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Auszug - Aufrechterhaltung des Flugbetriebes in Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2012, eingegangen am 16.02.2012)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 22.03.2012    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4511/12 Aufrechterhaltung des Flugbetriebes in Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2012, eingegangen am 16.02.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN weist auf seine Stellungnahme vom 15.03.2012 hin.

Er geht ausführlicher auf die Verschiebung der Landebahn, deren Kosten und weiteren Folgen sowie die Lärmauswirkungen ein.

 

Beigeordneter POLS erläutert, dass es drei Interessensgruppen gebe – der Luftsportverein, die Hansestadt Lüneburg und die Bürger in der Nähe des Flugplatzes. Die CDU-Fraktion habe möchte daher vor dem Hintergrund eines möglichen Erwerbs von Fläche der Theodor-Körner-Kaserne den Prüfauftrag an die Verwaltung erteilen.

Er stimmt dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion in dem Punkt zu, dass die Anzahl der Starts und Landungen nicht erhöht werden solle. Allerdings habe der Luftsportverein durch das Sonderkündigungsrecht keine Planungssicherheit. Die Zahlung eines Pachtzinses widerspreche hier der Gleichberechtigung, zum Beispiel im Vergleich zum VfL.

 

Beigeordneter DÖRBAUM begrüßt den Prüfauftrag und die Verhandlungen mit dem Luftsportverein. Die SPD-Fraktion habe immer zu dem Flugplatz gestanden, sie möchte jedoch keine zusätzliche Belastung der Bevölkerung. Er wünscht die Vertragsverlängerung mit dem Luftsportverein. Jedoch müsse dies unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bundeswehrstandortes geschehen.

Er erklärt, dass eine Verschiebung der Landebahn keine Lösung bringen würde.

Bei der Erschließung weiterer Gewerbeflächen spiele zudem die Planung der A 39 eine Rolle. Daher müsse ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Jahren vereinbart werden.

Der Feuerwehrflugdienst soll auch weiterhin dort stattfinden.

 

Bürgermeisterin BAUMGARTEN erklärt, dass sie gegen den Flugplatz stimmen werde. Sie sei Betroffene, die in der Nähe des Flugplatzes wohne.

Sie erinnert an das Schreiben des Luftsportvereins aus dem Jahr 2010 zur Verlängerung des Pachtvertrages sowie zur Erhöhung der Anzahl von Starts und Landungen. Der Luftsportverein habe erklärt, dass die Starts und Landungen am Wochenende erhöht werden müssen, um neue Mitglieder zu werben. Eine Verlängerung nur des Pachtvertrages helfe dem Verein nicht. Das habe eine noch höhere Lärmbelästigung der Bürger in Hagen zur Folge und daher werde sie gegen die Anträge der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion stimmen.

 

Beigeordneter BLANCK pflichtet Bürgermeisterin Baumgarten in Bezug auf die Lärmsituation durch den Flugplatz bei.

Er stellt fest, dass die Landebahn für die Hansestadt Lüneburg keinerlei wirtschaftliche Bedeutung habe, da der Flugbetrieb hauptsächlich am Wochenende von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend stattfinde.

Des weiteren habe es in den letzten Jahren mehrere Unfälle beziehungsweise Abstürze, teilweise in unmittelbarer Nähe zu einer Schule, gegeben. Daher berge der Flugplatz an dieser Stelle ein erhebliches Risiko.

Beigeordneter Blanck beantragt geheime Abstimmung.

 

Ratsherr KUHN trägt vor, dass der Pachtvertrag am 30.12.2015 auslaufe. Der gemeinnützige Luftsportvereinbrauche jedoch Planungssicherheit, da das Dach des Werkzeugsgebäudes neu gedeckt und das Vereinsheim energetisch und elektrisch saniert werden müsse. Weiter sei angedacht ein Vereinsflugzeug anzuschaffen. Auch könne neuen Mitgliedern, die im Verein eine Flugausbildung absolvieren möchten, nicht garantiert werden, dass sie diese dort beenden können.

