem Eigentümer des Gebäudes Frommestraße 4 dergestalt findet, dass beide Gebäude gemeinsam zurückgebaut werden. Aus Stabilitätsgründen wäre es hierbei jedoch erforderlich, dass beide Kellergeschosse erhalten bleiben. Im Anschluss daran würde man mit finanzieller Hilfe von Bund und Land versuchen, auf diesen Bereich ein Sanierungsgebiet zu legen. Erreicht werden soll mit der Festlegung eines Sanierungsgebietes, dass ein Verkauf von Flächen in diesem Gebiet nur in Abstimmung mit der Stadt Lüneburg erfolgen kann. Auch kann damit erreicht werden, dass keine Luxussanierungen durchgeführt werden, sondern eine Wohnbebauung mit einem tragfähigen Mietniveau durchgeführt wird. Aus der Drittelfinanzierung Stadt, Land, Bund könnten Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Mit einem tragfähigen Konzept wird es auch möglich sein, eine spätere Neubebauung dieser Grundstücke zu ermöglichen. Vorausgesetzt die Untergrundverhältnisse geben dies her. Aus der Erfahrung heraus ist davon auszugehen, dass, soweit es als Sanierungsgebiet anerkannt wird, die Bearbeitung bis zur Festsetzung des Sanierungsgebietes ein Zeitraum von 3-5 Jahren vergehen kann. Ob der Antrag letztendlich Anerkennung findet und das Gebiet als Sanierungsgebiet ausgewiesen wird, kann insofern heute nicht abschließend ausgesagt werden. Zur weiteren Vorgehensweise wird ausgeführt, dass die Gebäude Frommestraße 4 und 5 zwar unter Denkmalschutz stehen, weil sie der Gründerzeit zuzurechnen sind. Der Denkmalschutz ist jedoch nicht so hochwertig laut Aussage der Oberen Denkmalschutzbehörde, dass ein Abriss überhaupt nicht in Frage kommt. Für die Bewohner der Häuser 4 und 5 wurde im ehemaligen Anna-Vogeley-Heim Wohnraum zur Anmietung zur Verfügung gestellt. Der Geschäftsführer des Campus e.V., der die Liegenschaft verwaltet, ist zur Vermietung an die Bewohner dieser beiden Häuser bereit. Die Untergrundverhältnisse haben sich zwischenzeitlich derartig entwickelt, dass keine Chance mehr besteht auf wirtschaftlicher Grundlage die Gebäude zu erhalten. Noch vor einem Jahr wurde auf Seiten der Verwaltung über die Situation anders nachgedacht. Damals bestanden noch Überlegungen über entsprechende Sicherungsmaßnahmen, die Gebäude möglichst zu erhalten. Aufgrund der Entwicklungen im Untergrund ist dass aus heutiger Sicht jedoch leider nicht mehr möglich. Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, eine Beschlussfassung dahingehend zu fassen, dass der Alternative I gefolgt werden sollte, d. h., dass die Sicherungsmaßnahmen nur noch für ein viertel Jahr ergriffen und dass nach dem 01.12.2012 das geräumte Gebäude zurückgebaut werden soll. Der Rückbau soll dann zusammen mit dem Gebäude Frommestraße 4 erfolgen. Sicherungsmaßnahmen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, lassen sich nicht refinanzieren in der Weise, dass die Kosten vom Eigentümer zur Erstattung eingefordert werden können. Das Haus Frommestraße 6 wird auf seine Standsicherheit untersucht werden müssen. Auch diese Untersuchungen müssen erforderlichenfalls im Wege der Ersatzvornahme beauftragt werden. Zusammenfassend hofft er, dass die vorgetragenen Sachdarstellung offen und ehrlich aufgezeigt habe, dass die Situation sich so darstellt, dass man um einen Abriss der Gebäude nicht mehr wird herumkommen können.
Bürgermeister Meihsies bittet darum, dass man, bevor man in eine Diskussion einsteigt, zunächst noch einmal über das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Gebäude Frommestraße 4 berichtet und dass seitens des Prüfstatikers eine Aussage getroffen wird, ob es einen neuen aktuellen Sachstand über die Standsicherheit der angesprochenen Gebäude gibt.
Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Gebäude Frommestraße 4 noch nicht abgeschlossen und insofern noch kein Bescheid erteilt wurde. Die Tendenz für Unwirtschaftlichkeit zeichnet sich aber klar ab.
Fachbereichsleiterin Böhme ergänzt, dass eine Abrissgenehmigung für das Gebäude Frommestraße 4 bereits gefertigt, jedoch noch nicht herausgeschickt wurde.
Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass es hinsichtlich der Erkenntnisse des Prüfstatikers keine neuen Erkenntnisse zum Gebäude Frommestraße 5 gibt, dass die Beauftragung für das Gebäude Frommestraße 4 läuft und dass man bemüht sei, auch für das Gebäude Frommestraße 6 die Beauftragung im Wege des sofortigen Vollzugs zu erwirken.
Herr Mädge – Projektleiter WK Consult Hamburg – bestätigt, dass Bewegungen im Untergrund nach wie vor messbar nachzuweisen seien.
Fachbereichsleiterin Böhme merkt an, dass im Gebäude Frommestraße 4 derzeit Detailüberprüfungen hinsichtlich der Auswirkungen der Senkungserscheinungen durchgeführt werden. Konkrete Aussagen werden erst nach Auswertung möglich sein.
Ratsherr Kuhn geht auf die bisher der Stadt Lüneburg für das Gebäude Frommestraße 5 entstandenen Kosten ein, die normalerweise vom Eigentümer zu erstatten wären. Er geht davon aus, dass die Mieter bisher Miete zu zahlen hatten und insofern der Eigentümer auch über Einnahmen verfügt. Insofern müsste es möglich sein, über den Rechtsanwalt Kontakt mit dem Eigentümer herzustellen. Auch sollte geprüft werden, ob nicht seitens der Stadt für die ausstehenden Forderungen eine Sicherungshypothek eingetragen werden sollte, damit bei einer möglichen Zwangsversteigerung oder Veräußerung die Stadt zu einer Kostenerstattung gelangt.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass das Haus zwischenzeitlich entmietet sei und keine Mieteinnahmen mehr zu verzeichnen sind. Die Eintragung einer Sicherungshypothek ist mit Kosten verbunden und wird im Ergebnis wenig bringen, da davon auszugehen ist, dass aufgrund der hinlänglich bekannten Begleitumstände das Grundstück keinen Wert habe. Die Vermögenswerte werden dennoch geprüft, ob hierüber möglicherweise Erstattungsanforderungen durchgesetzt werden können. Viel Hoffnung, dass die Stadt die verauslagten Kosten erstattet bekommt, kann er aufgrund der geschilderten Situation jedoch nicht machen. Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang noch einmal, dass immer dann, wenn seitens der Stadt Maßnahmen ergriffen werden, die nicht als Ersatzvornahme anzusehen sind, dann der Eigentümer aus der Erstattungsverpflichtung für diese Maßnahmen heraus ist. Spätestens wenn diese Flächen in dem beantragten Sanierungsgebiet liegen, besteht die Möglichkeit, dass das Grundstück angekauft und in das Treuhandvermögen übernommen wird. Realistisch betrachtet wird es jedoch wahrscheinlich keine Möglichkeit geben, kurz- oder mittelfristig zu einer Erstattung der Kosten vom Eigentümer zu gelangen.
Ratsherr Manzke möchte wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten seitens der Verwaltung gesehen werden, an das Grundstück bereits früher beispielsweise in Form einer Enteignung, heranzukommen. Eine weitergehende Planung über eine mögliche Nachnutzung des Grundstückes setzt nach seiner Ansicht voraus, dass dafür ein verlässlicher Partner gefunden wird. Ansonsten sieht er es so, dass eine Auferlegung eines Sanierungsgebietes die derzeitige Situation nur schwerlich verändern wird.
Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass man im Rahmen des Sanierungsgebietes verschiedenerlei Möglichkeiten habe. Auch würde aufgrund der bestehenden Forderungen die Möglichkeit bestehen, eine Zwangsversteigerung zu betreiben. In diesem Zusammenhang verdeutlicht er jedoch, dass, wenn die Stadt in der Zwangsversteigerung Eigentümer der Gebäude werden würde, sich dann zwangläufig auch die Frage der Haftung stellen wird. Für wichtiger wird seitens der Verwaltung erachtet, dass die Forderungen gegenüber dem Eigentümer rechtlich abgesichert und entsprechende Titel erwirkt werden. Erinnert wird in diesem Zusammenhang an die Vorgehensweise im Senkungsgebiet Westliche Altstadt. Ziel eines Sanierungsgebietes ist es in der Regel, dass Dritte durch finanzielle Zuschüsse in die Lage versetzt werden, sanierungsbedürftige Gebäude instand zu setzen. Eine Enteignung zum gegenwärtigen Zeitpunkt anzustreben ist insofern auch nicht ratsam, weil die derzeitige Vermögenslage des Eigentümers nicht bekannt sei.
Beigeordneter Pauly teilt die Auffassung, dass derzeit das Grundstück nichts an Wert habe, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es denn in einem Sanierungsgebiet liegt und die Senkungen zum Stillstand kommen, der Wert steigen könnte. Bezogen auf die bisherige Chronologie der Vergehensweise befremdet ihn, dass hier Schritt für Schritt vorgegangen wird, wobei festgestellt werden kann, dass Entscheidungen ins Gegenteil verkehrt werden. Vom ursprünglichen Ansinnen, die Gebäude erhalten zu wollen, kommt man jetzt hin die Gebäude doch abreißen zu wollen. Zum Thema Unwirtschaftlichkeitsbescheinigung für das Gebäude Frommestraße 4 bittet er um Akteneinsicht, damit für ihn nachvollziehbar wird, warum dieses Haus unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus nicht erhalten werden kann. Dem folgend, dass die Unwirtschaftlichkeitsbescheinigung erteilt wird, das Gebäude Frommestraße 4 dann aus dem Denkmalschutz entlassen und letztendlich abgerissen wird, stellt sich für ihn die Frage, warum überhaupt noch ein Abriss des Gebäudes Frommestraße 5 damit zwingend verbunden werden soll. Wenn das Gebäude Frommestraße 4 abgerissen ist und das Gebäude Frommestraße 5 ohnehin leer steht, könnte er sich vorstellen, dass das Gebäude Frommestraße 5 stehen bleibt und seinem Schicksal überlassen wird. Die Notwendigkeit eines zeitgleichen Abrisses wird von ihm nicht gesehen, weil nach seiner Ansicht Leib und Leben von Bewohnern nicht mehr gefährdet sein können, da das Haus unbewohnt sei.
Oberbürgermeister Mädge stellt fest, dass Beigeordneter Pauly keine Aussagen über die Kosten dessen was er vorschlägt benannt habe und auch keine Aussage darüber, wer diese zu tragen hat. Zweifelsohne ist es möglich in Abstimmung mit dem Hauseigentümer Frommestraße 6 eine Regelung dergestalt zu treffen, dass eine Trennung der Dächer in der Weise vorgenommen wird, dass diese keine Verbindung mehr aufweisen. Im Anschluss daran darauf zu spekulieren, dass das Gebäude Frommestraße 5 irgendwann von alleine einstürzt macht jedoch umfangreiche Sicherungsmaßnahmen im Umfeld des Gebäudes erforderlich, da man nicht im Vorfeld einschätzen kann, in welche Richtung das Gebäude einstürzen wird. Insofern ist es sinnvoller, das Gebäude kontrolliert zurückzubauen, dies auch unter dem Aspekt, dass bei einem Rückbau die unterschiedlichen Materialien gesondert voneinander entsorgt werden können. Verdeutlicht wird noch einmal, dass für die weitere Vorgehensweise beim Haus Frommestraße 5 nicht das Gebäude Frommestraße 6 das eigentliche Problem darstelle, sondern bedingt durch den Rückbau des Gebäudes Frommestraße 5, das Gebäude Frommestraße 4 freistehend sein würde. Diese bedeutet, dass sich auch statische Veränderungen dahingehend ergeben würden, weil die dann freistehende Giebelwand zusätzlich Windlasten aufnehmen müsste. Hingewiesen wird darauf, dass bei der erforderlichen Begehung zur Feststellung der baulichen Mängel die Auswirkungen auf die Statik des Gebäudes haben, den Mitarbeitern und dem Statiker teilweise der Zugang zu den Räumlichkeiten verweigert wurde. Er empfiehlt jedem, der sich den baulichen Zustand des Gebäudes im Inneren nicht vorstellen kann, den von der Verwaltung gedrehten Video-Clip, der im Internet einsehbar ist, sich anzusehen. Zum Vorwurf von Beigeordneter Pauly, dass die Vorgehensweise nur scheibchenweise erfolgt merkt er an, dass auch er nicht über Erkenntnisse verfügt, was sich im Untergrund in Tiefen an Senkungen abspielt, die Auswirkungen bis an die Erdoberfläche haben. Insofern ist man gezwungen, auf neue Messergebnisse erforderlichenfalls seine bisherigen Vorgehensweisen anzupassen. Die Verwaltung befindet sich im ständigen Dialog mit den Herren Trapp und Mädge, um die erworbenen Erkenntnisse der Untersuchungen in die Entscheidungsprozesse einzubringen.
