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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes und einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die derzeitige Situation, wonach für die Grundschule St. Ursula nach ihrem Umzug ins Bildungs- und Kulturzentrum Saline an der Sülztorstraße der bisherige Standort an der Wallstraße entfällt. Der rechtskräftige B-Plan setzt für das Grundstück der St. Ursula Schule derzeit eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest. Um die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine anderweitige Nutzung zu schaffen, soll der Teil des B-Plans aufgehoben werden, der die Gemeinbedarfsfläche und die zugehörige Vorgartenfläche derzeit festsetzt. Nach der Aufhebung wird die Zulässigkeit eines neuen Bauvorhabens gemäß § 34 BauGB zu beurteilen sein, wonach sich Vorhaben in die nähere Umgebung einzufügen haben. Ein Planerfordernis zur Änderung des B-Plans besteht daher nicht. Erinnert wird daran, dass in den politischen Gremien beschlossen wurde, dass der Verkaufserlös des städt. Anteils am Schulgelände zur Finanzierung des PPP-Vorhabens Bildungs- und Kulturzentrum Saline beitragen soll. In der weiteren Vorgehensweise hat der VA beschlossen, dass Grundstück bis zum Ende des Jahres der LüWoBau an die Hand zu geben, damit diese eine Planung für eine Neubebauung des Areals vornehmen kann. Im Zusammenwirken mit einem Lüneburger Architekturbüro untersucht die LüWoBau derzeit Möglichkeiten für eine Bebauung für Wohnungszwecke. Angedacht ist bei entsprechender Förderkulisse, dort auch stadtnahes seniorengerechten Wohnen anzubieten. Das heute eingeleitete Bauleitverfahren läuft insofern nur parallel zu den Überlegungen über eine Nachnutzung des Areals. Angestrebt wird, dass man hinsichtlich der Überlegungen einer geeigneten Nachnutzung des Areals in der Entscheidung zum Jahresende frei ist.
Ratsfrau Schellmann weist auf den angrenzenden Beginn des Altstadtbereiches hin. Der Bereich der Ritterstraße ist derzeit mit kleinteiligen Häusern bestanden. Für sie stellt sich die Frage, wie hier für eine Neubebauung eine Einfügung vorstellbar wäre. Sie weist darauf hin, dass im Übergangsbereich zur historischen Altstadt ein sehr sensibler Umgang vorzusehen sei. Auch stellt sich für sie die Frage, ob ein B-Plan-Verfahren nicht die sicherere Alternative zu dem sein würde, was hier in der Vorgehensweise ausgeführt wurde, weil dadurch Festsetzungen getroffen werden könnten, die sicherstellen, dass auch die Belange einer Allgemeinverträglichkeit Berücksichtigung finden. Verhindert werden sollte auf jeden Fall, dass dort eine Blockbebauung, ähnlich dem Gebäude der früheren Landeszentralbank, zugelassen wird. Von Interesse ist für sie auch, in welchem Rahmen eine zukünftige Bebauung zulässig sein wird.
Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass es diesbezüglich keine gesonderten Vorgaben geben wird. Eine Beurteilung nach § 34 BauGB schließt ein, dass auf die im Straßenzug Ritterstraße vorhandene Kleinteiligkeit der Bebauung in der Abwägung Rücksicht zu nehmen sein wird. Insbesondere soll eine Verschattung der vorhandenen Bausubstanz durch den Neubau vermieden werden. Ein B-Planverfahren würde aber nicht zwangsläufig zu dem Ergebnis führen, dass als Ergebnis gute Architektur dabei herauskäme. Gestalterische Vorgaben können nicht so eng gefasst werden, dass sie dem Bauherrn keine eigenen Entwicklungsmöglichkeiten mehr zulassen. Wichtiger und viel entscheidender ist in diesem Zusammenhang, dass das Grundstück von der Stadt Lüneburg vergeben wird. Grundlage für die Vergabe des Grundstückes wird die Bestellung eines Erbbaurechts sein. Der Erhalt der auf dem Areal stehenden prägenden Bäume soll hierbei durch entsprechende Regelungen im Erbbaurechtsvertrag sichergestellt werden. Mit der Anhandgabe der Fläche an die LüWoBau befindet man sich nach ihrer Ansicht auf einem richtigen und guten Weg. Sobald ein Entwurf über die Nachnutzung des Areals von der LüWoBau vorgelegt und im Hause geprüft wurde, wird dieser auf die Machbarkeit hinsichtlich der Umsetzung geprüft und im Ausschuss vorgestellt.