Es sollten Regelungen verhandelt werden, wie Flächen im östlichen Bereich für Zwecke des Flugplatzes erschlossen werden können, wenn westliche Flächen durch gewerbliche Nutzung verloren gehen. Er weist darauf hin, dass es in der Region Lüneburg nie wieder ein Flugplatz geben werde, wenn der vorhandene aus den Luftfahrkarten gestrichen werde.

 

Beigeordneter GINSCHEL erklärt, dass sich die Fraktion Piraten Niedersachsen frühzeitig für den Flugplatz ausgesprochen habe. Die Stellungnahme der Verwaltung beweise, dass der Flugplatz so fortbestehen sollte.

Nach einem Gespräch mit dem Luftsportverein habe sich herausgestellt, dass der Verein kein Interesse habe an der Erhöhung der Starts und Landungen.

Die Lösung mit dem Sonderkündigungsrecht bei einem befristeten Pachtvertrag auf 10 Jahre verstehe er nicht. Er bevorzuge die Lösung einer 25jährigen oder offenen Pacht mit dem Sonderkündigungsrecht.

 

Ratsherr KIESEL stellt die Vorteile der Luftsportfreunde den Nachteilen der Anwohner vor allem am Wochenende durch Lärmbelästigung gegenüber. Der Flugplatz befinde sich sehr nahe an Wohnsiedlungen, wodurch zusätzlich ein erhöhtes Risiko bestehe.

Er pflichtet Beigeordnetem Blanck bei, dass der Flugplatz keine wirtschaftliche Bedeutung habe, da es nur eine sehr geringe Anzahl an Geschäftsflügen gebe.

Es sei zu prüfen, ob der Flugplatz als Segelflugplatz mit einer geräuscharmen Winde genutzt werden könne. Damit könne der Luftsportverein auch für den Katastrophenschutz erhalten bleiben.

Er würde einer Verlängerung des Pachtvertrages unter den jetzigen Bedingungen nicht zustimmen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg aufgrund von Bilmer Berg II über Alternativen nachdenken müsse.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion stimme in wesentlichen Zügen mit ihren Vorstellungen überein. Die Überprüfung des Vertrages schränke zunächst zwar ein, jedoch könne dies vorteilhaft für die Hansestadt Lüneburg, aber auch für den Luftsportverein sein. Die Zahlung einer Entschädigung bei einer Sonderkündigung sei für sie selbstverständlich.

Der Flugplatz habe zwar keine hohe wirtschaftliche Bedeutung, aber wichtig sei die Möglichkeit zur Nutzung für Unternehmer.

 

Ratsherr MEIßNER kritisiert die Aussage von Beigeordnetem Pols. Es seinen nicht nur die Interessen des Vereins, der 38 Mitglieder habe, zu berücksichtigen, sondern auch die der Hansestadt Lüneburg im Hinblick auf weitere Gewerbeansiedlung.

Der Flugplatz sei für den Feuerwehrflieger notwendig, daher könne er die Argumente der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht nachvollziehen, die eigentlich für die Rettung der Wälder einstehen sollte.

Er konfrontiert Bürgermeisterin Baumgarten mit einer Aussage vom 20.07.2009 zur Zielsetzung der CDU-Fraktion, wonach die Starts und Landungen vor allem am Wochenende steigen sollen.

 

Beigeordneter PAULY entgegnet der Aussage von Ratsherrn Kiesel, dass die Segelfliegerei aufgrund der Wirtschaftlichkeit Utopie sei.

Der Flugplatz habe einen sehr geringen wirtschaftlichen Nutzen. Die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Lüneburg sei vorhanden, aber kaum messbar.

Bezüglich der Lärmbelastung trägt Beigeordneter Pauly vor, dass diese subjektiv sei und als sehr hoch empfunden werde.

Der Feuerwehrflieger stelle eine zusätzlich Sicherheit für Brandgefahren da, aber unbedingt notwendig sei er neben dem kameragestützten Sicherheitssystem, das das Innenministerium als ausreichend erachte, nicht mehr.

Zusätzlich sei durch den Flugplatz das Gefährdungsrisiko erhöht, welches vermeidbar sei. Auch ein ökologischer Schaden sei nicht in Abrede zu stellen.

