Bürgerinformationssystem

Auszug - Stellungnahme zur Vorabbeteiligung zur 2. Änderung / Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilplan "Vorrangflächen für Windenergie"   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mo, 16.04.2012    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4575/12 Stellungnahme zur Vorabbeteiligung zur 2. Änderung / Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Teilplan "Vorrangflächen für Windenergie"

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Eberhard, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Eberhard führt einleitend aus, dass es bei TOP 6 um eine ganz andere Dimension hinsichtlich der Größenordnung bei Windkraftanlagen gegenüber den Kleinwindkraftanlagen gehen würde. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) geht er einleitend auf die Größenentwicklung von Windenergieanlagen in 5 Jahressprüngen, beginnend ab dem Jahr 1981, ein. Für die Anlagen innerhalb des Stadtgebietes war eine Nabenhöhe von 15 m und einer Gesamthöhe der Windräder von 30 m im Gespräch. Im Gegensatz dazu haben die großen Anlagen, die innerhalb von Windparks stehen werden und mit denen auch Geld verdient werden soll, zwischenzeitlich eine andere Dimension erreicht.

Zu dem Zeitpunkt, als die Stadt Lüneburg den Flächennutzungsplan geändert hat, in etwa zu Beginn der 90er Jahre, wurde eine Vorrangfläche für Windparks aufgenommen. Die dort max. zulässigen Windräder hatten eine Dimension von max. 100 m Gesamthöhe. Aber selbst eine solche Höhe war zur damaligen Zeit eher Zukunftsmusik und Utopie als Realität. Anlagen in neuen Windparks weisen zwischenzeitlich eine Nabenhöhe von 135 m auf. Hierauf aufbauend kommen Rotorblätter mit einem Gesamtdurchmesser von ca. 120 m, so dass eine Gesamthöhe von bis zu 200 m heute durchaus realistisch ist.

Gängige Praxis ist es heute in einem Repowering nicht mehr wirtschaftliche Windparks mit relativ kleinen Windrädern durch Windräder in geringerer Stückzahl jedoch wesentlich größerer Höhe zu ersetzen. Trotz der geringeren Anzahl erzeugen diese Windräder auch aufgrund ihrer Höhe ungleich mehr Energie als die wesentlich größere Anzahl kleinerer Windräder vormals. Anhand von Fotos wird die derzeit gängige Windkraftanlage des Markführers Enercon aufgezeigt, dessen Typ E 126 bei einem Rotordurchmesser von 126 m und einer Gesamthöhe von 198 m derzeit das marktgängige Modell darstellt. Anhand des Modells Nordex N 100 wird beispielhaft aufgezeigt, wie man sich heute entstehende Windparks vorzustellen hat.

Zur Entwicklung der Größenordnung der Windkraftanlagen wird ausgeführt, dass, bezogen auf das Jahr 2010, Baugenehmigungen ausgesprochen werden, die sich wie folgt darstellen.

 

16,6 %               120 m Nabenhöhe und höher

34,5 %                            100 – 120 m Nabenhöhe

50,1  %              Gesamtanteil der im Jahre 2010 genehmigten Windkraftanlagen mit über

                            100 m Nabenhöhe

 

Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes wird ausgeführt, dass der Landkreis beabsichtigt, sein RROP um einen Teilplan mit Vorrangflächen für große, raumbedeutsame Windenergieanlagen mit Nabenhöhen von 100 m und mehr zu ergänzen. Bezüglich der Abstände der Anlagen zu anderen Nutzungen stellt der Landkreis 3 Szenarien zur Diskussion.

 

- max. Ausschöpfung der Potentiale

- Trend

- restriktiv

 

Die Bedeutung der einzelnen Szenarien wird ausführlich erläutert. Eingegangen wird auf die Auswirkungen, die bei Anwendung einer dieser Szenarien auf die innerhalb des Stadtgebietes von Lüneburg für die Ausweisung von Windparkflächen zu erwarten sind. Aufgezeigt werden hierzu die Flächen, die überhaupt noch für die Ausweisung von Windparks mit den angesprochenen Größen der Windkraftanlagen in Betracht kommen und welche Auswirkungen bei der Anwendung der unterschiedlichen Szenarien hierbei zu erwarten wären.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, wie in der Beschlussvorlage auch ausgeführt, bei der Aufstellung eines RROP-Teilplans „Vorrangflächen für Windenergie“ das Szenario „Trend“, das von einem moderaten Ausbau ausgeht, als Grundlage zu nehmen.

