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Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass 2003 und 2008 bereits Aktualisierungen des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzepts für die Hansestadt Lüneburg vorgestellt worden sind. Da sich die Rechtsprechung geändert hat, ist nun eine weitere Überarbeitung notwendig geworden. Das Gutachten aus 2008 ist ausgerichtet gewesen auf die Entwicklung bis zum Jahr 2014/2015. Die Perspektive des aktuellen Gutachtens wurde nun bis 2020 verlängert. Insgesamt dient das Konzept der Sortimentsbegrenzung zugunsten der Lüneburger Innenstadt und dem Ziel in jedem Stadtzentrum ein Versorgungszentrum einzurichten. Letzteres wurde mit der Errichtung des Zentrums auf dem ehemaligen Garbersgelände erreicht. Weiterhin wird durch das aktuelle Gutachten bestätigt, dass die Hansestadt Lüneburg auf dem richtigen Weg ist, die bisherigen Konzepte umzusetzen. Ziel sollte die Verabschiedung des Konzepts in der Ratssitzung am 6.10.11 sein. Die Veränderungen des Postgeländes, des Bereichs Ilmenau II sowie des Lucia-Geländes werden in der nächsten Zeit in den Ausschüssen diskutiert werden, so dass das Konzept für mögliche Satzungsänderungen als Grundlage genommen werden wird. Besonders begrüßt Oberbürgermeister Mädge die Bürgermeister der Gemeinde Adendorf sowie der Samtgemeinde Bardowick. Mit den beiden Gemeinden gibt es eine Vereinbarung über die Gewerbe- und Angebotsabgrenzung. Grund dafür ist, durch die räumliche Nähe sich als ein Gebiet zu sehen und nicht in direkte Konkurrenz zu treten. Eine weitere freiwillige Vereinbarung wurde mit den Randgemeinden getroffen, um zusätzliche Planungssicherheit zu schaffen.
Herr Torke, Gutachter von Dr. Lademann & Partner, präsentiert die Ergebnisse des Gutachtens (s. Anlage). Der Gutachter führt aus, dass § 34 Baugesetzbuch novelliert und das Instrument der zentralen Versorgungsbereiche eingeführt wurde, wodurch Versorgungsbereiche in der Innenstadt unter Beachtung der Langfristigkeit geschützt werden sollen und eine fachliche Weiterentwicklung erreicht werden soll. Das Gutachten ist nicht nur um die zentralen Versorgungsbereiche ergänzt worden, sondern unter Berücksichtigung der soziodemographischen Entwicklung aktualisiert und bis auf das Jahr 2020 fortgeschrieben worden. Bei Beschluss dieses Konzeptes legt sich die Hansestadt Lüneburg weitestgehend fest. Abweichungen baurechtlicher Art sind dennoch möglich, müssen aufgrund dieses Instruments aber ausführlicher begründet werden.
Die Hansestadt Lüneburg hat raumordnerisch als Oberzentrum nicht nur das Stadtgebiet zu versorgen sondern auch das Einzugsgebiet. In welchem Bereich das Einzugsgebiet für ein Oberzentrum endet, wird durch das Baurecht nicht vorgegeben, so dass sich die relativ kleine Hansestadt Lüneburg durchaus in Konkurrenz zur großen Hansestadt Hamburg sehen und dieses bei den Überlegungen mitbeachten muss (Folie 3).
Ein Ergebnis ist, dass die Bevölkerung der Hansestadt zwar nicht mehr so stark wächst wie in den Vorjahren, aber noch ein Wachstum von 0,4% zu verzeichnen ist. Daraus resultiert für den Einzelhandel zusätzliche Kaufkraft. Die Kaufkraftkennziffer ist mit 99,8 leicht unterdurchschnittlich, dies wird zum Teil durch den Bevölkerungswachstum aufgefangen (Folie 4). Weiterhin sind die Arbeitslosenquote mit 7,2 % und der Einfluss des Einzelhandels durch den Tourismus und die Pendler der Region sehr erfreulich.
Der nahversorgungsrelevante Bereich beträgt mit 15% des Angebotes in der Innenstadt einen im Vergleich zu anderen Städten hohen Wert, da dort meist mehr Dienstleistungen und Büros angeboten werden. Die Leerstandsquote bezieht sich hauptsächlich auf einen einzelnen Markt und stellt somit kein akutes Problem dar (Folie 12).
