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Vorlage - VO/4289/11  

 
 
Betreff: Vergaberichtlinien für den Weihnachtsmarkt der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Becker, Gunhild Dr.
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 07.07.2011 die Satzung für den Weihnachtsmarkt der Hansestadt Lüneburg sowie Änderungen der Markt- und der Marktgebührensatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung (Vorlage VO/4200/11) beschlossen. Die Satzung ist am 14.09.2011 als “Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Einführung einer Weihnachtsmarktsatzung und zur Änderung marktrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten.

 

Nach § 5 Abs. 2 der Weihnachtsmarktsatzung der Hansestadt Lüneburg ist der Erlass von Vergaberichtlinien vorgesehen, um ein transparentes und den Anforderungen der Rechtssprechung genügendes Verfahren zur Vergabe der Standplätze auf dem Weihnachtsmarkt der Hansestadt Lüneburg zu gewährleisten.

 

Die Verwaltung hatte dem Verwaltungsausschuss zu seiner Sitzung am 05.07.2011 dementsprechend den Entwurf von „Vergaberichtlinien zu § 5 der Weihnachtsmarktsatzung“ (Vorlage VO/4192/11) zur Beschlussfassung vorgelegt. In dieser Sitzung hat der Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen, die Beschlussfassung wegen weitergehenden Beratungsbedarfs zurückzustellen.

 

Wegen der weitergehenden Sachverhaltsdarstellung wird zunächst auf die genannten Vorlagen Bezug genommen.

 

In der Zwischenzeit hat die Verwaltung weitere Gespräche mit den Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e.V., dem Lüneburger Citymanagement e.V. und der Lüneburg Marketing GmbH sowie einem Teil der Fraktionen des Rates der Hansestadt Lüneburg geführt.

 

Die Anregungen aus diesen Gesprächen hat die Verwaltung teilweise aufgegriffen und legt dem Verwaltungsausschuss eine überarbeitete Fassung (Anlage 1) der „Vergaberichtlinien zu § 5 Weihnachtsmarktsatzung“ (im Folgenden als Vergaberichtlinien bezeichnet) zur erneuten Beschlussfassung vor. Zur besseren Übersicht sind die vorgenommenen Änderungen zudem in einer Synopse der Vorlagenfassung VO/4192/11 gegenüber gestellt (Anlage 2). Wie diesen Dokumenten entnommen werden kann, beziehen sich die vorgenommenen Änderungen (neben einer redaktionellen Anpassung der Gliederung) insbesondere auf eine weitere Ausdifferenzierung des Vergabeverfahrens (Ziffern 2.3 und 2.4 der Vergaberichtlinien) sowie des Punktekataloges. Zur besseren Veranschaulichung des Vergabeverfahrens ist dies zudem in einer kurzen Power Point Präsentation (Anlage 3: alte Fassung und Anlage 4: neue Fassung) illustriert. 

 

Die Hintergründe der vorgenommenen Änderungen im Einzelnen:

 

Vom Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e.V. (im Folgenden als Schaustellerverband bezeichnet) wurden im Wesentlichen drei Forderungen vorgebracht:

1.      Die Schaffung von 4 bis 5 zusätzlichen Standplätzen als „Gastplätze“ oder „Wechselplätze“

2.      Modifizierung bzw. Ersetzung des Losverfahrens durch eine Auswahl nach dem Kriterium „bekannt und bewährt“. Unter mehreren sog. Altbeschickern sollte derjenige den Vorrang erhalten, der über den längeren Zeitraum in der Vergangenheit regelmäßig zugelassen war. Für den Fall, dass die Neubewerberquote von in der Regel 10% nicht erreicht wird, sollte der punktgleiche Neubewerber zugelassen werden bzw. derjenige mit der größeren Anzahl ununterbrochener Bewerbungen

3.      Stärkere Differenzierung des Punktekataloges

 

Die Punkte 2 und 3 sind von der Verwaltung aufgegriffen und in der Neufassung der Vergaberichtlinie berücksichtigt worden.

 

Hinsichtlich des Zulassungsvefahrens sehen die Vergaberichtlinien nunmehr vor, dass nach der vorrangigen Platzvergabe nach Punkten (Ziffer 2.2 Vergaberichtlinien) bei gleicher Punktzahl der sog. Altbeschicker den Vorrang erhält (Ziffer 2.3 Vergaberichtlinien). Sind zwei oder mehr Altbeschicker punktgleich, wird nachrangig ein Losverfahren zwischen den Altbeschickern durchgeführt (Ziffer 2.4 Vergaberichtlinien). Etwas anderes gilt – wie schon nach der bisherigen Fassung – nur dann, wenn der Neubeschickeranteil von in der Regel 10% nicht erreicht wird; in einem solchen Fall wird das Losverfahren unter allen punktgleichen Bewerbern (Altbeschicker und Neubeschicker) durchgeführt (Ziffer 2.5 Vergaberichtlinien). Damit wird das Erfordernis der Rechtsprechung umgesetzt, dass Neubewerbern zwingend eine Zulassungschance zu gewähren ist. Gegenüber der dem Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 05.07.2011 vorgelegten Fassung der Vergaberichtlinien ist das Losverfahren nunmehr insgesamt eine Ebene zurückgesetzt worden, was insofern auch den Wünschen des Schaustellerverbandes entgegen kommt. Demgegenüber kann - anders als vom Schaustellerverband gewünscht - nicht gänzlich auf ein Losverfahren verzichtet werden, da es jedenfalls für den theoretischen Fall der Punktgleichheit eines weiteren Entscheidungsmechanismusses bedarf. Dabei ist das Losverfahren auch gegenüber dem Vorschlag der Schausteller, in einem solchen Fall demjenigen den Vorrang einzuräumen, der schon besonders oft zugelassen war (Altbeschicker) bzw. sich besonders oft beworben hat (Neubewerber), vorzugswürdig, weil es das von der Rechtsprechung geforderte Gebot der Chancengleichheit besser gewährleistet.

