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Auszug - Stellungnahme zur Vorabbeteiligung zur 2. Änderung / Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilplan "Vorrangflächen für Windenergie"   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.05.2012    
Zeit: 15:00 - 18:20 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4575/12 Stellungnahme zur Vorabbeteiligung zur 2. Änderung / Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilplan "Vorrangflächen für Windenergie"

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Eberhard, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung die zugeladene Ortsvorsteherin vom Ortsteil Rettmer, Ratsfrau Bendorf, sowie den Ortsvorsteher der Ortschaft Häcklingen, Herrn Dr. Plath.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist einleitend darauf hin, dass die Stadt beim Landkreis eine Verlängerung der Abgabefrist der Stellungnahme beantragt habe, um dadurch zu gewährleisten, dass den politischen Gremien hinreichend Zeit für die Beratung und Beschlussfassung gegeben ist. Der Fristverlängerung wurde zugestimmt mit dem Hinweis, dass eine neuerliche Fristverlängerung vermieden werden sollte.

Bezüglich der Position der Stadt zu Kleinkraftanlagen im Stadtgebiet wurde die Stellungnahme gegenüber dem Landkreis bereits abgegeben.

In der heutigen Sitzung geht es insofern um die Beratung und Beschlussfassung zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises (RROP) zu einem Teilplan mit Vorrangflächen für große, raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) von einer Nabenhöhe von 100m und mehr.

Zur heutigen Sitzung wurden seitens der Verwaltung den Ausschussmitgliedern ergänzend erläuternde weitere Unterlagen zugesandt.

 

Bereichsleiter Eberhard verdeutlicht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wo im Stadtgebiet von Lüneburg überhaupt entsprechende Flächen ausweisbar wären.

Anhand von Luftbildern werden die Bereiche aufgezeigt, in denen eine Ausweisung für Windkraftanlagen denkbar wären. Zu beachten und damit in der Nutzungsmöglichkeit eingeschränkte Kriterien, wie beispielsweise zu berücksichtigende Straßen-, Wege- und sowohl oberirdisch und unterirdisch verlegte Leitungstrassen, wären zu berücksichtigen.

Zu den drei im Sachverhalt der Beschlussvorlage (VO 4575/12 ) näher dargelegten 3 denkbaren Szenarien wird angemerkt, dass je größer die Windräder geplant werden, umso größer auch der zu angrenzenden Flächen mit ihren unterschiedlichen Nutzungen zu haltende Abstand anwächst.

Auf die 3 denkbaren Szenarien

 

-                 Maximale Ausschöpfung der Potentiale

-                 Trend

-                 Restriktiv

 

wird anhand von Planunterlagen detailliert aufzeigt, welche Auswirkungen auch hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände einhergehen.

 

Ratsfrau Schellmann weist darauf hin, dass nicht nur eine Gastransportleitung in diesem Bereich verlegt sei, sondern auch eine Leitung, die der Dow Chemical gehört. Über die Leitungsverlegung bestehen Verträge, die auch gewisse Abstandsregelungen beinhalten, die auch für den Windpark zu beachten sein werden. Sie geht insofern davon aus, dass die für einen Windpark zur Verfügung stehende Fläche durch Einhaltung auch dieser Abstandsflächen sich weiter verkleinern wird. Sie bittet, bei der weitergehenden Planung die bestehenden Leitungsrechte mit den dazugehörigen Abstandregelungen zu berücksichtigen.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt fest, dass es Differenzen hinsichtlich der Aussagen des Landwirtes und den Erkenntnissen der Stadt bezüglich der bestehenden Leitungsrechte und dessen Inhalte gibt. Er bittet die Verwaltung, die Angaben diesbezüglich noch einmal zu überprüfen. Da auch er einen entsprechenden Hinweis von der Ortsvorsteherin Rettmer, Frau Bendorf, erhalten habe, richtet sich seine konkrete Bitte an die Verwaltung, an den Landkreis heranzutreten, dass von dort der tatsächliche Verlauf der angesprochenen Leitungen noch einmal deutlich herausgearbeitet und dargestellt wird. Dies sollte vom Landkreis in Rücksprache mit denjenigen Personen vorgenommen werden, die seinerzeit die Verträge mit den Leitungsrechteinhabern abgeschlossen haben.

