Bürgerinformationssystem

Auszug - Abwasserbeseitigung, Einführung der getrennten Gebühr, Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.03.2003    
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Schulbiologie- und Umweltbildungszentrum (Schubz)
Ort: Wichernstraße 34, Eingang C, 21335 Lüneburg
VO/0424/03 Abwasserbeseitigung, Einführung der getrennten Gebühr, Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:30 - Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Seeger, Christine  Alter Bereich 22 - Kämmerei, Steuern u. Betriebswirtschaft
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Schröder-Ehlers erläutert die Hintergründe für die Einführung von getrennten Gebühren für Schmutz- und Regenwasser. Zur Zeit wird die Abwassergebühr in Lüneburg noch nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Inzwischen hat es Gerichtsurteile gegeben, die besagen, dass die Berechnung nach dem Frischwassermaßstab geändert werden muss. Denn danach zahlt der Bürger, der Regenwasser auf seinem Grundstück versickern lässt, genauso den Anteil für die Regenwasserkanalisation wie der Gebührenzahler, der auf seinem Grundstück eine große versiegelte Fläche hat und das Regenwasser in die Regenwasserkanalisation einleitet. Um mehr Gebührengerechtigkeit zu erlangen, soll nun in Schmutz- und Niederschlagsgebühr gesplittet werden.

 

Herr Broszukat trägt vor, wie die erforderlichen Daten von den Grundstückseigentümern erhoben werden sollen. Die Verwaltung verfügt bereits über Luftaufnahmen sämtlicher Lüneburger Grundstücke. Diese Aufnahmen sollen durch ein Programm ausgewertet werden, das die Größe der versiegelten Fläche für jedes Grundstück berechnet. Durch eine Fragebogenaktion können die Grundstückseigentümer aufgefordert werden, die Daten für ihr Grundstück (versiegelte Fläche) abzugleichen. Die Luftaufnahme ihres Grundstückes können sie behalten. Um eine möglichst gute Rücklaufquote für die Erfassungsbögen zu erreichen, muss vorab mit umfassender Öffentlichkeitsarbeit begonnen werden. Die Verwaltung plant zu gegebener Zeit eine Hotline einzurichten und intensive Bürgerberatung anzubieten. Bis zur endgültigen Umsetzung der getrennten Abwassergebühr wird mit einer Zeitspanne von 2 bis 2 1/2 Jahren zu rechnen sein.

 

Ratsherr Reinecke unterstreicht die größere Gebührengerechtigkeit und mahnt an, dass der Wirtschaft ausreichend Zeit gegeben werden müsse, um Entsiegelungsmaßnahmen umzusetzen.

 

Ratsherr Burgdorff begrüßt den ökologischen Aspekt, da ein Anreiz zur Entsiegelung von Flächen geschaffen werde.

 

Frau Schröder-Ehlers weist darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss am 25.03.03 den Beschlussvorschlag über die Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung dahingehend geändert habe, dass nunmehr eine 2-monatige Mitteilungsfrist gelten solle. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz schließen sich dem an.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz nimmt den Beschlussvorschlag für den Rat zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            -