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Beratungsinhalt:
Stadtkämmerin LUKOSCHEK teilt mit, dass in der Satzung über die Aufwandsentschädigung ein nicht plausibler Absatz enthalten sei. Nach Prüfung könne § 1 Absatz 4 der Satzung über die Aufwandsentschädigung gestrichen werden. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Satzung, mit der die Abfallgebührensatzung des Landkreises in der Fassung vom 20.12.2011 und die Abfallgebührensatzung der Hansestadt Lüneburg in der Fassung vom 08.12.2011 bis auf weiteres Gültigkeit haben soll, wird zugestimmt.
Auf Grundlage des § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung wird der Satzung über die Aufwandsentschädigung (Entschädigungssatzung) mit Streichung des § 1 Abs. 4 der Satzung über die Aufwandsentschädigung zugestimmt.
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