Ratsfrau Schellmann ist erstaunt darüber, wie an die Stadt Lüneburg ein Kaufangebot für das Grundstück Frommestraße 5 herangetragen werden konnte, wo doch bisher die Aussage im Raum stand, dass der Eigentümer unbekannten Aufenthaltsortes sei. Zur Frage der Eintragung einer Sicherungshypothek merkt sie an, dass dies zumindest prüfenswert sei, gleichwohl sieht auch sie die Problematik, dass das Ergebnis wahrscheinlich darauf hinauslaufen wird, dass hierüber keine Erstattungsforderung durchgesetzt werden kann. Sichergestellt möchte sie haben, dass, wenn eine Ersatzvornahme durch Abbruch der Frommestraße 5 getätigt wird, dies juristisch durchgeprüft und nicht zu befürchten sei, dass uns zu einem späteren Zeitpunkt der Eigentümer versucht, in Regress zu nehmen.
Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass die Vorgehensweise sowohl intern als auch extern juristisch abgeklärt sei. Das Kaufangebot wurde an die Stadt Lüneburg über den vom Eigentümer beauftragten Rechtsanwalt herangetragen. Dieser verfügt zumindest für den Verkauf des Gebäudes über ein entsprechendes Mandat. Inwieweit er auch für andere Dinge eine Vollmacht vom Eigentümer eingeräumt bekommen hat, ist der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Bei der heute zu treffenden Entscheidung geht es nicht darum, ob das Gebäude abgerissen werden soll, sondern vielmehr darum, zu welchem Zeitpunkt dieser vorzunehmen ist. Soweit über den dargestellten Sicherungszeitraum von ¼ Jahr die Sicherung für einen längeren Zeitraum vorgenommen werden soll, wäre dies politisch zu entscheiden, da bauordnungsrechtlich dies nicht zwingend sei und die damit verbundenen Kosten nicht als Ersatzvornahme dem Eigentümer auferlegt werden können.
Frau Hobro – Juristin, Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt aus, dass gegenüber dem Eigentümer die Abrissverfügung bereits ausgesprochen wurde. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen werden von ihr näher erläutert. Zusammenfassend dargestellt wird, dass diese Maßnahmen rechtmäßig seien und dass der Eigentümer im vorgegebenen Zeitraum selbst den Abriss durchführen lassen kann. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird sonst die Ersatzvornahme durchgeführt. Die Frage, inwieweit die Stadt Lüneburg vom Eigentümer nach Durchführung der Ersatzvornahme in Regress genommen werden kann, stellt sich insofern nur bedingt, weil bei einer Schadensersatzprüfung zunächst einmal ein tatsächlicher Schaden entstanden sein müsste. Wie hinreichend dargelegt, ist die Immobilie selbst in ihrem derzeitigen Zustand wertlos, auch der Grundstückswert ist nach dem heutigen Stand als gering einzuschätzen und insofern ist auch das Risiko, dass eine Schadensersatzleistung zu tätigen wäre, nur theoretischer Natur.
