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Auszug - Freiwillige Zuschüsse an soziale Vereine  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.05.2011    
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Hospital Zum Großen Heiligen Geist
Ort: Heiligengeiststraße 29A, 21335 Lüneburg
VO/4110/11 Freiwillige Zuschüsse an soziale Vereine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch erläutert zunächst die in diesem Zusammenhang vor Jahren geschlossenen Budgetierungsvereinbarungen, in deren Folge nur noch eine geringe Anzahl von Einzelanträgen zu bearbeiten ist. In diesen Verträgen seien – aus Gründen der Haushaltskonsolidierung – ausdrücklich weitere Anträge von Institutionen, die zum Bereich eines Vertragspartners gehören (Paritätischer, AWO, Kirchenkreis/Diakonie) ausgeschlossen worden. Dies sei seinerzeit so Wille des Rates gewesen.

Weiterhin bedankt er sich für den bereits vorab erfolgten Hinweis von Herrn Gremmel, wonach die örtliche Gruppierung der DMSG bereits im Budget des Paritätischen berücksichtigt sei und ein Zuschuss an den Landesverband daher nicht angebracht ist. Er nimmt den Vorschlag insoweit zurück.

Außerdem geht er auf die aktuelle Situation bei der AIDS-Hilfe ein, bei der z.Z. Prüfungen zur Buchhaltung erfolgen.

Darüber hinaus stellt er einen erst kürzlich eingegangenen Antrag der Stiftung Medien- und Onlinesucht, der allerdings in der vorliegenden Form mangels Finanzplan noch nicht prüffähig ist, zur Diskussion.

 

Herr Siller verweist hierzu auf die Arbeit der Suchtberatung und den Unterschied zwischen Spielsucht und medienbedingten Störungen.

 

Herr Riechey beklagt die aus seiner Sicht nachteilige Behandlung der jährlichen Antragsteller im Vergleich zu denen, die von der Budgetierung umfasst sind, und schlägt vor die Zuschüsse für positHIV und BLIST zu erhöhen.

 

Frau Güntner stellt klar, dass es keinen festen Verteilungsschlüssel geben kann, sondern nach tatsächlichem Bedarf vergeben wird.

 

Herr Koch ergänzt, dass die vorgeschlagene Zuschusshöhe auch keinen Zusammenhang mit einem prozentualen Anteil der Antragssumme hat. Im übrigen informiert er darüber, dass damals allen in Frage kommenden Organisationen angeboten wurde, an der Budgetierung teilzunehmen; dies wurde jedoch von einigen abgelehnt.

 

Frau Rudolph erklärt, dass genauere Informationen über Art der Arbeit und Umfang des betroffenen Personenkreises Voraussetzung für eine Entscheidung über den Antrag der Stiftung Medien- und Onlinesucht sind.

 

Die anschließende Diskussion über Empfänger und Zuschusshöhen fasst Frau Güntner zu folgendem Vorschlag zusammen:

 

-          Die für die AIDS-Hilfe Lüneburg e.V. vorgesehenen 2.000,- € werden dem Grunde nach beschlossen, bis auf weiteres aber nicht ausgezahlt

-          positHIV e.V. erhält 750,- €

-          BLIST e.V. Lüneburg erhält 750,- €

-          Für mögliche Folgeanträge soll ein Restbetrag von 500,- € ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden

 

Anschließend lässt sie über den so geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der geänderte Beschlussvorschlag wird bei einer Enthaltung angenommen.

 

Abstimmungsergebnis: