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Auszug - Bewerbung der Hansestadt Lüneburg um Aufnahme in die Tentativliste für die Anmeldung zur UNESCO-Weltkulturerbe-Liste  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.02.2012    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4449/12 Bewerbung der Hansestadt Lüneburg um Aufnahme in die Tentativliste für die Anmeldung zur UNESCO-Weltkulturerbe-Liste
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, leider sei es aus politischen Gründen in den 80er Jahren versäumt worden, diesen Antrag zu stellen, als eine Aufnahme der Altstadt der Hansestadt Lüneburg in die Welterbe-Liste noch einfach und unproblematisch gewesen wäre. Im vergangenen Jahrzehnt sei die Idee jedoch wieder aufgegriffen worden und ein Förderverein zur Umsetzung gegründet worden. In Gesprächen mit dem Ministerium und weiteren Experten habe es dann geheißen, Altstädte allein hätten keine Chancen mehr, darum habe man sich auf eine Bewerbung mit der Kulturlandschaft Lüneburger Heide konzentriert und den Verein Naturschutzpark Lüneburger Heide mit eingebunden. Letztlich sei es bei der Vorbereitung dieser Bewerbung dann jedoch immer weniger um Lüneburg selbst gegangen, so dass er selbst nach einem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, in welchem die Möglichkeit eröffnet worden sei, weitere Vorschläge für die Tentativliste zu machen, kurzfristig vor Ablauf der Abgabefrist beschlossen habe, für die Lüneburger Altstadt doch noch eine eigene Bewerbung einzureichen, die von Herrn Dr. Lamschus vorbereitet worden sei. In einem Gespräch beim Ministerium sei ihm dazu auch geraten worden. Ob die Bewerbung letztlich erfolgreich sein werde, stelle sich möglicherweise erst in einigen Jahren heraus, er wolle sich aber nicht vorwerfen lassen, es nicht zumindest versucht zu haben. Bis Ende März 2012 werde dazu noch ein Ratsbeschluss benötigt, zumal eine Bewerbung auch mit nicht unerheblichem Aufwand und Kosten verbunden sein werde.

 

Ratsherr VÖLKER lobt den von Herrn Dr. Lamschus erarbeiteten Antrag.

 

Ratsfrau RUDOLPH lobt ebenfalls den Antragstext und fragt, ob mit einer Zustimmung des Rates zur Antragstellung gleichzeitig auch eine Zustimmung zur Bereitstellung der Folgekosten verbunden wäre.

 

Herr DR. LAMSCHUS erläutert, er habe in der vorliegenden Kurzfassung lediglich einen kurzen Abriss der Lüneburger Geschichte und des damit verbundenen Baudenkmalbestandes gegeben, der für eine endgültige Bewerbung, falls Lüneburg von der Auswahlkommission des Ministeriums für dessen Vorschlag an den Bund in die engere Wahl gezogen werde, umfassend wissenschaftlich dargestellt und katalogisiert werden müsste. Das könne er nebenbei nicht leisten.

 

Ratsfrau SCHELLMANN freut sich über den Antrag, und weist auf die damit verbundene Verpflichtung zur Konservierung der historischen Stadtlandschaft hin, die auch in der Vorlage dargestellt worden sei. Einige Gebäude wie u.a. die Nordlandhalle könnten unter dieser Prämisse nicht mehr genehmigt werden, bzw. müssten dem Welterbekomitee vorgelegt werden und der Fall des Dresdener Elbtals zeige die Konsequenzen. Darüber müsse man sich im Klaren sein und sie halte das nicht für einen Nachteil.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bestätigt, dass es einige Gebäude aus den 1970er Jahren in Lüneburg gebe, die nach den Kriterien des Welterbekomitees nicht akzeptabel seien, aber in der heutigen Zeit gehe man glücklicherweise sowieso sensibler mit der alten Bausubstanz um und habe aus den damaligen Sünden gelernt. Der Zeitgeist habe sich verändert und es werde daher nicht schwer fallen, sich nach den Anforderungen zu richten.

 

Beigeordnete LOTZE sieht die mit dem Welterbestatus verbundene Selbstverpflichtung zum achtsamen Umgang mit dem vorhandenen Kulturgut als sehr sinnvoll an und weist auf den hohen, mit dem Welterbestatus verbundenen touristischen Nutzen hin. Die Kosten für die wissenschaftliche Ausarbeitung wären letztlich auch nicht verloren, falls Lüneburg den Welterbestatus nicht zuerkannt bekomme, da sie eine wichtige Dokumentation des Bestandes darstellten.

 

Ratsherr KUNATH meint, das Geld sollte in wichtigere Maßnahmen der Denkmalpflege investiert werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, für Denkmale würden mit der Städtebauförderung 2-3 Mio. € im Jahr aufgewendet. Außerdem habe der Rat das Denkmalschutzprogramm auf 100.000 € im Jahr aufgestockt, mit dem Ziel, im nächsten Jahr nochmals zu erhöhen. Mit der Expertise für den Antrag würde zudem ein Denkmalkataster entstehen und wenn man den Welterbestatus erlange, ergäbe dies weiteren Schutz und Fördermittel für die Denkmale.

 

Ratsherr NEUBAUER sieht die Folgekosten als logische Konsequenz der Bewerbung, wer sie ablehne, lehne auch die Bewerbung selbst ab.

 

Ratsherr BÖGERSHAUSEN betrachtet die Gefahr, den Weltkulturerbestatus später wieder zu verlieren, als gering. Auch in Dresden sei man vorgewarnt worden und habe den Status sehenden Auges aufs Spiel gesetzt. Im Vergleich zu den damit verbundenen Vorteilen seien die Einschränkungen gering und hinnehmbar.

 

Ratsfrau SCHELLMANN meint ebenfalls, es werde die Sensibilität für den Umgang mit der alten Bausubstanz schärfen, wenn man über alle Planungen schon rechtzeitig im Vorfeld informieren müsse.

 

Ratsherr VÖLKER sieht eine verschärfte Selbstkontrolle und die Auswirkungen auf den Tourismus ebenfalls als positiv an. Die Folgekosten müssten dafür in Kauf genommen werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgende Beschlussempfehlung zu geben:

 

Der Bewerbung der Hansestadt Lüneburg auf Aufnahme der Lüneburger Altstadt in die Tentativliste für die Anmeldung zur UNESCO-Welterbe-Liste wird zugestimmt.

 

Das angemeldete Areal ist in den in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Karten bezeichnet.