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Auszug - Einrichtung einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (Vorabendgruppe) in einer städtischen Kindertagesstätte (mit Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.02.03)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 12.03.2003    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0422/03 Einrichtung einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (Vorabendgruppe) in einer städtischen Kindertagesstätte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kirch
Federführend:alter Bereich 53 - Kitas und sonst. Einr. der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Zu diesem TO begrüßt Frau Baumgarten Frau Nickel vom Tagesmütterverein.

 

Herr Kirch gibt bekannt, dass bislang lediglich 2 Anfragen für eine Kita-Vorabendgruppe eingegangen seien. Die erste Anfrage wurde von Eltern aus dem Gebiet des Landkreises gestellt, bei der zweiten Anfrage handelte es sich um eine Mutter mit einem 6 Wochen alten Säugling, die sich nach einer eventuellen Vormerkliste erkundigt habe.

Die Kita-Einrichtungen wurden mündlich befragt, ob ein entsprechender Bedarf an einer Ausweitung der Öffnungszeiten besteht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass kaum bzw. kein entsprechender Bedarf zu verzeichnen ist.

Hiernach erfolgte zusätzlich sicherheitshalber eine schriftliche Befragung; bislang ist eine Rücklaufquote von 30 – 40 % zu verzeichnen. Das endgültige Ergebnis steht noch aus.

 

Eine Durchsicht der bestehenden Tagespflegefälle führte zu dem gleichen Ergebnis.

 

Seitens der Verwaltung wird daher der Vorschlag unterbreitet, das Ergebnis der schriftlichen Befragung abzuwarten, um dann mit konkreten Zahlen in die nächste Jugendhilfeausschussitzung zu gehen.

 

Frau Nickel (Tagesmütterverein) führt aus, dass in einigen wenigen Fällen eine Abendbetreuung nachgefragt wurde. Einschränkend ist zu erwähnen, dass es sich hierbei nicht um Anfragen für eine regelmäßige Betreuung handelte, sondern z.B alle 14 Tage v. 17.00 bis 20.00 Uhr oder auch v. 14.00 bis 19.30 Uhr dreimal die Woche.

Jene Fälle können durchaus über Tagesmütter abgedeckt werden. Nachfragen nach einer regelmäßigen Betreuung in den Abendstunden (5 Tage die Woche) sind nicht zu verzeichnen.

 

Herr Brack regt an, derartige Anfragen über den Stadtelternrat vorzunehmen bzw. den Elternrat miteinzubeziehen.

 

Frau Dr. Spallek gibt zu bedenken, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten im Extremfall dazu führen könne, das ein Kind v. 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr in der Kindertagesstätte verbleibt. Ob dies zum Wohle des Kindes sei, ist fraglich.

 

Herr Mädge führt aus, dass von den Arbeitnehmern zunehmend eine Flexibilität hinsichtlich des Arbeitseinsatzes gefordert wird. Auf diese Anforderung sollte entsprechend reagiert werden, u.a. durch flexiblere Öffnungszeiten von Kindertagesstätten. Dies sollte nicht dazu führen, dass ein Kind im Regelfall 12 oder auch mehr Stunden in der Kindertagesstätte verbleibt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig den Beschluss, den TOP nach erfolgtem Rücklauf der schriftlichen Befragung anhand konkreter Zahlen zu erörtern und einen Beschluss herbeizuführen.