 

Bereichsleiter Eberhard erklärt hierzu, dass er heute von Frau Scharf – Landkreis Lüneburg – eine e-mail erhalten habe die beinhaltet, dass der aufgezeigte Leitungsverlauf auch nach Überprüfung bestätigt wird. Da weiterhin die Unsicherheit im Raume steht, dass die Trasse der gelb eingezeichneten Leitung quer durch das aufgezeigte Gebiet verläuft, wurde dem Landkreis anempfohlen eine nochmalige Überprüfung durchzuführen.

Verdeutlicht wird, dass das Verfahren zur Darstellung der Vorrangflächen federführend vom Landkreis Lüneburg durchgeführt werde.

 

Ratsherr Manzke geht ein auf seine in der vorhergehenden Sitzung vorgetragenen grundsätzlichen Auffassung zur alternativen und hierbei speziell zur Windkraftenergie. Bei seinen Äußerungen ging er seinerzeit davon aus, dass in einer zweiten Beratungsrunde für die Ausschussmitglieder in einer zukünftig anstehenden Ausschusssitzung darüber nochmals und dann abschließend zu beraten sein wird. Im Laufe der Beratung in der letzten Sitzung wurde ihm aber deutlich, dass eine solche zweite Beratungsrunde im Verfahren nicht vorgesehen sei und er insofern darum bat, die Entscheidung zurückzustellen, damit den Fraktionen noch einmal die Gelegenheit gegeben wird, sich intern mit der Thematik auseinander zu setzen.

Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Innerhalb seiner Fraktion wurde die Thematik nochmals intensiv mit dem Ergebnis beraten, dass die Ausweisung einer Windparkfläche an dieser Stelle nicht vorgenommen werden sollte, weil die Bevölkerung, die in den nahe liegenden Wohngebieten Häuser gebaut haben zur damaligen Zeit keinerlei Kenntnis oder Hinweise auf einen möglichen Standort eines zukünftigen Windparks bekommen haben. Hier sollte der Vertrauensschutz im Vordergrund stehen. Insofern wird von seiner Fraktion dieser Standort abgelehnt. Diese Entscheidung ist innerhalb der Fraktion einstimmig getroffen worden.

 

Ratsfrau Bendorf – Ortsvorsteherin Rettmer – weist darauf hin, dass ihre Fraktion zu dem Thema eine öffentliche Fraktionssitzung im OT abgehalten habe. Zu erkennen war, dass die anwesenden Bürger auf der Versammlung mehr oder minder fassungslos darüber war, was dort geschehen soll. Insbesondere die Käufer der Grundstücke befürchten eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. Wenn dort ein Windpark zugelassen werden sollte, plädieren die zukünftigen Bewohner des Neubaugebietes einvernehmlich dafür, dass nur das Szenario „Trend“, welches einen Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung vorsieht, zum Tragen kommen könnte. Auch wurde darauf hingewiesen, dass eine abschließende Beurteilung der Gefahrensituation durch bestehende Leitungen noch nicht abschließend vorgenommen wurde.

