Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Bezug nehmend auf den vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Lüneburger Heide GmbH merkt Ratsherr Manzke an, dass der Aufsichtsrat lediglich über den Jahresabschluss und den Prüfbericht berät (vgl. § 9 Abs. 7 f). Außerdem regt er an, über eine einheitliche Kündigungsfrist von zwei Jahren nachzudenken (vgl. § 17).
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH werden angewiesen, den vorgelegten Änderungen des Gesellschaftsvertrags, dem Rückkauf der Stammkapitalanteile durch die Lüneburger Heide GmbH und der Aufnahme von der Heide-Park Soltau GmbH, der Südsee-Camp G. & P. Thiele OHG und der Serengeti Park Hodenhagen GmbH als neue Gesellschafter zuzustimmen.
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