Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Oberbürgermeister Mädge belehrt die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40 - 42 NKomVG. Der Wortlaut dieser Bestimmungen ist jedem Ratsmitglied ausgehändigt worden.
Oberbürgermeister Mädge verpflichtet die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. |
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