Hingewiesen wird darauf, dass in allen beschriebenen Szenarien die bisher im Stadtgebiet im Flächennutzungsplan vorgesehene Vorrangfläche für Windenergieanlagen entfallen würde. Diese Fläche fällt aus mehreren Gründen komplett aus der Planung heraus. Dies hat insbesondere etwas mit Abstandshaltungen zu Wohngebieten und Vogelbrutgebieten als auch zu einer Erdgastransportleitung zu tun.

 

Ratsherr Bruns möchte wissen, wie viel Flächen innerhalb des Stadtgebietes in Betracht können würden, wenn man als Grundlage das Szenario „Trend“ vorgeben würde.

 

Bereichsleiter Eberhard führt hierzu aus, dass dann nur noch eine Fläche für eine Windparkanlage in Betracht kommt.

 

Ratsherr Bruns geht auch davon aus, dass das Schutzgut Mensch vorrangig zu betrachten sei. Insofern scheiden nach seinem Dafürhalten radikale Wege in Form von möglichst vielen Anlagen auf eine möglichst kleine Fläche zu bringen, von vornherein aus. Das Szenario „Trend“ stellt für ihn ein gut vertretbares Mittelmaß dar. Er verweist darauf, dass die bereits zur Verfügung stehenden Flächen im Bereich Bilmer Berg bis heute noch nicht als Windparkanlage angenommen wurden.

Mit dem Szenario „Trend“ bietet die Stadt Lüneburg Potenzial für die regenerative Energie Wind in der Form an, was an Flächen innerhalb des Stadtgebietes darstellbar ist. Für seine Fraktion sprechend spricht er sich dafür aus, dass dem Szenario „Trend“ der Vorzug gegenüber den anderen dargestellten Szenarien eingeräumt werden sollte.

 

Ratsherr Manzke tendiert dazu, sich für die max. Ausschöpfung der Flächenpotentiale auszusprechen. Er begründet dies damit, dass ein angeführtes Repowering auf vorhandenen Windparkflächen bei denen bisher zur Wohnbebauung ein Abstand von 300 – 400 m einzuhalten war, bei dem enger gefassten Vorschriften nicht mehr möglich sein würde, wenn, wie hier ausgeführt, für dererlei große Windkraftanlagen ein Abstand von 1000 m einzuhalten wäre. Abstände zu bebauten Gebieten waren u. a. bisher insbesondere wegen der Geräuschentwicklung einzuhalten. Er weist darauf hin, dass auch bei den Windkraftanlagen der technische Fortschritt zwischenzeitlich dazu geführt habe, dass diese Anlagen wesentlich geräuschärmer als Anlagen in früheren Jahren betrieben werden können. Er weist darauf hin, dass man auch zukünftig im Einzelfall abweichend Maßstäbe ansetzen könnte und gewisse Entwicklungen erforderlichenfalls mit den vorhandenen Mitteln eingrenzen könnte. Insofern verdeutlich er noch einmal, dass er sich aus den genannten Gründen für eine max. Ausschöpfung der Flächenpotentiale ausspricht.

Seine Aufforderung geht auch an die Partei Bündnis 90/Die Grünen, die sich auch zu einer solchen Lösung bekennen sollte, wenn Sie denn schon keinen Strom mehr auf herkömmlicher Weise produziert haben will.

 

Ratsfrau Schellmann tendiert ebenfalls, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu dem Szenario „Trend“. Sie begründet dies damit, dass auch der Schlagschatten von so hohen Windkraftanlagen zu einer Beeinträchtigung angrenzender Wohnbebauung führen könnte. Auch führen die ständigen Bewegungen der Rotorblätter zu einer Belästigung der Anwohner. Irritiert ist sie von den genannten Begründungen, warum bestimmte Flächen aus den Überlegungen herausgenommen wurden. Soweit hier als Begründung der Umwelt- und Tierschutz benannt wurde, verweist sie darauf, dass dies auch für die anderen Flächen zutreffend sein würde. Ihre Verwunderung bringt sie darüber zum Ausdruck, dass der angeführte Schutz plötzlich so eine wichtige Rolle bei der Findung geeigneter Flächen spielen soll..

