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Vorlage - VO/4575/12  

 
 
Betreff: Stellungnahme zur Vorabbeteiligung zur 2. Änderung / Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilplan "Vorrangflächen für Windenergie"

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Eberhard, Matthias
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
16.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung an Verwaltung zurück verwiesen   
21.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Landkreis beabsichtigt sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) um einen Teilplan mit Vorrangflächen für große, raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) mit Nabenhöhen von 100 Metern und mehr (was Gesamthöhen von über 150 m entspricht) zu ergänzen.

Bezüglich der Abstände der Anlagen zu anderen Nutzungen stellt er 3 Szenarien zur Diskussion (sh. auch Anlagen):

 

      "Maximale Ausschöpfung der Potenziale": WEA-freundlichste Regelung mit relativ geringen Abständen zu z. B. Wohn- und Mischgebieten (750 m), Flächen für Tourismus (0 m) und Vogelbrutgebieten (200 m).
 

      "Trend": Moderater Ausbau der Windenergie mit teilweise größeren Abständen zu z. B. Wohngebieten (1000 m), Mischgebieten (800 m), Flächen für Tourismus (200 m) und Vogelbrutgebieten (200 m).
 

      "Restriktiv": Stärkere Einschränkungen für WEA mit relativ großen Abständen zu z. B. Wohn- und Mischgebieten (1000 m), Flächen für Tourismus (500 m) und Vogelbrutgebieten (500 m).

 

Die Anlagen, die von dem vom Landkreis derzeit zu entwerfenden Teilplan des RROP erfasst werden, stellen die derzeit für neu beantragte Einzelanlagen und Windparks übliche und wirtschaftliche Größenordnung dar. Diese Anlagentypen würden im Bedarfsfall auch für die im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg enthaltene Vorrangfläche nachgefragt werden. Hierfür wären dann also dieselben Prüfkriterien anzuwenden, die jetzt der angestrebten Änderung des RROP zugrunde liegen.

Die im wirksamen F.-Plan dargestellte Fläche für Windkraft wäre demnach für große raumbedeutsame WEA nicht mehr geeignet und damit obsolet.

Die Darstellung einer eigenen Vorbehaltsfläche ist für raumbedeutsame WEA bei einem wirksamen RROP-Teilplan auch nicht mehr erforderlich, da nach § 35 (3) Satz 3 BauGB ein entsprechendes Ziel der Raumordnung ein ausreichender Ablehnungsgrund für alle Flächen außerhalb der im RROP dargestellten Vorrangflächen wäre.

 

Bezüglich ihrer Auswirkungen auf das Stadtgebiet unterscheiden sich die 3 zur Diskussion gestellten Szenarien(sh. Anlagen):

Bei maximaler Potenzialausschöpfung wären nur 2 Flächen im Südwesten (Bereich Schwarze Heide) für raumbedeutsame WEA geeignet.

Im Szenario "Trend" wäre nur noch die südliche der Flächen in stark reduziertem Umfang verfügbar.

Bei restriktiven Einschränkungen verkleinert sich auch diese Fläche nochmals.

Hinsichtlich der Abstände zu schutzwürdigen Gebieten und Nutzungen und unter Berücksichtigung einer Förderung der regenerativen Energiegewinnung stehen der Anwendung des Szenarios 2 "Trend" im Stadtgebiet aus der Sicht der Hansestadt Lüneburg keine Bedenken entgegen.

Es wird als Grundlage für eine Fortschreibung des RROP empfohlen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

Auszug aus dem RROP, Kriterienübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage VO 4575-12 (567 KB)      
Anlage 2 2 Anlage VO 4576-12, Kriterien 3 szenarien stand 24 1 12 (30 KB) PDF-Dokument (81 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Lüneburg spricht sich dafür aus, bei der Aufstellung eines RROP-Teilplans "Vorrangflächen für Windenregie" das Szenario "Trend", das von einem moderaten Ausbau ausgeht, als Grundlage zu nehmen.