Eine Nachnutzung sei momentan nicht vorhanden, daher sei die zeitweise Weiternutzung in Ordnung. Aber es muss ein finales Enddatum geben.

Zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, sollte dieser beschlossen werden, beantragt er den Einschub des Satzes: „Spätestens zwei Jahre vor dem regulären Auslaufen des Pachtvertrags soll die Verwaltung mit den Planungen für eine Nachnutzung des Landeplatzes beginnen.“ Mit diesem Einschub könne er dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen.

 

Ratsherr DR. SCHARF erläutert, dass der Antrag der CDU-Fraktion einen Prüfauftrag enthalte und die bisher genannten Argumente – Interessen der Hansestadt Lüneburg, der anwohnenden Bürger und des Luftsportvereines – nachvollzogen werden können. Nur durch diesen Prüfauftrag der CDU-Fraktion können die Interessen berücksichtigt und abgewogen werden.

 

Beigeordneter DÖRBAUM trägt vor, dass eine Verschiebung der Landebahn grundsätzlich schwierig sei. Er wehre sich gegen eine Verschiebung aus einem Wohngebiet in ein anderes Wohngebiet.

Der Luftsportverein habe verdeutlicht, dass 10 Jahre als Planungssicherheit ausreiche. Daher werde der Pachtvertrag 10 Jahre verlängert. Das Sonderkündigungsrecht sei notwendig, um die Folgen bei Änderungen des Bundeswehrstandortes berücksichtigen zu können.

Er appelliert an Beigeordneten Pauly bezüglich des Zusatzantrags. Bei einer Änderung des Bundeswehrstandortes müsse mit Planungen für eine Nachnutzung begonnen werden. Daher sei der Einschub nicht notwendig.

 

Beigeordneter POLS verdeutlicht, dass durch den Antrag der CDU-Fraktion eine Prüfung erfolgen solle. Es müsse geprüft werden, ob eine Verschiebung des Flugplatzes möglich sei ohne eine weitere Lärmbelästigung der Anwohner. Durch den Antrag soll geprüft werden, wie sich das Gebiet weiterentwickeln könne.

 

Ratsherr LÖB erklärt, dass es keinen Grund gebe, über die Interessen von 35 Luftsportvereinsmitgliedern so lange zu diskutieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe alle Argumente dargelegt, die gegen die Verlängerung eines Pachtvertrags sprechen.

Das Argument des Feuerwehrfliegers sei haltlos, da bekannt sei, dass er auf der Streichliste des Innenministeriums stehe und zudem die Aufgabe auch von Uelzen aus erfüllbar sei.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass er seinen Einschub als Zusatzantrag behandelt haben möchte und zwar nur für den Fall, dass der Änderungsantrag der SPD-Fraktion angenommen werde.

 

Beigeordneter DÖRBAUM gibt zu Bedenken, dass der Rat nur autorisiert sei für eine Wahlperiode Beschlüsse zu fassen. Einen Beschluss zu fassen, der nie wieder einen Beschluss zum Flugplatz in diesem Rat zulasse, gehe zu weit. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion sei ausreichend und biete die gewünschte Sicherheit.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass der Prüfauftrag des CDU-Antrags ein Planfeststellungsverfahren bedeute. Diese würde sechsstellige Kosten nach sich ziehen.

Er trägt ausführlich zu möglicher Gewerbeansiedlung, deren Auswirkungen und Kosten vor.

Weiter spricht er sich gegen den Bau eines Stadions aus und begründet seine Ansicht.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich geheim über die Anträge sowie mit einer Gegenstimme in der Reihenfolge

1) Antrag Bündnis 90/Die Grünen

2) Antrag CDU-Fraktion

3) Antrag SPD-Fraktion abzustimmen.

 

Hinweis: Aufgrund der technischen Möglichkeit sind die Abstimmungsergebnisse im Protokoll in der Reihenfolge der Tagesordnung aufgeführt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion wird mit

 

  8              Ja-Stimmen

29              Nein-Stimmen

  1              Enthaltung

 

abgelehnt.

 

(III)