Ratsherr Manzke möchte wissen, wie sichergestellt werden kann, dass dem unbekannten Aufenthaltsortes weilenden Eigentümer die entsprechenden Verfügungen auch rechtssicher zugestellt werden können.
Frau Hobro – Juristin, Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt hierzu die Möglichkeiten aus, die das Verwaltungszustellungsgesetz bietet.
Ratsfrau Schellmann fragt zum Verständnis nach, ob es zutreffend sei, dass die Sicherung des Gebäudes den Zeitraum von 3 Monaten als Ersatzvornahme angesehen werden kann und insofern die Kosten erstattungspflichtig seien.
Oberbürgermeister Mädge bestätigt, dass der Zeitraum der Absicherung des Gebäudes von 3 Monaten zur Vorbereitung der notwendigen Abbrucharbeiten als Ersatzvornahme einzustufen ist. Der darüber hinausgehende Zeitraum jedoch letztendlich eine freiwillige Leistung darstellen würde, die nicht zur Erstattung eingefordert werden könne. Begründet wird dies damit, dass auch für den Schutz von Leib und Leben als Ersatzvornahme nur der geringstmögliche Eingriff vorgenommen werden darf und auch nur für diesen habe man theoretisch und vom Grundsatz her einen Erstattungsanspruch. Nicht auszuschließen sein wird dabei, dass man sich erforderlichenfalls gerichtlich mit den Eigentümern über die Höhe des Kostenersatzes auch für bestellte Gutachter auseinandersetzen muss. Angeführt werden die voraussichtlichen Kosten für den zu erbringenden Standsicherheitsnachweis für das Gebäude Frommestraße 6. Die voraussichtlichen Gutachterkosten werden sich auf ca. 14.000 € belaufen.
Ratsherr Löb hat den Ausführungen entnommen, dass die Gesamtsituation rechtlich schwierig zu beurteilen ist. Eingehend auf den derzeitigen Bestand zeichnet sich ab, dass ein Rückbau der Gebäude Frommestraße 4 und 5 unvermeidbar erscheint. Insofern vertritt auch er die Ansicht, dass hier nicht weiter sinnlos Geld ausgegeben werden sollte, welches letztendlich nicht zur Erstattung angefordert werden kann. Vielmehr hält er es auch für richtig, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten und die Gebäude zurückzubauen unter der Voraussetzung, dass auch das Gebäude Frommestraße 4 in einem absehbaren Zeitraum entmietet werden kann.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass Stadtbaurätin Gundermann Gespräche mit den Mietern des Hauses Frommestraße 4 mit der Zielrichtung führen wird, dass das Haus bis zum 01.12.2012 von den Mietern geräumt wird, damit es anschließend umgehend zurückgebaut werden kann. Auch über die Bereitstellung von Ersatzwohnraum wird mit den Mietern zu sprechen sein.
Ratsherr Bruns verdeutlicht, dass das Thema nicht neu und hinlänglich bekannt sei. Die Aussage von Beigeordneten Pauly, dass von der Verwaltung Informationen nur scheibchenweise herausgegeben werden, ist so nicht zutreffend. Vielmehr verhält es sich so, dass seitens der Verwaltung von Anfang an die Karten auf dem Tisch lagen und umfänglich vorgetragen und informiert wurde. Auch wurden regelmäßig Aussagen über die Kosten und Zeiträume in der weiteren Vorgehensweise dargestellt. Nunmehr sei man an einen Punkt angekommen an dem eine Entscheidung zu treffen ist, wie weiter zu verfahren ist. Die Möglichkeiten wurden aufgezeigt und sind im Vorfeld juristisch geprüft worden. Er hält es für sinnvoll, dass, wie auch dargestellt, die Häuser Frommestraße 4 und 5 zur Vermeidung unnötiger weitere Kosten für eine mögliche Absicherung, diese gemeinsam zurückgebaut werden. Hinreichend dargelegt wurde auch, was mit den Flächen geschehen kann, wenn dieses Gebiet als Sanierungsgebiet ausgewiesen würde. Insofern spricht er sich dafür aus, dass man sich seiner Verantwortung gerecht werden und dem Vorschlag der Verwaltung folgend einen Beschluss dahingehend fassen sollte, dass der Rückbau der Gebäude Frommestraße 4 und 5 gemeinsam vollzogen werden soll.