 

Beigeordneter Löb merkt zum Verständnis an, dass es hier um die grundsätzliche Frage geht, ob im Stadtgebiet von Lüneburg Flächen die Ausweisung einer Windparkanlage überhaupt zur Verfügung stehen. Es geht insofern nicht vorrangig darum, ob irgendwelche Leitungsrechte davon tangiert werden. Dass im Umfeld von Flächen, die für Windparkanlagen in Frage kommen, auch Menschen wohnen, die ihre Besorgnis zum Ausdruck bringen, ist verständlich. Die grundsätzliche Frage ist jedoch vorrangig, welchen Beitrag die Stadt Lüneburg leisten kann. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt ist, ob die Stadt ihren Beitrag zu dem angestrebten Ziel, dass bis zum Jahre 2030 in Stadt und Landkreis lüneburg nur noch Strom aus regenerativen Anlagen fließen soll, beitragen kann. Wenn  die Stadt einen Beitrag zu diesem Ziel leisten will, muss es auch möglich sein, dass eine solche Anlage mit einem Abstand von 750 m zu angrenzenden Bebauungen möglich ist. Grundsätzlich ist es hierbei eine Frage der Abwägung, ob das Erreichen des Zieles oder die subjektiven Interessen Einzelner der Vorrang eingeräumt werden sollte. Er sieht Windparkanlagen nicht als potentielle Gefahr für angrenzende Wohnbebauung an. Vielmehr dürfte sich die Sorge der Anlieger darauf richten, dass sie befürchten, dass der Verkaufswert ihrer Immobilien dadurch beeinträchtigt werden könnte. Nach seinem Dafürhalten ist der Wert einer Immobilie aber von sehr vielen Kriterien abhängig, so dass man dieses nicht allein auf die Nähe zu einer Windkraftanlage in Bezug bringen kann. Er geht davon aus, dass man sich über die Zeit an das Bestehen von Windkraftanlagen gewöhnen wird.

Das Ziel, Stadt und Kreis zu 100 % mit regenerativer Energie zu versorgen, sei vernünftig und gut. Aufgabe der Politik sei es, die dafür notwendigen Kriterien auch dann zu erfüllen, wenn sie nicht jedem einzelnen Bürger genehm sind. Deshalb sollte hier zunächst die max. Möglichkeiten für eine Windparkfläche vorgesehen werden. Was dann letztendlich zur Umsetzung gelangt, wir in einem 2. Schritt zu befinden sein.

 

Ratsfrau Puschmann spricht sich ebenfalls dafür aus, dass an der Zielsetzung für Stadt und Landkreis zu einer 100 %igen Umstellung auf regenerative Energie zu gelangen, festgehalten werden sollte. Auch sie spricht sich dafür aus, dass zunächst die max. Variante verfolgt werden sollte.

Sie spricht sich dafür aus, dass die Beschlussfassung in der Weise ergänzt wird, dass folgender Text in den Beschluss aufgenommen wird:

 

              Die Hansestadt Lüneburg spricht sich dafür aus, dass bei der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms Teilplan für Windenergieanlagen das Szenario „Trend“ als Grundlage zu nehmen. Damit sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die verschiedenen Potentiale zur Erzeugung von regenerativen Energien zur 100 %igen Versorgung für Stadt und Landkreis erreicht werden. Sollte mit dem Szenario „Trend“ das Ziel nicht erreicht werden, sind die Kriterien neu zu bewerten.

 

Ratsfrau Schellmann spricht sich auch grundsätzlich dafür aus, dass man in der Energieversorgung autark werden sollte. Jedoch gibt sie zu bedenken, dass man diese Ziele realistisch einschätzen sollte. Für problematisch hält sie, dass bei bestimmten Situationen nicht zu gewährleisten sein wird, dass die Stromversorgung sichergestellt ist.

Sie spricht sich dafür aus, dass hierzu Kriterien entwickelt werden, die u. a. die Abstände zu bestimmten Siedlungen regeln, die nach ihrer Auffassung größer zu bemessen wären. Die dort wohnenden Menschen sollten nicht zu sehr belastet werden. Freiräume sollten insofern eingehalten werden, als dass daran festgehalten werden sollte, dass 1.000 m Abstand zu Wohnsiedlungen gewährleistet werden sollten.

