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Auszug - Bebauungsplan Nr. 146 "Familienzentrum/Am Weißen Turm" Auslegungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.03.2012    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: außerordentliche Sitzung
VO/4461/12 Bebauungsplan Nr. 146 "Familienzentrum/Am Weißen Turm"
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

FBL Böhme zeigt einleitend anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes auf. Ausgeführt wird, dass Ziel der Planung sei, dass auf dem angesprochenen Gelände ein Familienzentrum, welches eine Kindertagesstätte und eine Beratungs- und Betreuungsstelle für schwangere Frauen und Mädchen in Konfliktsituationen beinhalten soll, geschaffen werden kann.

 

Um die Realisierung zu ermöglichen, ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes und die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Fläche wurde bisher für gärtnerische Belange genutzt. Die überplante Fläche hat eine Größe von 0,38 ha. Diese soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Maximal sollen in der Bebauung 2 Geschosse bei einer maximalen Firsthöhe von 11 m zulässig sein. Der Baukörper kann hierbei eine Länge von 50 m überschreiten.

 

Zum Schutz der vorhandenen umliegenden Bebauung sind keine gesonderten Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, da der von Kindertagesstätten ausgehende Lärm in Wohngebieten generell zulässig ist. Für den Gebäudekomplex selbst sind Lärmschutzmaßnahmen am Baukörper vorgesehen, der vor dem Verkehrslärm schützen soll.

 

Ein Umweltbericht war nicht erforderlich und wurde auch nicht erstellt. Eine Artenschutzbetrachtung wurde trotzdem vorgenommen. Schwerpunkt hierbei war Artenschutzfauna, artenschutzrelevante Anforderungen haben sich hieraus nicht ergeben. Entsprechende Empfehlungen aus der Untersuchung wurden in die Planung übernommen.

 

Die vorzunehmende Bepflanzung sowie die Verkehrsregelung der Zu- und Abfahrt werden aufgezeigt.

 

Ratsfrau Schellmann interessiert zur verkehrlichen Abwicklung ergänzend, wo die Stellplätze für den ruhenden Verkehr angelegt werden sollen.

 

FBL Böhme führt hierzu aus, dass eine konkrete Stellplatzplanung im derzeitigen Verfahrensstand noch nicht vorläge. Es ist davon auszugehen, dass die Stellplätze direkt zur Straße parallel ausgerichtet angelegt werden.

 

Ratsherr Bruns begrüßt es, dass man hier mit dem Bau der Kindertagesstätte einen weiteten Schritt hinsichtlich der Vorhaltung von Kindertagesstättenplätzen vorankommt. Auch er hat ein Augenmerk auf den wichtigen Punkt der verkehrlichen Erschließung gelegt. Er hält diese nicht für unproblematisch, da man sich mit der Zu- und Abfahrt im Kurvenbereich des Stadtringes befindet. Insofern möchte er wissen, von wie vielen Fahrbewegungen dort im Ein- und Ausfahrtsbereich zukünftig zu rechnen sein wird. Ergänzend interessiert ihn, ob es zu der verkehrlichen Erschließung es ggf. Alternativen gäbe, beispielsweise der Ausbau des Knotenpunktes oder eine verkehrliche Abwicklung der Zu- und Abfahrten durch rechts rein und rechts raus.

Sichergestellt werden muss auf jeden Fall, dass die Verkehrsabläufe sicher darstellbar ablaufen können.

 

FBL Böhme geht davon aus, dass bei 2 Kita-Gruppen von 25 – 30 Fahrbewegungen auszugehen sein wird. Zusätzlich werden ca. 5 Erzieherinnen für das MaDonna einzurechnen sein.

Konkretes wird sich jedoch erst nach Vorlage des Bauantrages aussagen lassen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass man vom Sültenweg kommend rechts rein fahren könne. Auf eine auf dem Baufeld liegenden inneren Erschließungsstraße wird man auch rechts wieder hinausfahren können. Ausgehend von dieser Erschließungsstraße ist vorgesehen, die Stellplätze durch Schräganordnung herzurichten. Im Baufeld selbst ist insofern ein Einrichtungsverkehr vorgesehen.