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass bei dem Szenario „Trend“ von den angesprochenen Flächen sich nur etwa 15 % im Eigentum der Stadt selbst befinden würden. Es ist Sache des Landkreises, die angrenzenden Flächen in einer Gesamtbetrachtung zu bewerten. Von seiten der Stadt ist nur sicherzustellen, dass dem genannten Schutzgedanken Rechnung getragen wird.

Er verweist darauf, dass seit nunmehr 10 Jahren eine entsprechende Fläche für die Anlegung eines Windparks im Bereich des Bilmer Berges ausgewiesen sei. In diesen 10 Jahren ist nicht ein Antrag von einem Investor vorgelegt worden, der auf dieser Fläche einen Windpark betreiben wolle, obgleich nach den bisher geltenden Größenordnungen durchaus die Aufstellung von ca. 10 Windrädern denkbar gewesen wäre.

 

Beigeordneter Pauly befürchtet, dass bei aller Diskussion auch hier das St. Florians-Prinzip zum Tragen kommen würde. Er selbst könnte sich auch das Szenario „max. Ausnutzung“ vorstellen, wenngleich er nicht verhehlen will, dass für ihn das Schutzgut Mensch eine höhere Priorität einnimmt. Insofern ist eine Abwägung, welches Szenario präferiert werden sollte für ihn äußerst schwer. Interessant zu wissen wäre für ihn, ob der Landkreis bei seinen weitergehenden Überlegungen ggf. ein einheitliches Szenario für das gesamte Kreisgebiet vorsieht.

 

Bürgermeister Meihsies möchte in diesem Zusammenhang ergänzend wissen, dass, wenn man das Szenario „Maximale Ausnutzung“ bevorzugen würde, über wie viel Anlagen man dann bezogen auf das Stadtgebiet überhaupt reden würde.

 

Bereichsleiter Eberhard führt hierzu aus, dass sich die Beurteilung schwierig gestaltet. Bei dem beschriebenen Szenario „Maximale Ausnutzung“ wird wegen großer Abstände untereinander von höchstens 3 – 5 Anlagen auszugehen sein. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aktuell Anlagen mit einem Rotordurchmesser von über 120 m Stand der Technik sind.

 

Beigeordneter Dörbaum würde es begrüßen, wenn ergänzend anhand eines Luftbildes dargestellt werden könnte, wie sich die in Rede stehende Fläche topografisch im Bezug auf Wald und sonstigen Bewuchs darstellt und welche sonstigen Beschränkungen zu beachten wären.

 

Bereichsleiter Eberhard merkt hierzu an, dass die vom Landkreis erarbeiteten Restrektionspläne so umfassend seien, das man sie hier und heute nicht im Detail abschließend ausführen konnte, weil dies sonst den Zeitrahmen der Sitzung sprengen würde.

 

Fachbereichsleiterin Böhme merkt ergänzend an, dass bei dem Szenario „Maximale Ausnutzung“. dann keinerlei Abstände zum Landschaftsschutzgebiet, zu historischen Waldstandorten, Wäldern mit ökologischer Bedeutung oder Naturdenkmalen eingehalten werden können.

Bei allem Verständnis für Windenergie dürfen bei dem Szenario „Maximale Ausnutzung auch andere schützenwerte Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Aus ihrer Sicht ist es nicht zu verantworten, diese Schutzgüter völlig außer Acht zu lassen und diese Belange quasi auf „Null“ zu fahren. Dies ist auch der Grund dafür, dass aus Sicht der Verwaltung das Szenario „Trend“ präferiert werden sollte.

 

Ratsherr Manzke stellt den Antrag, dass die Beratung zu diesem TOP heute nicht zu Ende geführt werden sollte. Nach seinem Dafürhalten ist die Thematik so weitreichend, dass er diese zunächst innerhalb der Fraktion noch einmal ausführlich beraten möchte.

Die Weichenstellung hält er für durchaus richtig, jedoch beinhaltet die Thematik noch so viel Fragestellungen, die im Vorfeld zunächst einmal beantwortet werden sollten. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die aufgekommene Diskussion der Inanspruchnahme von Waldflächen.