Bürgermeister Meihsies berichtet als Aufsichtsratsmitglied der LüWoBau über die in der letzten Woche abgehaltene Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsrat der LüWoBau war sich darüber einig, dass sich die Massigkeit des ehemaligen LZB-Gebäudes sich auf dieser Fläche nicht wiederholen soll. Auch hat sich der Aufsichtsrat dafür ausgesprochen, dass zumindest im vorderen Bereich der prägende Baumbestand erhalten bleiben soll. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das die in Rede stehende Fläche früher Standort der zwischenzeitlich abgerissenen St. Marienkirche war und dass davon auszugehen sein wird, dass große Teile des Fundamentes des Kirchengebäudes sich noch im Untergrund befinden. Inwieweit man sich bei Aushebung einer Baugrube auf historischem Gelände der Altstadt befindet, müsste seitens der Stadt Lüneburg noch im Vorfeld abgeklärt werden.
Beigeordneter Pauly möchte wissen, wie eine Vermarktung des Grundstückes denkbar wäre, wenn die LüWoBau nicht zum Zuge kommen würde. Von Interesse wäre dann, bei einer anderweitigen Nutzung des Areals, inwieweit man seitens der Stadt gestalterisch hinsichtlich der Baukörper Einfluss nehmen könnte. Für ihn stellen sich ergänzend die Fragen, ob man durch ein B-Plan-Verfahren Festsetzungen hinsichtlich der entsiegelten Flächen, des Schutzes des Baumbestandes und einzuhaltender Bauabstände festschreiben könnte.
Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass man in einem Bauleitverfahren sicherlich auch die eine oder andere Vorgabe festschreiben könne aber an dieser Stelle eine bessere Lösung dadurch habe, dass man entsprechende Regelungen in einen noch abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag aufnimmt. Für den Fall, dass die LüWoBau nicht zum Zuge kommen sollte, wäre eine Ausschreibung des Grundstückes vorgesehen. Entsprechende Vorgaben würden in die Ausschreibung einfließen. In der Abwägung des Ausschreibungsergebnisses wird man sich im Vorfeld entsprechende städtebauliche Entwürfe vorlegen lassen, die dann auch in den politischen Gremien zu beraten sein werden. Weitergehende Entscheidung sollten jedoch erst dann getroffen werden, wenn dieser Fall eintreten sollte.
Ratsfrau Puschmann hält es für gut aber auch für wichtig, dass der vorhandene Baumbestand weitestgehend erhalten werden soll. Sie regt an, dass man zumindest darüber nachdenken sollte, hier die Möglichkeiten autofreies oder zumindest autoarmes Wohnen zu schaffen.
Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass autofreies Wohnen einer vertraglichen Absicherung bedarf, was aber letztendlich die Probleme nicht lösen würde. Autoärmer wäre insofern möglicherweise darstellbar, dass man nur zumindest 1 Stellplatz/WE einfordern würde. Nach der bestehenden Regelung wären zumindest 1,5 Stellplätze/WE einzufordern.
Ratsherr Bruns stellt fest, dass nach dem Abschluss des Bauleitplanverfahrens Schulbetrieb auf dem Areal zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Dies wäre jedoch aufgrund der Ausführungen bezüglich des Umzuges der St. Ursula Schule logisch und konsequent. Die Gründe für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurden hinreichend dargelegt. Eine Nachnutzung durch innenstadtnahes Wohnen ist für ihn richtig und auch konsequent. Das Einfügen eines dort entstehenden Baukörpers ist ohnehin Vorgabe nach § 34 BauGB, so dass es seiner Meinung nach über die weitergehenden Regelungen in dem noch abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag keiner zusätzlichen Festsetzungen bedarf.
Ratsherr Manzke weist darauf hin, dass man auch andere Nutzungen im Hinterkopf behalten sollte. Ein Wohnen im Innenstadtbereich unter den genannten Vorgaben muss sich nach seiner Ansicht auch noch wirtschaftlich darstellen lassen.
Bürgermeister Meihsies entgegnet hierauf, dass es politisch gewollt sei, nur Wohnraum zu schaffen.
Beigeordneter Dörbaum stimmt den Aussagen von Bürgermeister Meihsies dahingehend zu, dass es in einem ersten Schritt politische Zielrichtung sei, dort Wohnraum zu schaffen. Wenn sich aber zeigen sollte, dass Wohnraumschaffung an dieser Stelle wirtschaftlich nicht darstellbar ist, wird man in einem zweiten Schritt darüber befinden müssen, wie weiter verfahren werden soll.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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