 

Die Forderung nach einer stärkeren Differenzierung des Punktekataloges wurde im Einvernehmen mit allen an den Gesprächen Beteiligten dadurch umgesetzt, dass das Punktespektrum jeweils vergrößert wurde (Ziffern 2, 3 und 4 des Punktekataloges).

 

Dem Wunsch, 4 bis 5 weitere „Gastplätze“ zu schaffen, konnte demgegenüber nicht gefolgt werden. Denn eine solche Erweiterung passt nicht in das bisherige, durch die bereits verabschiedete und veröffentlichte Marktsatzung räumlich festgelegte Konzept. Zudem könnte eine Erweiterung - entgegen der Ansicht des Schaustellerverbandes - auch nicht dazu dienen, einen potenziellen Konflikt zwischen Stammbeschickern und Neubewerbern dauerhaft zu entschärfen. Denn spätestens in ein paar Jahren können aus den Neubewerbern Altbeschicker werden, so dass die Hansestadt Lüneburg als Veranstalterin des Weihnachtsmarktes praktisch regelmäßig neue Plätze für potenzielle Neubewerber schaffen müsste. Dies ist jedoch weder räumlich möglich noch konzeptionell beabsichtigt und kann insofern auch keine nachhaltige Lösung darstellen.

 

Die Lüneburger Citymanagement e.V. und die Lüneburg Marketing GmbH unterstützen grundsätzlich die Vorlage der Stadt. Sie haben sich insbesondere dafür ausgesprochen, die Attraktivität des Weihnachtsmarktes zu stärken. Dieses Ziel kann aus Sicht der Verwaltung dadurch erreicht werden, dass durch die Vergaberichtlinien und den Punktekatalog Anreize gesetzt werden, neue Konzepte zu entwickeln und die Kreativität der Bewerber zu fördern. Die vorgenommenen Änderungen im Punktekatalog unterstreichen diesen Aspekt.

 

Die Lüneburger Citymanagement e.V. hat sich des Weiteren gegen eine feste Einbeziehung des oberen Teils des Platzes Am Sande ausgesprochen. Die räumliche  Festsetzung des Weihnachtsmarktes ist bereits in der Satzung für den Weihnachtsmarkt der Hansestadt Lüneburg beschlossen worden. Die verbindliche satzungsmäßige Festsetzung der zur Verfügung stehenden Standflächen dient der Schaffung von Rechtsklarheit, nachdem das Verwaltungsgericht Lüneburg im Jahr 2010 Bedenken hinsichtlich einer ausreichend klaren räumlichen Begrenzung des Weihnachtsmarktes Lüneburg äußerte. Mit der zwischenzeitlich erfolgten formellen Einbeziehung der Flächen Am Sande wird aus Sicht der Verwaltung einerseits der Realität Rechnung getragen, dass sich die dortigen Standplätze in den vergangenen Jahren als Bestandteil des Weihnachtsmarktes etabliert haben und auch als solche empfunden werden. Zum anderen wird dem Bedürfnis der Schausteller Rechnung getragen, die zusätzlichen Standplätze rechtssicher und dauerhaft in das Verfahren zur Vergabe der Standplätze für den Weihnachtsmarkt einzubeziehen.

 

Die Lüneburg Marketing GmbH ist zudem der Ansicht, dass weitere potenzielle Flächen (z. B. Schrangenplatz, Am Berge, Stintmarkt etc.) nicht ausschließlich reinen Schaustellerbetrieben vorbehalten bleiben sollen, sondern ortsansässige Unternehmen dies mit eigenen Konzepten ebenso leisten könnten.

 

 

Aus den Fraktionen kam u. a. die Anregung, einen Anreiz für den Verkauf von Waren aus regionaler Herstellung zu setzen. Dieser Aspekt wurde in Ziffer 4.2 des Punktekataloges umgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

1.      Vergaberichtlinien (neue Fassung)

2.      Synopse (alte vs. neue Fassung)

3.      Power Point Präsentation des Zulassungsverfahrens (alte Fassung)

4.      Power Point Präsentation des Zulassungsverfahrens (neue Fassung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 _Vergaberichtlinien (31 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 _Synopse_ (44 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 -(Power Point Präsentation a F -) (19 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 -(Power Point Präsentation n F -) (32 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Den als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Vergaberichtlinien zu § 5 der Weihnachtsmarktsatzung der Hansestadt Lüneburg wird in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zugestimmt.