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Auszug - Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder nach § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG  

 
 
Konstituierende öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.11.2011    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4282/11 Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder nach § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea
 
Beschluss

Oberbürgermeister Mädge belehrt die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 43 NKomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG

Oberbürgermeister MÄDGE belehrt die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 43 NKomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG. Er verpflichtet die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies wird mit Handschlag besiegelt.