Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das
Niedersächsische Kindertagesstättengesetz verpflichtet in seinem § 8 die Träger
von Kindertagesstätten, deren Öffnungs- und Betreuungszeiten so zu regeln, dass
sie dem Wohl der Kinder und den Belangen ihrer Sorgeberechtigten Rechnung
tragen. Die Stadt Lüneburg hat in ihren Einrichtungen diesem Erfordernis
bereits Rechnung getragen, indem sie eine Vielzahl unterschiedlicher
Betreuungsformen und variabler Zusatzangebote eingerichtet hat. So werden
derzeit nicht nur die vom Gesetz vorgesehenen Halbtagsgruppen, jeweils am
Vormittag und am Nachmittag, und die Ganztagsgruppen angeboten, sondern es
wurde bereits vor ca. 9 Jahren speziell für den Lüneburger Bedarf die
sogenannte Zwei-Drittel-Gruppe mit einer Betreuungszeit von täglich 5,5 - 6
Stunden konzipiert, die gerade von halbtags berufstätigen Elternteilen sehr
gern angenommen wird und die zwischenzeitlich auch von vielen anderen Trägern
im Land Niedersachsen übernommen wurden. Allen Formen gemein ist ein jeweils
individuell zubuchbarer Frühdienst bzw. Spätdienst, der im Regelfall je eine
Stunde beträgt. Diese Angebote variieren von Einrichtung zu Einrichtung und
sind - selbstverständlich im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten - von den
Eltern frei wählbar. Durch das vorhandene Angebot kann im Extremfall derzeit
insgesamt eine Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis maximal 17.30 Uhr abgedeckt
werden. In
der Vergangenheit ist immer wieder einmal der Wunsch nach verlängerten
Kita-Öffnungszeiten an die Stadt herangetragen worden, die sich gegebenenfalls
z. B. an den Geschäftsöffnungszeiten im Innenstadtbereich orientieren sollte.
Hierbei handelte es sich aber stets um individuelle Bedürfnisse; ein regulärer
Bedarf für eine größere Gruppe von Betroffenen konnte bei konkreterem
Nachfragen nie festgestellt werden. Durch
die in den letzten Jahren bereits eingetretene Flexibilisierung der
Arbeitszeiten und die in naher Zukunft zu erwartende Umsetzung neuer Maßnahmen
auf dem Arbeitsmarkt muss die bisherige Ausgangssituation möglicherweise neu
beurteilt werden. Die bisherigen Regelöffnungszeiten der Kitas werden nicht
mehr ausreichen, um dem Erfordernis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in
jedem Fall Rechnung zu tragen. Dies gilt nicht nur für Familien, in denen beide
Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen, sondern verstärkt auch für den
großen Kreis der Alleinerziehenden, die eine berufliche Tätigkeit oder
Ausbildung ausüben oder zur Vermeidung staatlicher Sozialleistungen (wieder)
aufnehmen wollen. Ein Indiz für den Bedarf aus diesem Personenkreis ist die
Zunahme von Tagespflegeleistungen, die flankierend (oder ersetzend) zur
Kita-Betreuung den Spätnachmittag bzw. Vorabend abdecken müssen. Dass innerhalb dieses Zeitraumes darüber hinaus eine
Vielzahl privat organisierter und finanzierter
Betreuung existiert, ist sicherlich unstrittig. Der
Nds. Städtetag hat in seinem jüngst beschlossenen Positionspapier
"Kindertageseinrichtungen im Umbruch" ebenfalls gefordert, dass sich
die Kita für besondere Bedarfslagen der Kinder und ihrer Eltern öffnen muss.
