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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Christoph Stegen mit Wirkung vom 01.05.2012 bis zum 30.04.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.
2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Rainer Utermöhlen mit Wirkung vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
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