Im Weiteren stellt Herr Torke den Expansionsrahmen für die Weiterentwicklung des Einzelhandels bis 2020 im Bezug auf die Umsatzumverteilung von 7% und 4% vor (Folie 14-16). Bei Veränderungen des Baurechts bzw. bei Ansiedlungen oberhalb einer Verkaufsfläche von 800 m² ist immer noch eine Einzelfallbetrachtung für einen konkreten Standort für ein konkretes Vorhaben notwendig, um die Zulässigkeit zu überprüfen.
Die Ergänzung des Gutachtens von 2008 liegt hauptsächlich im Bereich der Definition der zentralen Versorgungsbereiche. Die Definition liegt hier in der räumlichen Abgrenzung. Neben dem Handel gehört auch öffentliche Dienstleitung wie Ärzte, Apotheken oder die Post zu den Kriterien, um der Definition zentraler Versorgungsbereich gerecht zu werden. In Lüneburg besteht die Innenstadt aus nur einem Zentrum. In anderen Städten findet man häufiger mehrere Zentren, wobei nur eins wirklich lebensfähig ist. Diese Situation ist für Lüneburg sehr vorteilhaft. Weiter festgelegt werden zehn zentrale Versorgungsbereiche. (Folie 18-31)
Ratsherr Meihsies sieht im Nahversorgungsbereich im Stadtteil Kreideberg großes Entwicklungspotential, da dieser Bereich bei Ausbau der Flächen bis nach Ochtmissen bzw. Krähornsberg reichen kann. Herr Torke stimmt dem zu.
Neben dem Einzelhandel der Marke „Kaufhaus Lüneburg“ in der 1A Lage des „L“ sollte das langfristige Ziel sein, die gesamte Innenstadt aufzuwerten und durch attraktive End- oder Flanierpunkte Rundläufe zu erreichen. (Folie 21)
Durch den Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts können Begehrlichkeiten von Investoren leichter abgewiesen werden und es findet eine wirtschaftlichere Konzentration auf die definierten Gebiete statt. Die definierten Gebiete werden in ihrem Bestand geschützt nicht jedoch die Einzelhändler selbst.
Für den Sonderstandort „Am Alten Eisenwerk/ Ilmenau Center“ gibt es die Empfehlung die Fachmärkte langfristig weiter auszubauen. (Folie 32) Wünschenswert ist eine veränderte Entwicklung des Standortes „Vor dem Bardowicker Tore“. An diesem Sonderstandort sollte in Abgrenzung zum vorgenannten Standort eine hochwertigere Nutzung durch Büros und/ oder Wohnen auch durch die Lage am Wasser präferiert werden.
Der Sonderstandort „Bilmer Berg“ sollte Gewerbegebiet bleiben. Es sollten keine zusätzlichen Einzelhandelsflächen angeboten werden, um die Innenstadt nicht zu gefährden. (Folie 34)
Der Fachmarktstandort „Lüner Rennbahn“ sollte nicht für eine Umnutzung geändert werden, da andere Fachmärkte als Baumärkte an anderen besser geeigneten Standorten möglich sind.
Herr Torke stellt die Entwicklungsbereiche Ilmenau II, Luicia Gelände und das Postgelände vor (Folie 40 – 42). Der Bereich Ilmenau II ist für Einzelhandel mit wenig Kundenverkehr geeignet, da die Verkehrsanbindung bereits schwierig ist. Ähnlich ist die Verkehrssituation des Lucia Geländes. Hier sollten keine zentrenrelevanten Waren angeboten werden. Einzelhandel mit Zentrenrelevanz sollte sich auf dem Postgelände ansiedeln.
Ratsherr Meihsies fragt, ob in den Entwicklungsbereichen die Ansiedlung eines Möbelmarktes problematisch ist. Herr Torke stellt heraus, dass es unterschiedliche Typen von Möbelmärkten gibt. Richtige Möbelmärkte gibt es kaum noch. Es sind häufig Einrichtungshäuser. Dieser Typ würde in Lüneburg die Innenstadt gefährden, da zentrenrelevante Inhalte angeboten werden. Das Angebot von eingeschränkten Sortimenten wäre als eigenständiges Projekt mittels Verträglichkeitsanalyse zu überprüfen, um zum Beispiel Kartstadt als großes Warenhaus nicht zu gefährden. Bei Karstadt würde nicht der Anbieter sondern die vorhandene Struktur geschützt werden.
