Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Sauer erläutert die Vorlage zur Beteiligung an der Quintus APP GmbH. Mit der Gesellschaft wird die ambulante psychiatrische Pflege im Landkreis Harburg angeboten. Da die Betriebsaufnahme sich noch etwas hinziehen wird, wird der neue Betriebszweig des Pflegezentrums (der ambulante psychiatrische Pflegedienst) die Versorgung im Landkreis Harburg übernehmen. Der Landkreis Harburg prüft seine Beteiligung an der Gesellschaft noch, so dass der Beschlussvorschlag auf bis zu max. 25% geändert werden sollte, um auch eine Beteiligung von 20% zu zulassen. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH anzuweisen, der Beteiligung an der in Gründung befindlichen „Quintus APP GmbH“ zum Betrieb eines Ambulanten psychiatrischen Pflegedienstes im Landkreis Harburg mit bis zu 25% (6.250€) zu zustimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Beteiligung an der in Gründung befindlichen „Quintus APP GmbH“ zum Betrieb eines Ambulanten psychiatrischen Pflegedienstes im Landkreis Harburg mit bis zu 25% (6.250€) zu zustimmen.
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