Auf den Hinweis, dass im Bereich Bilmer Berg bereits eine entsprechende Fläche für die Anlegung eines Windparks ausgewiesen sei, merkt er an, dass für die Realisierung eines solchen Vorhabens insbesondere in diesem Fall zwei Parteien gehören. Auch wenn die planerischen Voraussetzungen geschaffen wurden, so ist doch immer noch die Zustimmung und Bereitschaft des Grundeigentümers hierzu erforderlich. Dieser geht offenkundig eher davon aus, die in seinem Eigentum stehende Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vermarkten zu können. Nach seiner Kenntnis haben mehrere Investoren beim Grundstückseigentümer nachgefragt, ohne dass man sich jedoch einig werden konnte. Die Aussage, dass keine Nachfrage besteht, ist insofern nicht ganz richtig.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass ergänzend zur Beschlussvorlage dezidiert seitens der Verwaltung zu den einzelnen Szenarien sowie den Auswirkungen vorgetragen wurde. Wenn seitens einer Fraktion noch Beratungsbedarf besteht, stimmt er zu, dass die Beschlussfassung auf die nächste Ausschusssitzung vertagt werden soll, wenngleich er es für wünschenswert gehalten hätte, dass eine Beschlussfassung in der morgigen VA-Sitzung erfolgt wäre. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, dass von seiten der Verwaltung in der nächsten Sitzung dezidiert und synoptisch aufgearbeitet die einzelnen Szenarien gegenübergestellt werden. Anhand der Unterlagen sollte noch einmal dargestellt werden, wie sich das Gebiet vor Ort darstellt und was bauplanerisch unter den genannten Voraussetzungen denkbar wäre. Der Landschaftsplan beinhaltet für dieses Gebiet bereits gewisse Vorgaben.

Vorgeschlagen wird, dass die Stellungnahme zu den Kleinwindkraftanlagen wie beschlossen über den Landkreis abgegeben werden kann und die Stellungnahme über die großen Windkraftanlagen in der nächsten anstehenden ABS-Sitzung noch einmal zur Beratung gestellt werden soll. Er geht davon aus, dass es möglich sein wird, beim Landkreis Lüneburg einen entsprechenden Terminaufschub zu erwirken. Eine abschließende Beratung wäre dann jedoch für den am 21. Mai 2012 terminierte Sitzung erforderlich.

 

Ratsfrau Puschmann hat der bisherigen Beratung entnommen, dass alle Parteien es mittragen, die Windenergie im Landkreis voranzubringen, wobei davon auszugehen ist, dass nur das Szenario „Trend“ oder „Maximale Ausnutzung““ in der Umsetzung in Betracht kommen würden. Auch sie vertritt die Ansicht, dass die Vorbereitung zur Sitzung zwar ausführlich und gut dargestellt sei, sie aber ebenfalls aufgrund der hohen Sensibilität dafür plädiert, dass den Fraktionen noch einmal Gelegenheit gegeben wird, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Für begrüßenswert hält auch sie, dass seitens der Verwaltung vorbereitend für die nächste Sitzung ein Luftbild angefertigt wird und ergänzend zu den jeweiligen Szenarien entsprechend einzuhaltende Abstände zu den Wald- und Wohnbauflächen dargestellt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann nimmt den Wunsch der Fraktionen auf und führt aus, dass allen Fraktionen ein farbiges Luftbild mit den gewünschten Angaben für die weitergehenden Beratungen innerhalb der Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Auf diesem Luftbild wird zu erkennen sein, wo die beiden angesprochenen Mikrostandorte liegen und wie es sich bei den jeweiligen Szenarien bzgl. der Abstände in den umliegenden Wald- und Wohnbaugebieten verhält.

 

Ratsherr Manzke möchte zum Verständnis klargestellt wissen, ob letztendlich mit der abgegebenen Stellungnahme die Stadt für gewisse Bereiche für den Landkreis die Raumordnung wahrnimmt. Er geht davon aus, dass bezogen auf das B-Plan-Gebiet „Pilgerpfad-Süd“ es mitnichten sich so verhält, dass wir als Stadt dort eine Windparkfläche ausweisen müssen. Er geht davon aus, dass die Stadt hier nach wie vor die Planungshoheit behält.

