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Beratungsinhalt: Zu diesem TO
begrüßt Frau Baumgarten Frau Nickel vom Tagesmütterverein. Herr Kirch
gibt bekannt, dass bislang lediglich 2 Anfragen für eine Kita-Vorabendgruppe
eingegangen seien. Die erste Anfrage wurde von Eltern aus dem Gebiet des
Landkreises gestellt, bei der zweiten Anfrage handelte es sich um eine Mutter
mit einem 6 Wochen alten Säugling, die sich nach einer eventuellen Vormerkliste
erkundigt habe. Die
Kita-Einrichtungen wurden mündlich befragt, ob ein entsprechender Bedarf an
einer Ausweitung der Öffnungszeiten besteht. Als Ergebnis ist festzuhalten,
dass kaum bzw. kein entsprechender Bedarf zu verzeichnen ist. Hiernach
erfolgte zusätzlich sicherheitshalber eine schriftliche Befragung; bislang ist
eine Rücklaufquote von 30 – 40 % zu verzeichnen. Das endgültige Ergebnis steht
noch aus. Eine
Durchsicht der bestehenden Tagespflegefälle führte zu dem gleichen Ergebnis. Seitens der
Verwaltung wird daher der Vorschlag unterbreitet, das Ergebnis der
schriftlichen Befragung abzuwarten, um dann mit konkreten Zahlen in die nächste
Jugendhilfeausschussitzung zu gehen. Frau Nickel
(Tagesmütterverein) führt aus, dass in einigen wenigen Fällen eine Abendbetreuung
nachgefragt wurde. Einschränkend ist zu erwähnen, dass es sich hierbei nicht um
Anfragen für eine regelmäßige Betreuung handelte, sondern z.B alle 14 Tage v.
17.00 bis 20.00 Uhr oder auch v. 14.00 bis 19.30 Uhr dreimal die Woche. Jene Fälle
können durchaus über Tagesmütter abgedeckt werden. Nachfragen nach einer
regelmäßigen Betreuung in den Abendstunden (5 Tage die Woche) sind nicht zu
verzeichnen. Herr Brack
regt an, derartige Anfragen über den Stadtelternrat vorzunehmen bzw. den
Elternrat miteinzubeziehen. Frau Dr.
Spallek gibt zu bedenken, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten im Extremfall
dazu führen könne, das ein Kind v. 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr in der
Kindertagesstätte verbleibt. Ob dies zum Wohle des Kindes sei, ist fraglich. Herr Mädge
führt aus, dass von den Arbeitnehmern zunehmend eine Flexibilität hinsichtlich
des Arbeitseinsatzes gefordert wird. Auf diese Anforderung sollte entsprechend
reagiert werden, u.a. durch flexiblere Öffnungszeiten von Kindertagesstätten.
Dies sollte nicht dazu führen, dass ein Kind im Regelfall 12 oder auch mehr
Stunden in der Kindertagesstätte verbleibt. Beschluss: Die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig den Beschluss, den TOP nach erfolgtem
Rücklauf der schriftlichen Befragung anhand konkreter Zahlen zu erörtern und
einen Beschluss herbeizuführen. |
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