Herr Torke stellt die Lüneburger Sortimentsliste vor (Folie 46). Es gibt in der Bundesrepublik unterschiedliche Listen, was zeigt, dass diese Liste für jede Stadt individuell aufzustellen ist. Hierbei ist die vorhandene Struktur für die Definition ausschlaggebend. Ansiedlungswünsche für neue Sortimente können bereits aufgenommen werden, um entsprechende Begehren erfüllen zu können.
Zu der Liste werden Fragen beantwortet. Beigeordnete Schellmann bekräftigt die Aussage von Herrn Torke, dass die Sortimentsstruktur sehr dynamisch ist. Zum Beispiel gibt es nur noch ein Mindestangebot für Porzellan bei Karstadt. Beigeordnete Schellmann stellt die Frage, ob Ansiedlungen nicht auch außerhalb der Innenstadt zugelassen werden könnten. Herr Torke entgegnet, dass Porzellan, Glas und Keramik zum zentrenrelevanten Sortiment gehört. Weiterhin sind auch in großen Oberzentren nur noch ganz wenige und reduzierte Fachgeschäfte zu finden. Hier hat eine Verlagerung in die Einrichtungshäuser stattgefunden. Zusätzlich gibt es immer weniger Betreiber, die das Sortiment anbieten.
Beigeordneter Blanck möchte wissen, wie mit der Konkurrenz Internet umgegangen wird. Weiterhin wirft er auf, dass Käufer aus den Randbereichen der Hansestadt auf das Internet zurückgreifen, damit nicht in die Innenstadt gefahren werden muss. Hier wäre es sinnvoll, einige Sortimente in den Nahversorgungszentren zu zulassen. Herr Torke führt aus, dass gerade der Buchhandel zu Beginn der Nutzung des Internets die Befürchtung hatte, dass nur noch im Internet bestellt werden würde. Thalia als ein großer Buchhandel verzeichnet sogar Kundenzuwächse, da der Bücherkauf sich teilweise zum Genusskauf entwickelt hat. Es wird immer Kunden geben, die lieber im Internet bestellen. Das wird nicht durch Angebote außerhalb der Innenstadt beeinflusst werden können. Außerdem beschreibt Beigeordneter Blanck die Situation, dass Discounter vermehrt das festgeschriebene Sortiment umgehen und zum Beispiel Elektrogeräte anbieten. Herr Torke erklärt, dass Randsortimente, so genannte Sonderposten, nicht vermieden werden können und durch eine Einschränkung eher die Gefahr der Überregulierung bestehen. Privater Einzelhandel bleibt nur lebensfähig, wenn die Möglichkeit der Flexibilität innerhalb des Sortiments gegeben ist. Durch das Einzelhandelskonzept wird die Hansestadt das Angebot von Sonderposten nicht regeln können.
Der leitende Vorsitzende, Beigeordneter Dörbaum, fragt nach dem Spielraum innerhalb der Sortimentsliste und die Bedeutung der Einzelfallbetrachtung. Herr Torke erklärt, dass es wichtig ist, über ein konkretes Projekt zu sprechen und dabei nicht nur die Branche sondern auch einen Betreiber zu betrachten. Durch das Einzelhandelskonzept bleibt die Notwendigkeit der Einzelfallbetrachtung allein durch das Baurecht bestehen.
Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, hebt hervor, dass es schwierig ist, die Gewerbefreiheit mit den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes und der Einzelfallbetrachtung zu vereinen. Dem stimmt Herr Torke zu und fügt hinzu, dass dies auf der einen Seite durch städtebauliche Idealvorstellungen und städtebauliche Rechtsvorschriften und auf der anderen Seite eben Wettbewerbsfreiheit nicht zuletzt durch das EG-Recht hervorgerufen wird. Dieser Spagat besteht permanent und kann durch das Instrument der Einzelfallbetrachtung erleichtert werden.