Sie bringt in Erinnerung, dass die Stadt Lüneburg bereits Flächen für die Anlegung einer Windparkanlage ausgewiesen habe. Auch ist ihr bekannt, dass zumindest 5 – 6 Interessenten an der Betreibung eines Windparks interessiert waren. Dies scheiterte jedoch daran, dass der Landwirt als Eigentümer die Fläche für die Errichtung einer Windparkanlage nicht zur Verfügung stellen wollte. Sie merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Stadt Lüneburg dicht besiedelt sei und nur noch wenig Entwicklungsflächen vorhält. Sie tendiert deshalb dazu, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Ratsherr Bruns merkt an, dass bei der Wahl des Szenarios „Trend“ keineswegs einhergehen würde, dass man Windparkanlagen im Stadtgebiet verhindern würde. Die von Ratsfrau Puschmann vorgeschlagene Beschlussergänzung hält er insofern für konsensfähig als dass die Stadt Lüneburg alle Flächen darstellen sollte, die für Windparkanlagen zur Verfügung stehen könnten. Nach seiner Ansicht ist davon auszugehen, dass dies mit den Szenario „Trend“ möglich sein wird.

Eingehend auf das von Beigeordneten Löb abgegebene Statement merkt er an, dass die Stadt Lüneburg ihren Beitrag zum Ziele leisten wird, wenn auch möglicherweise ergänzend auf anderen Gebieten. Er denkt herbei an Kraftwärmekopplung und Photovoltaikanlagen. Er geht davon aus, dass die Stadt Lüneburg mit der Darstellung des Szenarios „Trend“ für eine Windparkanlage ihren Beitrag leistet. Mit dem Szenario „Trend“ wird auch deutlich, dass das Schutzgut „Mensch“ in den Vordergrund gestellt wird. Insofern wird damit auch ein Stück Verlässlichkeit gegenüber den Bewohnern der Wohngebiete dokumentiert.

 

Herr Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – sieht es ebenso, dass das Schutzgut „Mensch“ wichtig und zu beachten sei bei der Auswahl geeigneter Flächen für Windkraftanlagen. Auch ist für ihn die dargestellte Situation der Käufer von Baulandflächen verständlich, die Sorge um den Wert ihrer Immobilie und die Wohn- und Lebensqualität haben.

 

Ratsherr Dr. Scharf sieht insofern einen Zielkonflikt zwischen 100 % Autarkie in der Energieversorgung gegenüber dem Vertrauensschutz der Menschen auf Bestand vorhandener Planung. Auch für seine Fraktion sprechend, kann er der seitens Ratsfrau Puschmann vorgetragenen Ergänzung der Beschlussempfehlung folgen.

 

Ratsfrau Bendorf – Ortsvorsteherin Rettmer – bringt in Erinnerung, dass vor gut 14 Tagen bereits eine öffentliche Gruppensitzung vor Ort abgehalten wurde, in der die Bewohner der betroffenen Ortsteile vorab informiert wurden und deren vorgetragenen Sorgen und Nöte aufgenommen wurden. Insofern ist man sehr wohl darüber informiert, was die Menschen in diesem Bereich bezüglich der Ausweisung von Windparkflächen bewegt.

 

Herr Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – bedauert, dass er nicht rechtzeitig Kenntnis erlangt habe von der öffentlich durchgeführten Gruppensitzung der Fraktion SPD/Bündnis 90 Die Grünen. Er würde es für wünschenswert halten, wenn seitens der Stadt Lüneburg eine entsprechende Informationsveranstaltung für die Bürger vom OT Häcklingen abgehalten werden würde.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass man heute zunächst nur über das Szenario selbst redet und nicht über die damit verbundenen evtl. Auswirkungen. Er macht deutlich, dass der Landkreis federführend sei, der auch nach Erstellung des RROP mit dem Teilplan Windkraftanlagen auf die Gemeinden und die Stadt Lüneburg zurückkommen wird. Erst wenn diese Planung vorliegt, wird man darüber zu beraten haben. Zunächst geht es nur darum, dass seitens der Stadt Lüneburg dem Landkreis aufgegeben wird, welches Szenario seitens der Stadt vorgeschlagen wird.

