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Sachverhalt:
Am 14.01.2012 wurde Herr Christoph Stegen von der Ortfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Er nimmt die Funktion bereits zurzeit im Ehrenbeamtenverhältnis wahr. Die laufende Amtzeit von Herrn Stegen endet am 30.04.2012.
Bei der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte wurde Herr Rainer Utermöhlen am 27.01.2012 als Nachfolger von Herrn Günter Bruns zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr Utermöhlen hat die Zugführerlehrgänge 1 und 2 absolviert. Die Voraussetzungen für eine erstmalige Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis liegen somit vor.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 des Nds. Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Der Kreisbrandmeister wurde zu beiden Ernennungsvorschlägen angehört und hat keine Bedenken geäußert. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20,00 c) an Folgekosten: - monatl. 115,00 € für den Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte - monatl. 77,00 € für den Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2012 bis 2018
e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Christoph Stegen mit Wirkung vom 01.05.2012 bis zum 30.04.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.
2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Rainer Utermöhlen mit Wirkung vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
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