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Auszug - Jahresabschlüsse der Jahre 2008 und 2009 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft der Hansestadt Lüneburg und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 101 Abs. 1 NGO  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2010    
Zeit: 16:05 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3915/10 Jahresabschlüsse der Jahre 2008 und 2009 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft der Hansestadt Lüneburg und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 101 Abs. 1 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Zu diesem TOP werden keine weiteren Ausführungen gemacht.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

 

1.      Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg dem Eigenbetrieb auf-

zugeben, das negative Jahresergebnis 2008 von 15.060 Euro als Verlustvortrag in das Jahr 2009 zu übertragen.

 

Ferner empfiehlt der Werksausschuss dem Rat, den Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz 1 NGO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

2.      Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg dem Eigenbetrieb auf-

zugeben, den nach Abzug des Verlustvortrages aus dem Vorjahr verbleibenden Jahresüberschuss als Gewinnvortrag in               Höhe von 3.926,28  Euro in das Jahr 2010 zu übertragen.

 

Ferner empfiehlt der Werksausschuss dem Rat, den Jahresabschluss zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz 1 NGO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.