Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Abfallgebührensatzung: In der Unternehmenssatzung der GfA – gkAöR ist in § 13 Überleitungsregelung unter anderem festgelegt, dass die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Satzungen über die Erhebung von Gebühren in Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit der Maßgabe fortgelten, dass an die Stelle des Landkreises oder der Hansestadt die Anstalt tritt. Nunmehr wurden nach Beschluss dieser Überleitungsregelungen die Abfallgebührensatzung der Hansestadt (am 08.12.2011) und des Landkreises (am 20.12.2011) geändert, die Gebühren wurden gesenkt. Es liegt also eine andere Fassung vor als jene, die in den Überleitungsregelungen genannt ist.
Die vorliegende Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt legt nunmehr fest, dass diese aktualisierte Fassung der Abfallgebührensatzung von Hansestadt und Landkreis Lüneburg für die AöR fortgelten soll. (Anlage 1)
Der Verwaltungsrat der GfA hat in seiner 1. Sitzung am 26.01.2012 die vorgeschlagene Neufassung der Satzung zur Kenntnis genommen.
Entschädigungssatzung: Der Verwaltungsrat hat in seiner 1. Sitzung am 26.01.2012 auch über die Satzung über die Höhe der Aufwandsentschädigung (Entschädigungssatzung) beraten. Für diese Satzung ist ebenfalls die Zustimmung der Träger einzuholen. (Anlage 2) Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Satzung über die Gültigkeit der Gebührensatzung Entschädigungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Satzung, mit der die Abfallgebührensatzung des Landkreises in der Fassung vom 20.12.2011 und die Abfallgebührensatzung der Hansestadt Lüneburg in der Fassung vom 08.12.2011 bis auf weiteres Gültigkeit haben soll, wird zugestimmt.
Auf Grundlage des § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung wird der Satzung über die Aufwandsentschädigung (Entschädigungssatzung) zugestimmt. |
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