Ratsherr Manzke weist darauf hin dass die Stadt bei der Ersatzvornahme für den Rückbau des Gebäudes Frommestraße 5 mit ihrem Tun und Handeln sich auch so verhalten sollte, wie es jeder Eigentümer an anderer Stelle auch tun würde, nämlich, dass man sich vorrangig nur um das zu kümmern habe, was einen selbst betrifft. Insofern steht es für ihn außer Frage, dass man sich eben nicht Gedanken über den Fortbestand von Nachbargebäuden vorrangig auseinanderzusetzen habe. Er bittet Beigeordneten Pauly es zu unterlassen, unterschwellig der Verwaltung eine konspirative Handlungsweise vorzuwerfen. Er bittet in diesem Zusammenhang, dann auch Ross und Reiter zu benennen, worauf sich konkret Vorwürfe beziehen sollen.
Beigeordneter Pauly erwidert hierauf, dass das nach seiner Ansicht den Interessen des Investors entgegenkommt, wenn die beiden in Rede stehenden Gebäude abgebrochen werden. Er würde die Trennung des Gebäudes Frommestraße 5 von Frommestraße 6 und die Aufstellung eines Bauzaunes für einen geringeren Eingriff und insofern auch für ausreichend halten. Auch empfindet er es, dass hier suggeriert wird, dass der Abriss des Gebäudes Frommestraße 4 unmittelbar bevorsteht. Für ihn ist, wie bereits ausgeführt, von Interesse, die Inhalte der Unwirtschaftlichkeitsberechnung zu kennen.
Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass es nichts bringen würde, wenn man die Häuser Frommestraße 5 und 6 trennen würde, solange das Haus Frommestraße 4 noch bewohnt sei. Solange in dem Haus Frommestraße 4 noch Menschen wohnen, müsse das Haus Frommestraße 4 baulich abgesichert werden. Er verdeutlicht noch einmal, dass die Ausgangssituation vor 3 Jahren eine andere war. Seinerzeit bestanden nicht die Untergrundverhältnisse im Vordergrund, sondern vielmehr der architektonische Entwurf des Investors, der keine breite Akzeptanz in der Bevölkerung fand. Noch vor einem halben Jahr war die Situation hoffnungsvoller einzuschätzen. Wie es sich zwischenzeitlich jedoch gezeigt hat bei näherer Betrachtung, übernehmen teilweise Regipsplatten die Funktion tragender Wände. Die Stadt setzt darauf, dass sich mit Hilfe von Sanierungsmitteln zu einem späteren Zeitpunkt ein Investor findet, der an dieser Stelle eine Neubebauung vornimmt. Derzeit ist dies ohne Sanierungsmittel wirtschaftlich nicht darstellbar. Seitens der Verwaltung wird Wert darauf gelegt, dass im Entscheidungsprozess die Politik mit eingebunden wird und eine Entscheidung über das Gesamtpaket mitträgt. Dies nicht allein um die anstehenden Entscheidung nur politisch abzusegnen, sondern auch um zum Ausdruck zu bringen, dass die Politik hinter den Entscheidungen steht. Erforderlich ist eine Entscheidung darüber, ob weitere Haushaltsmittel für Sicherungsmaßnahmen über den Zeitraum von 3 Monaten hinaus bereit gestellt werden sollen. Zur Frommestraße 4 führt er aus, dass die Erstellung der Prüfung einer Unwirtschaftlichkeitsbescheinigung kurz vor dem Abschluss stehe. Es ist davon auszugehen, dass diese erteilt wird. Als weiterer Schritt würde dann eine Abbruchgenehmigung anstehen. Die Denkmalschutzbehörde ist in dieses Verfahren eingebunden. Verdeutlicht wird, dass der Eigentümer einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Unwirtschaftlichkeitsbescheingung habe. Die darauf zu erwartende Folgerung wäre die Erteilung einer Abrissgenehmigung für das Haus. Zielsetzung der Stadt war jedoch eine andere aber auch seitens des Ministeriums ist man zu der Auffassung gelangt, dass die entsprechende Unwirtschaftlichkeitsbescheingiung nicht verweigert werden kann. Zielrichtung ist es deshalb, dass das Gebäude Frommestraße 4 bis zum 01.12.2012 entmietet werden soll, damit die weiteren Schritte im Anschluss daran unverzüglich eingeleitet werden können. Wie bereits angekündigt ist die Stadt bereit, den Mietern, die das Haus verlassen müssen, bei der Wohnungssuche Hilfestellung zu gewähren.