Dabei seien insbesondere hinsichtlich der Öffnungszeiten Spielräume zu
schaffen, die den Eltern ein Nebeneinander von Beruf und Familie erlauben, ohne
dass die Kita dabei zu einem reinen "Kinderhotel" umfunktioniert
wird, in dem nur der Gedanke der "Beschäftigung" den Vorrang hat. Vor
diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung entschlossen, nicht erst zu
reagieren, wenn eine akute Forderung der Eltern in den Raum gestellt werden,
sondern bereits aufgrund der bestehenden und vorauszusehenden Bedingungen ein
Modell zu entwickeln, das einerseits die zusätzlichen Vorabendzeiten abdeckt,
andererseits aber den ganzheitlichen Auftrag der Kita nach Betreuung, Erziehung
und Bildung auch in dieser Zeit weiter führt. Es
wird daher vorgeschlagen im Rahmen eines Modellprojektes zunächst in einer Kita
die Betreuungszeit für eine Gruppe bis 20.00 Uhr zu verlängern. Derzeit laufen
hierzu gezielte Bedarfsabfragen bei Eltern. Hieraus wird sich ergeben, in
welcher der städtischen Kitas ein solches Modell - zunächst für zwei
Kindergartenjahre - eingeführt werden soll. Dabei
soll die entsprechende Kita groß genug sein, um zunächst aus ihrem Bestand
entsprechende Plätze belegen zu können, und bereits über ein Ganztags- oder
Nachmittagsangebot verfügen. Sie sollte ferner bereits mehrere Altersgruppen
betreuen, damit das Vorabend-Angebot möglichst eine große Bandbreite von
Kindern erreichen kann. Und letztlich muss die betroffene Kita - insbesondere
im Hinblick auf die frühe Dunkelheit im Winterhalbjahr - auch am Vorabend mit
öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln leicht erreichbar sein. Hinsichtlich
der Kosten für diese verlängerte Gruppe muss davon ausgegangen werden, dass
unter Beibehaltung der normalen Kita-Standards Mehrausgaben in Form von
Personal- und Sachkosten in Höhe von ca. 36.000 € entstehen. Die
von den Eltern zu entrichtenden Beiträge für die zusätzliche Vorabendbetreuung
werden sich entsprechend der Einkommensstaffelung aus einem Betrag in Höhe der
Differenz zwischen einer Ganztags- und einer Halbtagsbetreuung ergeben. Daraus
entstehen - eine volle Gruppenbelegung vorausgesetzt - Mehreinnahmen in Höhe
von voraussichtlich 12.500 €. Unter
Berücksichtigung evtl gewährter Personalkostenzuschüsse des Landes
Niedersachsen - die auf ca. 4.500 € geschätzt werden - könnte der Modellversuch
ggf. mit einem jährlichen Zuschussbedarf von nur ca. 19.000 € durchgeführt
werden. Indirekt würde sich dieser Zuschussbedarf weiter vermindern durch
Einsparungen bei anderen Sozialleistungen, insbesondere bei der Übernahme von
Tagespflegekosten, aber auch in sicherlich bescheidenerem Masse bei der
Sozialhilfe. In welcher tatsächlichen Höhe diese Einsparungen entstehen, kann
sich aufgrund der individuellen Verhältnisse der betroffenen Eltern erst in der
konkreten Umsetzung des Projekts zeigen. Unter
der Voraussetzung, dass sich aus der laufenden Elternbefragung ein
entsprechender Bedarf ergibt, soll nach Vorstellung der Verwaltung ab Beginn
des Kita-Jahres 2003/2004 eine altersgemischte Gruppe mit einer verlängerten
Öffnungszeit bis 20.00 Uhr in einer noch zu benennenden Kindertagesstätte als
Modellprojekt eingerichtet werden. Die praktischen Erfahrungen aus diesem
Projekt sollen als Grundlage für eine Entscheidung dienen, ob das Projekt
selbst als Einzelmaßnahme in dieser Form weitergeführt werden soll und/oder ob
diese Betreuungsform entsprechend der Bedarfslage auch in anderen Kitas
eingeführt wird. Auszug aus der Niederschrift über die
Jugendhilfeausschussitzung am 10.02.2003 :
Öffentlicher Teil
Beratungsinhalt: Frau Baumgarten unterbreitet
den Vorschlag, den TOP zu vertagen und in der nächsten Sitzung zu behandeln. Es liegt ein Änderungsantrag
der CDU-Fraktion vor, in dem zusätzliche Informationen erbeten werden. Bei
Vertagung des TOP könnten die ersten Umfrageergebnisse in der Folgesitzung
evtl. bereits vorliegen. Der Antrag der CDU-Fraktion
wird dem Protokoll beigefügt. Beschluss: Die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses beschließen einstimmig die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Vorläufiger Auszug aus
der Niederschrift über die Jugendhilfeausschussitzung am 12.03.2003 :
Beratungsinhalt: Zu diesem TO begrüßt Frau
Baumgarten Frau Nickel vom Tagesmütterverein. Herr Kirch gibt bekannt, dass
bislang lediglich 2 Anfragen für eine Kita-Vorabendgruppe eingegangen seien.
Die erste Anfrage wurde von Eltern aus dem Gebiet des Landkreises gestellt, bei
der zweiten Anfrage handelte es sich um eine Mutter mit einem 6 Wochen alten
Säugling, die sich nach einer eventuellen Vormerkliste erkundigt habe. Die Kita-Einrichtungen wurden
mündlich befragt, ob ein entsprechender Bedarf an einer Ausweitung der
Öffnungszeiten besteht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass kaum bzw. kein
entsprechender Bedarf zu verzeichnen ist. Hiernach erfolgte zusätzlich
sicherheitshalber eine schriftliche Befragung; bislang ist eine Rücklaufquote
von 30 – 40 % zu verzeichnen. Das endgültige Ergebnis steht noch aus. Eine Durchsicht der bestehenden
Tagespflegefälle führte zu dem gleichen Ergebnis. Seitens der Verwaltung wird
daher der Vorschlag unterbreitet, das Ergebnis der schriftlichen Befragung
abzuwarten, um dann mit konkreten Zahlen in die nächste
Jugendhilfeausschussitzung zu gehen. Frau Nickel (Tagesmütterverein)
führt aus, dass in einigen wenigen Fällen eine Abendbetreuung nachgefragt
wurde. Einschränkend ist zu erwähnen, dass es sich hierbei nicht um Anfragen
für eine regelmäßige Betreuung handelte, sondern z.B alle 14 Tage v. 17.00 bis
20.00 Uhr oder auch v. 14.00 bis 19.30 Uhr dreimal die Woche. Jene Fälle können durchaus über
Tagesmütter abgedeckt werden. Nachfragen nach einer regelmäßigen Betreuung in
den Abendstunden (5 Tage die Woche) sind nicht zu verzeichnen. Herr Brack regt an, derartige
Anfragen über den Stadtelternrat vorzunehmen bzw. den Elternrat
miteinzubeziehen. Frau Dr. Spallek gibt zu
bedenken, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten im Extremfall dazu führen
könne, das ein Kind v. 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr in der Kindertagesstätte
verbleibt. Ob dies zum Wohle des Kindes sei, ist fraglich. Herr Mädge führt aus, dass von
den Arbeitnehmern zunehmend eine Flexibilität hinsichtlich des Arbeitseinsatzes
gefordert wird. Auf diese Anforderung sollte entsprechend reagiert werden, u.a.
durch flexiblere Öffnungszeiten von Kindertagesstätten. Dies sollte nicht dazu
führen, dass ein Kind im Regelfall 12 oder auch mehr Stunden in der
Kindertagesstätte verbleibt. Beschluss: Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen
einstimmig den Beschluss, den TOP nach erfolgtem Rücklauf der schriftlichen
Befragung anhand konkreter Zahlen zu erörtern und einen Beschluss
herbeizuführen. Ergänzende Sachdarstellung der Verwaltung zur Sitzung des JHA am
26.05.2003 : Das
Ergebnis der Befragung der Sorgeberechtigten in 4 Kindertagesstätten liegt
nunmehr vor. Der in der JHA-Sitzung vom 12.03.03 geäußerte Trend, dass eine besondere
Bedarfslage für eine Verlängerung der Kita-Öffnungszeiten von 19.00 oder 20.00
Uhr nicht besteht, hat sich dabei voll inhaltlich bestätigt. Im
Einzelnen stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Befragte Erziehungsberechtigte: 489 in
4 großen Kitas Rückläufe: 290 = (ca. 60 %) davon: kein zusätzlicher Bedarf 278 Erweiterung des Spätdienstes bis 18.00 Uhr 5 Bedarf bis 19.00 Uhr 2 Bedarf bis 20.00 Uhr 1 Sonstiger (individueller, nicht umsetzbarer) Bedarf 4 Auch die in der letzten JHA-Sitzung von der Vertreterin des Tagesmüttervereins e.V. abgegebene Stellungnahme, nach der ein Wunsch nach regelmäßiger täglicher Betreuung in den Vorabendstunden nicht besteht, kann auch für die Vermittlung von Tagespflegestellen innerhalb der Verwaltung bestätigt werden. Insgesamt gesehen kann zumindest im gegenwärtigen
Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass ein Bedarf für die Einrichtung einer
oder mehrerer Betreuungsgruppen bis 19.00 oder 20.00 Uhr grundsätzlich nicht
besteht. Einzelfälle,
in denen tatsächlich eine mehr oder weniger regelmäßige Vorabendbetreuung
erforderlich werden sollte, können durch den ohnehin bis 20.00 Uhr vorhandenen
Schichtbetrieb in der Betriebskindertagesstätte des Klinikums abgedeckt werden.
Die Kapazitäten hierfür wären durchaus vorhanden bzw. könnten kurzfristig und
ohne größeren Aufwand geschaffen werden. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 70,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 0,00 c) an Folgekosten: 0,00 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: -
Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
vorläufiger Auszug aus der Niederschrift über die Jugendhilfeausschussitzung am
10.02.2003
Beschlussvorschlag: Der JHA begrüßt die Absicht der
Verwaltung, in einer der städtischen Kindertagesstätten als Modellprojekt eine
Vorabendgruppe mit einer bis 20.00 Uhr verlängerten Betreuungszeit
einzurichten. Sofern sich ein entsprechender Bedarf ergibt, wird die Verwaltung
beauftragt, den Betrieb dieser Gruppe mit Beginn des neuen Kita-Jahres zum
01.08.03 aufzunehmen und zunächst für 2 Kindergartenjahre weiterzuführen. Die Verwaltung wird weiterhin
beauftragt, über den Entwicklungsstand des Projektes in der nächsten
JHA-Sitzung erneut vorzutragen. Beschlussvorschlag für die
JHA-Sitzung am 26.05.2003 : Die Mitglieder nehmen das Ergebnis der
Umfrage in 4 städtischen Kitas bei insgesamt 489 Sorgeberechtigten zur
Kenntnis. Ein Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Vorabendgruppe in
einer städt. Kindertagesstätte mit einer Betreuungszeit bis 19 oder 20 Uhr wird
gegenwärtig nicht gesehen. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, die Entwicklung weiter zu beobachten und bei Änderung der Bedarfslage erneut im JHA vorzutragen. |
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