 

Vom Straßenzug „Am Weißen Turm“ kommend wird man durch eine Linksabbiegespur am Ende des Kreuzungsbereiches zum Gelände links abbiegen können. Diese Abbiegespur ist durch Aufbringung von entsprechenden Markierungen machbar. Wenn der Rückstau hierbei zu groß werden sollte, kann die Abbiegespur durch Einbeziehung von dort in einem Parkstreifen vorhandenen Stellplätzen verlängert werden. Die vorgesehene Verkehrsführung wird aufgezeigt. Ohnehin wird davon auszugehen sein, dass die meisten Kinder aus dem gegenüberliegenden Wohngebiet „Am Weißen Turm“ Nutzer der Einrichtung sein werden und insofern durch die fußläufige Anbindung nicht mit Fahrzeugen gebracht oder abgeholt werden.

 

Ratsherr Bruns hat den Ausführungen entnommen, dass man aus den beiden Richtungen kommend auf das Gelände wird abbiegen können, es aber in der Abfahrt vom Gelände kommend nur nach rechts abbiegend möglich sein wird.

 

Ratsherr Dr. Scharf zitiert aus den angeführten Zielen des Bebauungsplanes, wonach bereits heute perspektivisch eine andere Nachnutzung des Areals ins Auge gefasst werden soll. Für ihn stellt sich die Frage, was dort auf die Zukunft betrachtet vorstellbar sein sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass durch die getroffenen Festsetzungen es zukünftig möglich sein wird, einer Nutzungsänderung ohne Änderung des Bebauungsplanes stattgeben zu können.

Hintergrund ist aber auch die Bestellung von Erbbaurechten, wenn man für die Dauer der Laufzeit von 99 Jahren eine Nutzung Kindertagesstätte vorgibt und festschreibt. Bei der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung würde man sich mit einer solchen ausschließlichen Nutzung zu sehr einengen und könne dann nur noch schwerlich auf demographische Wandlungsprozesse reagieren.

 

Ratsherr Löb hält die geplante verkehrliche Anbindung für gut gelöst. Für ihn gut vorstellbar wäre es, auch bei anderen Kita’s zu solcher Art von Verkehrsführung zu gelangen.

 

Für ihn ist von Interesse, wie sich hinsichtlich der Erreichbarkeit der Einrichtungen sich die ÖPNV-Anbindung darstellt.

 

Bezogen auf die vorherige Nutzung als Gartenfachhandel möchte er wissen, ob wegen der Kita-Nutzung angedacht sei, erforderlichenfalls den Boden auszutauschen oder ob bei Verbleib des Bodens keine Gefahr für eine Kita-Nutzung besteht.

 

FBL Böhme weist darauf hin, dass durchgeführte Bodenuntersuchungen hinsichtlich Schadstoffbelastung unauffällig waren.

Über die ÖPNV-Anbindung wird zu  Protokoll ausgeführt:

Die ÖPNV-Anbindung erfolgt über die Linie 5015 mit den Haltestellen Sültenweg/Ecke Finkenberg und Bargenturm im 30 Minuten-Takt.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, das durch das Vorhandensein einer unmittelbar angrenzenden Zu- und Abfahrt zum AOK-Gelände für Verkehrsteilnehmer eine unübersichtliche Situation dergestalt eintreten könnte, dass die Unfallgefahr in diesem Bereich ansteigen könnte.

 

Bürgermeister Meihsies verweist darauf, dass es in diesem Bereich auch eine Senkungsproblematik gäbe, die beachtet werden müsse.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass die Boden- und Untergrundverhältnisse geprüft und die Ergebnisse und erlangten Kenntnisse hieraus bei der Gründung zu beachten sein werden. Das Verfahren hierzu wird näher erläutert. Aus den festgestellten Bodenverhältnissen ergibt sich die für die Berechnung der Statik vorgegebene Gründungsklasse, so dass sichergestellt ist, dass bezüglich der Standfestigkeit bei der Berechnung der Statik auch die Untergrundverhältnisse Berücksichtigung finden.

Bezüglich der Senkungsproblematik wird ausgeführt, dass auch in diesem Bereich Senkungen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Senkungsbereiche unterliegen auch einer Wanderung. Konkrete Vorkommnisse in den letzten Jahren sind in diesem Bereich nicht zu verzeichnen gewesen oder wären bekannt geworden. Im weiteren Umfeld treten zwar Senkungen nach wie vor auf. Diese sind jedoch um ein Vielfaches geringer als bei den aktuellen Senkungserscheinungen an der Frommestraße.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Top 7_BPlan 146_Fam.zentrum Am Weißen Turm (306 KB)