Oberbürgermeister Mädge beschreibt, dass die Gefahr des Bestandsschutzes, die sich mit dem Festschreiben der Branchen durch das Konzept, grundsätzlich immer besteht, wenn wie z.B. für das alte Baumarktgebäude an der Lüner Rennbahn die Branche festgeschrieben ist, so dass die Einzelfallbetrachtung auch bei solchen Entwicklungen immer entscheidend bleiben wird. Durch das Konzept wird ein Rahmen geschaffen, der Planungssicherheit für die Gespräche mit Investoren und Betreibern herstellt. Für die Diskussionen über die Entwicklungsbereiche ist nicht nur das Verkehrsgutachten entscheidend sondern eben auch die Sortimentsbeschränkung. Durch das Konzept werden die innenstadtrelevanten Sortimente festgeschrieben. Die Abgrenzung wird regelmäßig stattfinden müssen für den Bereich der bedingt zentrenrelevanten und der überwiegend nicht-zentrenrelevanten Sortimente.
Ratsherr Srugis begrüßt die Lüneburger Liste und sieht die Unterhaltungselektronik eher als hochzentrenrelevant. Weiterhin fragt er, ob es möglich ist hochzentrenrelevante Sortimente aus der Innenstadt fernzuhalten, die in 1€-Geschäften angeboten werden. Herr Torke erklärt, dass es im Baurecht nur die Definition der Sortimentsabgrenzung gibt und keine Möglichkeit der Definition der Betriebstypen. Billiganbieter können nicht verboten werden, wenn das Sortiment passt. Dies kann nur der Vermieter steuern, in dem er eben nicht an diesen Anbieter vermietet, um z.B. auf das Image der Räumlichkeiten zu achten.
Beigeordnete Schellmann greift auf, dass das Ziel besteht, eine hochattraktive Innenstadt zu gestalten. Sie fragt nach den Möglichkeiten, wenn das nicht gelingt, um z.B. junge Leute dazu animieren, in der Innenstadt zu kaufen und nicht in die anderen Städte zu fahren. Herr Torke unterstreicht, dass es bei der Gestaltung der Innenstadt und der Außenbereiche vor allem um den Kunden und seine Wünsche geht. Problematisch ist nur, dass Betreiber und Investoren nicht verpflichtet werden können, ein bestimmtes Sortiment im vorgegebenen Raum anzubieten. Die ökonomischen Gesichtspunkte sind für den Investoren und den Betreiber immer entscheidender. Weiterhin nehmen gerade jüngere Kunden weite Wege in Kauf, so dass vor allem durch die Differenzierung einzelner Betriebstypen und das Sortiment mehr Zielgruppen angesprochen werden können.
Beigeordneter Blanck würde den Jagdbedarf eher dem hochzentrenrelevanten Sortiment zu ordnen, um das vorhandene Geschäft zu schützen. Herr Torke entgegnet, dass es sich hierbei um ein Angebot für eine spezielle Zielgruppe mit einem marginalen Umsatzvolumen handelt, wofür die Käufer teilweise weite Strecken zurücklegen. Für die Attraktivität der Lüneburger Innenstadt ist dieses Branche nicht entscheidend.
Herr Torke führt mit dem Vortrag ab Folie 48 fort und erläutert die Ziel- und Maßnahmenempfehlungen. Die Grundvoraussetzungen sind in Lüneburg gut, können aber stetig verbessert und ausgebaut werden.
