Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Frau
Schröder-Ehlers erläutert die Hintergründe für die Einführung von getrennten
Gebühren für Schmutz- und Regenwasser. Zur Zeit wird die Abwassergebühr in
Lüneburg noch nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Inzwischen hat es
Gerichtsurteile gegeben, die besagen, dass die Berechnung nach dem
Frischwassermaßstab geändert werden muss. Denn danach zahlt der Bürger, der
Regenwasser auf seinem Grundstück versickern lässt, genauso den Anteil für die
Regenwasserkanalisation wie der Gebührenzahler, der auf seinem Grundstück eine
große versiegelte Fläche hat und das Regenwasser in die Regenwasserkanalisation
einleitet. Um mehr Gebührengerechtigkeit zu erlangen, soll nun in Schmutz- und
Niederschlagsgebühr gesplittet werden. Herr Broszukat
trägt vor, wie die erforderlichen Daten von den Grundstückseigentümern erhoben
werden sollen. Die Verwaltung verfügt bereits über Luftaufnahmen sämtlicher
Lüneburger Grundstücke. Diese Aufnahmen sollen durch ein Programm ausgewertet
werden, das die Größe der versiegelten Fläche für jedes Grundstück berechnet.
Durch eine Fragebogenaktion können die Grundstückseigentümer aufgefordert
werden, die Daten für ihr Grundstück (versiegelte Fläche) abzugleichen. Die
Luftaufnahme ihres Grundstückes können sie behalten. Um eine möglichst gute
Rücklaufquote für die Erfassungsbögen zu erreichen, muss vorab mit umfassender
Öffentlichkeitsarbeit begonnen werden. Die Verwaltung plant zu gegebener Zeit
eine Hotline einzurichten und intensive Bürgerberatung anzubieten. Bis zur
endgültigen Umsetzung der getrennten Abwassergebühr wird mit einer Zeitspanne
von 2 bis 2 1/2 Jahren zu rechnen sein. Ratsherr
Reinecke unterstreicht die größere Gebührengerechtigkeit und mahnt an, dass der
Wirtschaft ausreichend Zeit gegeben werden müsse, um Entsiegelungsmaßnahmen
umzusetzen. Ratsherr
Burgdorff begrüßt den ökologischen Aspekt, da ein Anreiz zur Entsiegelung von
Flächen geschaffen werde. Frau
Schröder-Ehlers weist darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss am 25.03.03 den
Beschlussvorschlag über die Änderung der Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung dahingehend geändert habe, dass nunmehr eine 2-monatige
Mitteilungsfrist gelten solle. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz schließen sich dem an. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt- und
Verbraucherschutz nimmt den Beschlussvorschlag für den Rat zustimmend zur
Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: - |
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