 

Beigeordneter Dörbaum führt erläuternd hierzu aus, dass der Rat der Stadt Lüneburg gegenüber dem Landkreis eine Empfehlung für das neue aufzustellende Raumordnungsprogramm Windenergie“ abgeben soll. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg wird dann über dieses Programm einen Beschluss fassen. Im Verfahrensablauf verhält es sich so, dass die seitens der Stadt Lüneburg abgegebene Stellungnahme in das Verfahren, das letztendlich in eine Beschlussfassung des Kreistages mündet, einfließt.

 

Ratsherr Manzke verweist darauf, dass bezogen auf sein eigenes Grundstück nicht der Landkreis Lüneburg, sondern vielmehr die Samtgemeinde Ostheide die Entscheidungen getroffen habe.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt klar, dass dies zukünftig nach Einarbeitung der abzugebenden Stellungnahmen eben nicht mehr der Fall sein wird. Das regionale Raumordnungsprogramm wird nach dessen Beschlussfassung auch die Vorgabe für die Gemeinden für ihr zukünftiges Handeln und die Entscheidungsfindung sein. Insofern obliegt die Planungshoheit dem Landkreis Lüneburg.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass die Konsequenz hieraus sein wird, dass im Genehmigungsverfahren ein Antragsteller dann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung haben wird.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass es bei der derzeitige Situation auf den Punkt gebracht letztendlich nur noch darum geht, ob eine kleine Fläche im Bereich des OT Rettmer hinzukommen würde oder nicht.

 

Ratsherr Manzke verdeutlicht noch einmal, dass sein Petitum war, dass in der Auswahl das Szenario „Maximale Ausnutzung“ zur Ausschöpfung der Potentiale der richtige Weg sei. Dies bezieht sich aber auf alle Flächen, die im Landkreis in Betracht gezogen werden. Anstehendes Repowering von Flächen wäre sonst in der Überlegung nicht zu Ende gedacht. Nicht bezogen hat sich seine Aussage auf den hier angesprochenen Einzelfall innerhalb des Stadtgebietes.

Insofern spricht auch er sich dafür aus, dass bis zur nächsten ABS-Sitzung die Gelegenheit genutzt werden sollte, die Thematik der große Windkraftanlagen noch einmal intensiv in den Fraktionen beraten zu können.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass seitens des Kreistages die von der Stadt Lüneburg vorgetragenen Intentionen inhaltlich übernommen werden. Er verdeutlicht jedoch noch einmal, dass es sich um zwei unterschiedliche, getrennt voneinander zu betrachtende Verfahren handelt.

 

Bürgermeister Meihsies teilt die Aussage von Ratsherr Manzke bzgl. der Präferierung des Szenarios „Maximale Ausnutzung nicht. Er begründet seine zögerliche Haltung damit, weil seine Fraktion in der Abwägung genau wissen will, was vor Ort für Mensch und Natur für Auswirkungen zu erwarten sein werden. Seine Fraktion wird sich bis zur nächsten Beratung ein Bild vor Ort machen und sich mit der Thematik „Abstände“ noch einmal gesondert auseinandersetzen. Eine Entscheidung am „grünen Tisch kommt für ihn in diesem Zusammenhang nicht in Betracht. Bei aller Leidenschaft, die man für das Szenario „Maximale Ausnutzung in Betracht ziehen könnte, richtet sich sein Hauptaugenmerk jedoch auf den Menschen. Er möchte verhindern, dass hier das Eine gegen das Andere ausgespielt wird. Hier ist insofern Sachlichkeit gefordert. Sein Petitum war ohnehin, dass die Beratung und Beschlussfassung aus den vorgenannten Gründen noch einmal verschoben wird, damit man sich als Fraktion auch vor Ort noch mal ein Bild über die Gesamtsituation machen kann.

 

Ratsherr Manzke macht abschließend noch einmal deutlich, dass der technische Fortschritt zwischenzeitlich dazu geführt habe, dass die Geräuschentwicklung der im Betrieb befindlichen Windkraftanlagen über die Jahre deutlich zurückgegangen sei. Er vertritt die Meinung, dass nicht 1000 m, sondern eher 500 m als ausreichender Abstand zur Wohnbebauung zu sehen sein wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung sprechen sich einvernehmlich dafür aus, dass die Beratung in der kommenden ABS-Sitzung am 21.07.2012 fortgesetzt werden soll und im Anschluss daran eine Beschlussfassung über die abzugebende Stellungnahme erfolgen soll.

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_Vorrangflächen f. Windenergie (679 KB)