Ratsfrau Dr. Pahnke unterstützt das Konzept und fragt, ob die Bemühungen der Stadtverwaltung den Bürger durch ökologische Anreize und die Möglichkeit von Car-Sharing sowie E-Bikes und den erhöhten Spritpreisen bei den Untersuchen bemerkbar waren. Herr Torke erklärt, dass es unterschiedliche Zielgruppen und unterschiedliches Verbraucherverhalten gibt, so dass man durch die Anreize und Veränderungen nicht alle Kunden dazu bewegen wird, ihr Verhalten zu ändern. Beobachtet werden konnten keine messbaren Veränderungen. Zudem sollte die Hansestadt alle Kunden betrachten, so dass eben neben dem ÖPNV-Nutzer und Radfahrer auch die Autofahrer beachtet werden und Jedem der Besuch der Innenstadt so angenehm wie möglich gemacht wird. Sonst werden Kunden in anderen Städten einkaufen. Weiterhin erläutert Ratsfrau Dr. Pahnke, dass Befragungen mit Jugendlichen zum Angebot der Innenstadt durchgeführt wurden und sieht Handlungsbedarf. Herr Torke fügt hinzu, dass durch das Lüneburger Angebot nicht alle Zielgruppen angesprochen werden. Dies liegt zum einen an bestimmten fehlenden Betriebstypen und zum anderen an dem Verbraucherverhalten. Vor allem die jungen Kunden werden für ein Produkt oder ein Shoppingerlebnis weite Wege in Kauf nehmen. Um alle Zielgruppen anzusprechen, sollten in einem Oberzentrum alle Betriebstypen angeboten werden, sonst verzichtet man auf Kundschaft. Auch Shoppingcenter passen sich den Gegebenheiten an und die Verdrängung hat auch z.B. beim KDW stattgefunden und zeigt, dass es nicht nur negativ für eine Stadt sein kann, wenn es sich um einen integrierten und nicht um einen peripheren Standort handelt.
Zu dem greift Ratsfrau Dr. Pahnke die Empfehlung auf, den Standort „Vor dem Bardowicker Tore“ zu einem Büro- und Verwaltungsstandort umzugestalten und einen größeren Elektronikfachmarkt im Ilmenaucenter unterzubringen und möchte wissen, wie diese Umgestaltungen vorangetrieben werden könnte. Herr Torke erläutert, dass diese Veränderung wünschenswert ist, aber ob die Umsetzung realistisch ist, kann noch nicht gesagt werden. Spielraum für einen weiteren Elektronikmarkt in der Nähe der Innenstadt ist gegeben und im zweiten Schritt müssten sich Betreiber und Investoren finden. Dabei muss beachtet werden, dass nur Strukturen und nicht einzelne Händler geschützt werden müssen.
Ratsherr Luths fasst zusammen, dass Lüneburg bereits gute Strukturen besitzt und gut aufgestellt ist. Er fragt, ob das im Baubefindliche Factory Outletcenter in Soltau bei der Entwicklung der Kaufkraft berücksichtigt wurde. Herr Torke bestätigt die Berücksichtigung des Outlet. Eigentlich sind Factory Outletcenter raumordnerisch für Oberzentren vorgesehen. Die Auswirkungen für den Handel der Innenstadt wären viel höher, wenn ein Outlet in einem Oberzentrum entstehen würde als in der Peripherie. Die Euphorie für Outletcenter ist zurückgegangen und es wird immer Fabrikverkauf geben. Weiterhin werden die amerikanischen – kanadischen Verhältnisse in Deutschland nicht umgesetzt werden können, da hier bereits günstigere Ware mit angeboten wird und eine engere Bindung des Händlers zum Lieferanten bzw. Hersteller besteht. Ratsherr Luths verlässt um 17:05 die Sitzung.
Ratsherr Srugis bedankt sich für die Erstellung des Gutachtens und erkennt, dass Lüneburg alles richtig gemacht hat. Er hebt die häufige Nennung des Shoppingcenters im Konzept hervor und fragt, ob die Überdachung der Innenstadt eine Empfehlung ist, wodurch die attraktive Bäckerstraße gefährdet werden würde. Herr Torke erklärt, dass für die Hansestadt Lüneburg zurzeit kein Handlungsbedarf besteht. Sollte Kaufkraft in die Umgebung abwandern, sollte über alle verschiedenen Veränderungen nachgedacht werden. Oberbürgermeister Mädge fügt hinzu, dass die Innenstadt in vielen Bereichen denkmalgeschützt ist und dadurch eine Ansiedlung eines Shoppingcenters mit 10.000m² gar nicht möglich wäre. In Wolfsburg z.B. besteht eine andere Innenstadtstruktur, so dass dort ein Shoppingcenter errichtet werden konnte. Oberbürgermeister Mädge führt weiter aus, dass in Lüneburg 60% der Geschäfte der Innenstadt Einzelhändler sind, was so in anderen Städten kaum zu finden ist. Das so genannte dominierende „L“ (Bäckerstraße, Grapengießerstraße) muss verändert werden. Das ist aber ein langer Prozess. Die Straße „Am Berge“ ist bereits gut integriert worden. Dafür werden die Einzelhändler, Investoren und Betreiber und auch die Touristen benötigt. Für den Rahmen und die rechtliche Umsetzung soll dieses Gutachten dienen.
