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Vorlage - VO/4514/12  

 
 
Betreff: Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.17 "Wallstraße"
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Grundschule St. Ursula wird von der Wallstraße zum neuen Standort ins Bildungs- und Kulturzentrum Saline an der Sülztorstraße umziehen und den Schulbetrieb nach den Sommerferien 2012 dort aufnehmen. Der Standort an der Wallstraße entfällt für den Schulbetrieb zukünftig und das Grundstück soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 17 „Wallstraße“ setzt für das Grundstück der St. Ursula Schule eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine anderweitige Nutzung zu schaffen, soll der Teil des Bebauungsplans aufgehoben werden, der die Gemeinbedarfsfläche und zugehörige Vorgartenflächen festsetzt.

Nach der Aufhebung wird die Zulässigkeit von neuen Bauvorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt und Vorhaben müssen sich in die nähere Umgebung einfügen. Ein Planungserfordernis zur Änderung des Bebauungsplanes besteht daher nicht.

 

Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB gelten für die Aufhebung von Bebauungsplänen die gleichen Vorschriften, wie für die Aufstellung. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren kann auf eine Umweltprüfung verzichtet werden. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird nicht abgesehen, um zu Beginn des Verfahrens alle beeinflussenden Belange berücksichtigen zu können.

 

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a (2) BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. 

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,23 ha.

 

Das Verfahren zur Teilaufhebung wird von der Verwaltung mit eigenem Personal durchgeführt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:               5.000,00 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

                           

              Teilhaushalt / Kostenstelle:                SK 4271400/ KS 61040

              Produkt / Kostenträger:              51100104             

              Haushaltsjahr:                            2012             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Vorentwurf mit Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2012-04-11 B-Plan 17, 1.Teilaufhebung Beschlussvorlage VO-4514-12 (177 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_Bauleitplanverfahren (18 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 6 3 2012-04-11 B-Plan 17, 1.Teiaufhebung (185 KB)      
Anlage 4 4 120328 Entwurf Satzungstext Teilaufhebung (27 KB) PDF-Dokument (42 KB)    
Anlage 3 5 120328 Begründ Teilaufhebung BP 17 (60 KB) PDF-Dokument (65 KB)    
Anlage 5 6 2012-04-11 B-Plan 17, 1.Teilaufhebung Geltungsbereich (170 KB)      
Anlage 7 7 2012-04-11 Berichtigung F Plan zum B Plan 17 F-Plan alt (1269 KB)      
Anlage 8 8 2012-04-11 Berichtigung F Plan zum B Plan 17 F-Plan neu (498 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss fasst folgenden Beschluss

 

1.      Für den vorgenannten Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Wallstraße“ wird ein Bauleitplan-Verfahren nach § 13a BauGB zur Aufhebung dieses Teilbereichs nach § 2 BauGB eingeleitet.
 

 

2.      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.