Bürgermeister Meihsies bringt in Erinnerung, dass der politische Ansatz für die Häuserzeile ein anderer war. Die Hoffnung bestand darin, dass Haus Frommestraße 4 zu erhalten und damit das Haus Frommestraße 5 so zu stabilisieren, dass es evtl. zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Einsatz von Sanierungsmittel wirtschaftlich darstellbar saniert werden kann. Deshalb ist man den Weg bis heute gegangen, viel Geld in den Erhalt des Gebäudes Frommestraße 5 zu stecken. Die bisher eingesetzten 175.000 € erscheinen jedoch aufgrund des jetzt konkret feststehenden baulichen Zustandes des Hauses Frommestraße 5 als in den Sand gesetzt. Politisch war es wichtig ein Signal zu setzen, auch solchen Wohnformen, wie in dem Hause praktiziert, eine Chance zu geben. Als adäquater Wohnraum bietet der Campus den Bewohnern Wohnraum im ehemaligen Anna-Vogeley-Heim an. Die derzeitige Situation des baulichen Zustandes lässt sich nicht wegdiskutieren. Man wird in den sauren Apfel beißen müssen, dass das Gebäude nicht mehr zu retten sei. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass in den nächsten 3 – 6 Jahren aufgrund der nicht zur Ruhe kommenden Untergrundverhältnisse, dort eine Baugenehmigung für einen Neubau erteilt werden kann. Er verwahrt sich gegen den Unterton einiger Redebeiträge. Keineswegs verhält es sich so, dass eine Freiräumung des Grundstückes für den Investor mit politischer Unterstützung durchgedrückt werden soll auch damit die dort wohnenden Menschen aus dem Quartier vertrieben werden sollen. Keineswegs ist beabsichtigt eine Lebenssituation, die sozial, kulturell stark in diesem Quartier geprägt ist, zerstören zu wollen. Er sieht es insofern so, dass, wenn denn die Unwirtschaftlichkeitsbescheinigung für das Gebäude Frommestraße 4 tatsächlich ausgestellt wird, man dann nicht umhin kommen wird, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und den Abriss zu akzeptieren.
Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass, wenn die Abbruchgenehmigung erteilt wird, die Inhalte dieser Genehmigung anschließend im ABS vorgestellt werden. Er stellt nochmals klar, dass die Aufstellung eines Sanierungsgebietes auch Spekulationen entgegenwirken soll. In einem Sanierungsgebiet stehen der Stadt Rechte zu, um in Fehlentwicklungen eingreifen zu können oder diesen vorzubeugen. Damit kann versucht werden, einen Milieuschutz zu erreichen. Wenn es nicht gelingt, auf diesen Bereich ein Sanierungsgebiet zu legen, kann dies zur Folge haben, dass mit diesen Flächen spekuliert werden könnte.
Ratsfrau Schellmann geht noch einmal ein auf die Chronologie der Entwicklung in der Vorgehensweise. Anfänglich war nicht erkennbar, dass die Häuser Frommestraße 4 und 5 sich quasi in einer Schicksalsgemeinschaft befinden. Sie widerspricht den Aussagen von Bürgermeister Meihsies, dass in den nächsten Jahren dort keine Bebauung stattfinden kann. Sie verweist darauf, dass heute sehr wohl die technischen Möglichkeiten bestehen, auch auf so einem Untergrund neu zu bauen. Gleichwohl spricht sie sich dafür aus, dass auch bei einer Neubebauung die vorhandene Atmosphäre möglichst erhalten werden sollte und das soziale Gesichtspunkte hierbei eine Berücksichtigung finden sollten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum verliest nochmals den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss dahingehend, dass der Alternative I gefolgt werden soll und das Gebäude Frommestraße 5 bis Ende November 2012 zurückgebaut werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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