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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der DIENLOG GmbH werden angewiesen, den Änderungen insbesondere den nachgereichten Änderungen zu § 2 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags zu zustimmen.
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