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Auszug - Vergaberichtlinien für den Weihnachtsmarkt der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.10.2011    
Zeit: 15:06 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4289/11 Vergaberichtlinien für den Weihnachtsmarkt der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Becker, Gunhild Dr.
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Moßmann führt aus, dass ein Entwurf zur Vergaberichtlinie dem VA bereits am 05.07.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Die Vergaberichtlinie ist zur weiteren Abstimmung an die Verwaltung zurückgegeben worden. Die Zeit ist nun genutzt worden, um mit dem Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e.V. (Schaustellerverband), dem Lüneburger Citymanagement e.V. (LCM), der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) und Teilen der Fraktionen des Lüneburger Rates zu sprechen.

Die vom Schaustellerverband vorgebrachten Änderungsvorschläge sind im Wesentlichen umgesetzt worden. Lediglich der Forderung zusätzliche Standplätze zu schaffen, wird nicht entsprochen. Die traditionellen Flächen des Weihnachtsmarktes „Am Markt“ sowie „Am Sande“ sollen erhalten bleiben und werden nicht um weniger lukrative Randplätze vergrößert. Bei der Vergabe der umsatzschwächeren Standplätze wäre eine Auswahl schwierig, denn für alle Bewerber, ob neu oder alt, muss Chancengleichheit herrschen. Weiterhin ist das Losverfahren und die Punktevergabe kritisiert worden. Diese beiden Kritikpunkte sind im neuen Entwurf verändert aufgenommen worden. Es ist davon auszugehen, dass das Losverfahren nicht so oft zum Tragen kommen wird, da das Merkmal „bekannt und bewährt“ vorrangig zu betrachten ist.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, unterbricht die Sitzung nach einstimmigem Beschluss und erteilt Herrn Fabricius vom Schaustellerverband das Wort.

 

Herr Fabricius erklärt, dass durch die neue Vergaberichtlinie die Existenz der Schausteller gefährdet ist. Seit 30 Jahren ist die Vergabe der Standplätze nach dem Merkmal „bekannt und bewährt“ erfolgt. Nun sind durch die Rechtsprechung mind. 10% der Standplätze an neue Schausteller zu vergeben. Da die Verwaltung keine zusätzlichen Plätze zulassen will, werden alte Schausteller verdrängt. Z.B. sollen die Flächen an der Johanniskirche an private Betreiber vergeben werden. Er stellt die Frage, warum die Flächen nicht auch den Schaustellern zur Verfügung gestellt und diese Flächen nicht in die allgemeine Vergabe miteinbezogen werden. Der Besucher des Lüneburger Weihnachtsmarktes nimmt die Stadt schließlich auch als Ganzes wahr. Die Existenzgefährdung betrifft nicht nur die Schausteller selbst sondern auch die Familien und die Angestellten und deren Familien.

 

Stadtrat Moßmann erklärt, dass die Gefährdung der Existenz seitens der Hansestadt nicht durch die Neuregelung der Vergaberichtlinie geschehen wird.

 

Ratsfrau Ebeling erkundigt sich bei Herrn Fabricius, ob die Existenzgefährdung nicht dadurch gemildert werden könnte, dass sich die Schausteller auf anderen Weihnachtsmärkten bewerben. Herr Fabricius erläutert, dass es sehr schwierig ist, einen Standplatz auf anderen Weihnachtsmärkten zu bekommen, da es viele Schausteller gibt und sehr häufig die ortsansässigen Bewerber gewählt werden.

 

Herr Pruschwitz, LMG, führt aus, dass Weihnachten für die Marketing GmbH eine wichtige Rolle spielt, da es sich um eine umsatzstarke Zeit handelt. Wie bereits im Einzelhandelskonzept dargestellt wurde, ist ein Rundlauf durch die Innenstadt zu begrüßen. Dies sollte auch bei Veränderungen des Weihnachtsmarktes berücksichtigt werden. Es gibt Möglichkeiten die geforderten 10% neuer Schausteller mit neuen Standplätzen in der Innenstadt unterzubringen. Dabei sind die Standorte jedoch genau zu wählen, da z.B. besonders die Einzelhändler „Am Sande“ finanziell unter den Weihnachtsmarktständen leiden.

 

Die Sitzung wird ordnungsgemäß fortgeführt.

