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Vorlage - VO/4282/11  

 
 
Betreff: Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder nach § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
03.11.2011 
Konstituierende öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge belehrt die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40 - 42 NKomVG. Der Wortlaut dieser Bestimmungen ist jedem Ratsmitglied ausgehändigt worden.

 

Oberbürgermeister Mädge verpflichtet die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.