Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Frau Stadtkämmerin Lukoschek erklärt, dass bei den Friedhofsgebühren eine Erhöhung für die Aufholung des Defizits aus Vorjahren notwendig ist. Im Vergleich zu anderen Gemeinden sind die Friedhofsgebühren der Hansestadt günstig.
Herr Grzenia, Leiter des Friedhofbereichs, weist auf einen Rückgang der Sterbefälle im Vergleich der Jahre 2008 und 2009 um 10% hin. Dadurch verringern sich automatisch die Umsatzerlöse. Auch in 2010 ist eine niedrigere Sterberate zu verzeichnen. Neben dem Rückgang der Sterbefälle hat sich das Bestattungsverhalten geändert. Es werden mehr Urnen- und weniger Erdbestattungen durchgeführt als in den Vorjahren. Weiterer Grund für eine veränderte Erlösstruktur ist der Kauf von Einzelstellen. Heutzutage werden mehr Einzelstellen für Erdbestattungen gekauft, so dass der Ehepartner sich z.B. mittels einer Urne beisetzen lassen kann. Für ein Einzelwahlgrab für 25 Jahre muss zukünftig in der Hansestadt ein Betrag von 1.225 € gezahlt werden. In anderen niedersächsischen Städten wie Hameln (1.500 €), Celle
Ratsherr Srugis weist daraufhin, dass die Gebührendeckung in anderen Gemeinden auch bei 70% liegt, jedoch nicht so ein hoher negativer Betrag vorgetragen wird. Herr Grzenia erklärt, dass dieses Defizit durch die demografische Entwicklung entstanden ist und auch durch die vorausgesagte Sterbefallzahlerhöhung wieder aufgeholt wird. Andere Gemeinden haben ein vergleichbares Defizit.
Ratsherr Riechey fordert für Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldempfänger die Möglichkeit der Gebührenstaffelung. Herr Grzenia erläutert, dass die Beerdigungskosten vom Sozialamt übernommen werden, wenn der Hilfeempfänger sie nicht selber zahlen kann.
Ratsfrau Dr. Pahnke fragt, ob sich die Bestattungsfälle auch durch das Ausweichen in andere Gemeinden reduzieren und ob ein Trend in andere Bestattungsformen zu erkennen ist. Herr Grzenia erläutert, dass man sich und seine Angehörigen natürlich in anderen Gemeinden bestatten lassen kann. Wie viele Fälle dies betrifft und auch wie viele eine andere Bestattungsform wählen, kann nicht vorher gesagt werden. Es ist jedoch ein offenerer Umgang mit anderen Bestattungsarten erkennbar, was zur Folge hat, dass nicht mehr hauptsächlich die Erdbestattung gewählt wird.
Ratsherr Luths führt aus, dass die geburtenstarken Jahrgänge der 60ziger auch irgendwann die Sterbefallzahlen ansteigen lassen. Eine Erhöhung der Gebühr lässt befürchten, dass der Umgang mit den Verstorbenen immer reduzierter erfolgt, da eine Bestattung teurer wird. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob eine Anpassung des Friedhofplatzes durch z.B. Umbettungen möglich ist. Herr Grzenia erklärt, dass in den 60zigern nur noch auf dem Michaelis - und Zentralfriedhof Beisetzungen auf vorhandenen Grabstellen zugelassen wurden. Diese Beschränkungen wurden jedoch in den 70zigern wieder aufgehoben, da zur Infrastruktur einer Gemeinde auch fußläufig erreichbare Friedhöfe gehören. Grundsätzlich ist die Schließung und Entwidmung eines Friedhofes möglich, jedoch ist zu bedenken, dass die Umsetzung eines solchen Beschlusses mindestens 25 Jahre dauert, da erst alle Ruhefristen an den Gräbern abgelaufen sein müssen . Auf dem Michaelisfriedhof können Teile durch die Senkungsschäden nicht mehr genutzt werden, so dass sich dort die Fläche automatisch verkleinert. Dort haben z.B. 1651 das erste Mal Beisetzungen stattgefunden. Die 48 Hektar Friedhofsflächen mit ihren 43 km erschlossenen und gepflegten Friedhofswegen stellen auch besonders für ältere Menschen parkähnlichen Flächen mit der Kontaktmöglichkeit zu gleichaltrigen Menschen dar.
Beigeordneter Blanck erkundigt sich, ob eine Sozialstaffelung grundsätzlich möglich ist oder ob dafür Leistungsbereiche als Entgelt ausgewiesen werden müssen. Herr Sporleder, Bereich Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling, führt aus, dass bei dem Gebührenmaßstab das Äquivalenzprinzip gem. Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz anzuwenden ist. Demnach sind für gleiche Leistungen gleiche Gebühren zu erheben. Es wird geprüft, ob Teile der Leistungen mittels Entgelt abgerechnet werden könnten.
Beigeordnete Schellmann fragt, ob der Friedwald in Lüneburg eine Rolle spielt. Herr Grzenia erläutert, dass das Friedhofsamt nach dem Bestatter der zweite Ansprechpartner ist. Die Trauernden haben sich demnach bereits entschieden, die Bestattung auf einem Lüneburger Friedhof durchzuführen. Bei Führungen auf den Friedhöfen wird der Friedwald angesprochen, so dass die Rolle des Friedwaldes nicht bekannt ist.
Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, bittet um Erklärung des Anstiegs der Erstattung an die Gebäudewirtschaft. Herr Sporleder erklärt, dass die Verwaltungsgebäude und Kappellen in 2011 saniert werden und ab 2012 nur die laufende Unterhaltung fällig wird.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Betriebsabrechnung 2009 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2011 inklusive der Gebührenerhöhung um +10% wird zugestimmt.
Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 20. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 17.12.2009 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zugestimmt.
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