 

Beigeordnete Schellmann erläutert, dass der traditionelle Weihnachtsmarkt „Am Markt“ und „Am Sande“ bereits durch die Märchenbuden von den Schaustellern aufgelockert wurde. Die Vergabe der weiteren privaten Flächen an Nichtschausteller lässt befürchten, dass eine Zweiteilung des Marktes in einen wilden, alternativen Weihnachtsmarkt ohne Auflagen und einen Weihnachtsmarkt mit Auflagen erreicht wird. Dies ist für die FDP nicht vereinbar.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, fragt, ob der Rat bei der Vergabe bzw. Gestaltung der sonstigen Flächen miteinbezogen wird. Stadtrat Moßmann erklärt, dass die Satzung bereits durch den Rat beschlossen wurde, wodurch die Flächen bereits festgesetzt wurden.

In Hannover erfolgt die Vergabe dieser sonstigen Flächen über eine Sondernutzung. Die Genehmigung von Sondernutzungen ist Geschäft der laufenden Verwaltung, so dass eine tatsächliche Mitwirkung des Rates nicht erfolgt.

 

Weiterhin erläutert Stadtrat Moßmann, dass die Stadt nicht dazu verpflichtet ist, weitere Flächen zur Verfügung zu stellen. Es führe zu rechtlichen Problemen, wenn die neuen 4-5 Standplätze nur für die neuen Bewerber zur Verfügung gestellt werden würden. Der Weihnachtsmarkt stellt zudem einen geschlossenen Bereich dar. Einzelne Plätze würden ggf. als störend empfunden und wären unlukrativ.

 

Ratsfrau Dr. Pahnke versteht die Sorgen des Schaustellerverbands, erklärt aber, dass die Lüneburger Schausteller gute Voraussetzungen haben, sich gegen die Neubewerber durchzusetzen. Die Diskussion um die Fläche ist eigentlich beendet, da mit Beschluss der Satzung im Juli die Fläche des Weihnachtsmarktes festgeschrieben wurde. Ferner gibt es Einzelhändler in der Innenstadt, die über Umsatzeinbuße aufgrund der fehlenden Laufkundschaft klagen, so dass eine Vergrößerung der Flächen schädlich für den Einzelhandel wäre.

 

Ratsherr Srugis führt aus, dass die drei Monate zur Überarbeitung der Vergaberichtlinie gut genutzt wurden. Der Punktekatalog wurde weiter differenziert und das Losverfahren wird weitgehend ausgeschlossen, so dass nicht um Existenzen gelost wird. Bei der Punktevergabe sollte jedoch auch der Wert „0“ aufgenommen werden, da es auch Bewerber geben könnte, die gar keinen Punkt nach dem Punktekatalog verdient haben. Eine Erweiterung der Flächen soll nicht erfolgen, da es den Bürgern und Touristen auch ermöglicht werden muss, die Stadt ohne Weihnachtsmarkt zu erleben. Die neue Vergabepraxis verschärft zwar den bisherigen Wettbewerb, aber das ist schließlich Marktwirtschaft und führe vielleicht auch zur Verbesserung der einzelnen Stände. Ratsherr Srugis lobt weiterhin die Märchenmeile, die von den Schaustellern betrieben wird. Er ist der Meinung, dass die neue Vergaberichtlinie den Lüneburger Weihnachtsmarkt eher verbessern als verschlechtern wird.

 

Ratsherr Kunath hält die neue Vergaberichtlinie für unakzeptabel und schlägt vor, für die zusätzlichen 10% Neubeschicker weitere Standplätze z.B. im Innenhof der Musikschule zur Verfügung zu stellen.

 

Stadtrat Moßmann erklärt, dass die Satzung für weitere Stände geändert werden müsste. Grundsätzlich ist das möglich, doch sieht er Konfliktpotential z.B. mit der Händlerschaft, da  bei zusätzlichen Ständen beispielsweise in der Bäckerstraße die Schaufenster nicht frei einsehbar sind.

 

Ratsfrau Ebeling fügt hinzu, dass die weihnachtliche Dekoration der Schaufenster mitsamt der Beleuchtung verdeckt würde und in der Stadt daher nicht nur Stände aufgestellt werden sollten.

 

Ratsherr Srugis merkt an, dass die Bewertung der Stände besser von 2-3 Verwaltungsmitarbeitern anstelle von einer jungen unerfahrenen Marktleiterin durchgeführt werden sollte. Stadtrat Moßmann führt aus, dass in der Vergangenheit der Marktmeister dem Bereichsleiter Ordnung einen Vorschlag unterbreitet hat. Auch zukünftig wird das Vier-Augenprinzip gewahrt bleiben.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, fasst zusammen, dass der neue Entwurf der Vergaberichtlinie mitgetragen werden kann und die Gefahr durch die Standplätze außerhalb der Richtlinie erkannt wird.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei einer Gegenstimme von der Beigeordneten Schellmann:

 

Den als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Vergaberichtlinien zu § 5 der Weihnachtsmarktsatzung der Hansestadt Lüneburg wird in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zugestimmt.