Herr Pruschwitz, Geschäftsführer der Lüneburg Marketing GmbH, hebt hervor, dass das Konzept für die Planungssicherheit des Einzelhandels und die Entwicklung der Innenstadt von Bedeutung ist. Mit der Marke „Kaufhaus Innenstadt“ wird eine Nische besetzt, so dass auch z.B. Hamburger gerne zum Einkaufen nach Lüneburg fahren. Durch den Denkmalschutz wird es den Investoren und Einzelhändlern jedoch nicht erleichtert in den Einzelhandel zu investieren und es ergeben sich viel größere Planungszeiträume als in anderen Städten. Der Schutz der Innenstadt entsteht durch die Festlegung der hochzentrenrelevanten Sortimente. Für die nächsten Jahre besteht die Aufgabe darin, Magnete an die Endpunkte und Nebenstraßen der Innenstadt zu setzen. Wichtig ist dabei die Berücksichtigung des Tourismus.
Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, fragt nach der Beurteilung der Wechselwirkung zwischen der Gastronomie und dem Einzelhandel. Herr Torke erläutert, dass die Wechselwirkung sehr hoch ist und die Bedeutung steigen wird. Die Koppelung zwischen Gastronomiebesuch und Einzelhandel vorangeschritten ist. Das Freizeitverhalten geht immer weiter dahin, dass die Menschen auch ohne Einkauf die Gastronomie bzw. Straßencafés besuchen werden. Hierbei muss auf die Qualität der Gastronomie geachtet werden.
Beigeordneter Blanck erkundigt sich nach Möglichkeiten der Attraktivierung der Innenstadt und erläutert, dass 2006 ein Antrag auf Business Improvement Districts (BID) gestellt, der mehrheitlich vom Rat abgelehnt wurde. Im Gutachten selbst wird die Empfehlung der BIDs für den Einzelhandel in B-Lagen ausgesprochen und er bittet um Erläuterung, in welchen Bereichen und mit welchen Mitteln dieses Konzept umgesetzt werden sollte. Da die finanziellen Mittel der Hansestadt beschränkt sind und darauf geachtet werden muss, was für die Innenstadt ausgegeben wird und was den Bürgern z.B. im Rahmen der Infrastruktur in den Stadtteilen zugemutet wird. Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass für die BIDs zunächst ein Landesgesetz benötigt wird und die Hansestadt auf freiwilliger Basis mit den Eigentümern im Bereich der Grapengießerstraße, Bäckerstraße und Heiligengeiststraße bereits positive Erfahrungen gesammelt hat. Für die zwangsweise Abgabe im Rahmen des BID werden in manchen Bereichen der Innenstadt keine großen Beträge erwartet werden können, da die Pächter sich häufig am Rande der Wirtschaftlichkeit befinden. Eine Finanzierung auf freiwilliger Basis wird geeigneter sein, um auch die Fluktuation nicht voranzutreiben. Herr Torke ergänzt, dass das Instrument des BID in Lüneburg nicht für ganze Straßenzüge geeignet erscheint, sondern punktuell zwischen guten Abschnitten die schlechteren Straßenabschnitte mit einem BID auf freiwilliger Basis finanziert werden sollten. Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass das klassische BID einmalige Investitionen bezeichnet und solange die gesetzliche Grundlage fehlt, sollte die freiwillige punktuelle Veränderung oder Aktionen wie Blumenkübel und Gemeinschaftsarbeit der Eigentümer vorangetrieben werden.
Der leitende Vorsitzende, Beigeordneter Dörbaum, dankt Herrn Torke und dem Unternehmen Dr. Lademann & Partner für die Erstellung des Gutachtens zum Schutz des Kaufhauses Innenstadt und dem Aufzeigen der Perspektiven für die Hansestadt Lüneburg.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen sowie der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließen bei 2 Enthaltungen von Beigeordneten Blanck und Ratsherrn Meihsies:
Anlagen:
Präsentation
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