 

Bürgermeister Meihsies stellt Herrn Dr. Plath als Ortsvorsteher Häcklingen ein Armutszeugnis aus. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einladung für diesen Ausschuss mindestens 1 Woche zurückliegt und dass die Thematik bereits behandelt wurde. Innerhalb der Fraktionen bestand hinreichend Gelegenheit, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Seitens der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist man in den OT gegangen und hat die Bürger informiert. Seitens der Verwaltung hat man alle Fragen in dieser Sitzung den Bürgern gegenüber beantwortet. Er macht deutlich, dass es Sache der CDU sei, sich die notwendigen Informationen einzuholen. Seitens der Verwaltung wurde in der Veranstaltung den interessierten Bürgern gegenüber hinreichend Rede und Antwort gestanden. Zwischen den Beratungen der einzelnen Ausschusssitzungen ist sowohl die SPD als auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor Ort gewesen und hat die Anregungen der Bürger für die weitergehenden Beratungen aufgenommen.

 

Ratsherr Dr. Scharf merkt an, dass es der Sache nicht angemessen sei so zu tun, als wenn man seit geraumer Zeit über die Thematik beraten würde. Vielmehr verhält es sich so, dass innerhalb von 14 Tagen die Fraktionen aufgefordert wurden, ihr internes Beratungsergebnis hier im Ausschuss als Stellungnahme zu vertreten. Insofern trifft es nicht zu, dass ein ausreichend langer Zeitraum es ermöglicht habe, heute abschließend eine Aussage zu treffen.

 

Herr Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – weist darauf hin, dass eine öffentliche Gruppensitzung der SPD/Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe für ihn hinsichtlich der Information der Bevölkerung nicht maßgeblich sei. Er würde sich wünschen, dass eine entsprechende Informationsveranstaltung von der Verwaltung der Stadt abgehalten werden würde.

 

Ratsfrau Schellmann stellt noch einmal klar, dass sie sich ausdrücklich für das Szenario „Trend“ ausspricht, nicht jedoch dafür, dass man in einem vorgegebenen Zeitraum in Stadt und Landkreis zu einer autarken Stromversorgung gelangen kann. Diese Zielsetzung hält sie für nicht realistisch.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass man nach seiner Ansicht die seitens Ratsfrau Puschmann vorgetragene Ergänzung dahingehend zielführend sei. Die Zielsetzung, mit noch stärkerer Förderung alternativer Energiegewinnung die Stromversorgung in Stadt und Landkreis Lüneburg autark zu werden, bleibt erhalten. Gleichzeitig besteht Konsens darüber, dass, wenn dies Zielsetzung im vorgegebenen Zeitrahmen nicht erreicht werden kann, man dann über die Kriterien neu nachdenkt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst das Beratungsergebnis mit nachstehendem Wortlaut zusammen:

 

Die Hansestadt Lüneburg spricht sich dafür aus, bei der Aufstellung eines RROP mit dem Teilplan Windenergieanlagen das Szenario „Trend“ als Grundlage zu nehmen. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die verschiedenen Potentiale für die Erzeugung regenerativer Energien zur 100 %igen Versorgung des Landkreises erreicht werden. Sollte mit dem Szenario „Trend“ dieses Ziel nicht erreicht werden, sind die Kriterien neu zu bewerten.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsfrau Schellmann) mit dem vorab von Beigeordneter Dörbaum zusammengefassten Ergänzungen.

 

Die Hansestadt Lüneburg spricht sich dafür aus, bei der Aufstellung eines RROP mit dem Teilplan Windenergieanlagen das Szenario „Trend“ als Grundlage zu nehmen. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die verschiedenen Potentiale für die Erzeugung regenerativer Energien zur 100 %igen Versorgung des Landkreises erreicht werden.

Sollte mit dem Szenario „Trend“ dieses Ziel nicht erreicht werden, sind die Kriterien neu zu bewerten.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 3_Raumbedeutsame Windenergieanlagen (1641 KB)