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Vorlage - VO/0422/03  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (Vorabendgruppe) in einer städtischen Kindertagesstätte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kirch
Federführend:alter Bereich 53 - Kitas und sonst. Einr. der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.02.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgestellt   
12.03.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgestellt   
26.05.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
Jugendhilfeausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz verpflichtet in seinem § 8 die Träger von Kindertagesstätten, deren Öffnungs- und Betreuungszeiten so zu regeln, dass sie dem Wohl der Kinder und den Belangen ihrer Sorgeberechtigten Rechnung tragen. Die Stadt Lüneburg hat in ihren Einrichtungen diesem Erfordernis bereits Rechnung getragen, indem sie eine Vielzahl unterschiedlicher Betreuungsformen und variabler Zusatzangebote eingerichtet hat. So werden derzeit nicht nur die vom Gesetz vorgesehenen Halbtagsgruppen, jeweils am Vormittag und am Nachmittag, und die Ganztagsgruppen angeboten, sondern es wurde bereits vor ca. 9 Jahren speziell für den Lüneburger Bedarf die sogenannte Zwei-Drittel-Gruppe mit einer Betreuungszeit von täglich 5,5 - 6 Stunden konzipiert, die gerade von halbtags berufstätigen Elternteilen sehr gern angenommen wird und die zwischenzeitlich auch von vielen anderen Trägern im Land Niedersachsen übernommen wurden. Allen Formen gemein ist ein jeweils individuell zubuchbarer Frühdienst bzw. Spätdienst, der im Regelfall je eine Stunde beträgt. Diese Angebote variieren von Einrichtung zu Einrichtung und sind - selbstverständlich im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten - von den Eltern frei wählbar. Durch das vorhandene Angebot kann im Extremfall derzeit insgesamt eine Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis maximal 17.30 Uhr abgedeckt werden.

 

In der Vergangenheit ist immer wieder einmal der Wunsch nach verlängerten Kita-Öffnungszeiten an die Stadt herangetragen worden, die sich gegebenenfalls z. B. an den Geschäftsöffnungszeiten im Innenstadtbereich orientieren sollte. Hierbei handelte es sich aber stets um individuelle Bedürfnisse; ein regulärer Bedarf für eine größere Gruppe von Betroffenen konnte bei konkreterem Nachfragen nie festgestellt werden.

 

Durch die in den letzten Jahren bereits eingetretene Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die in naher Zukunft zu erwartende Umsetzung neuer Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt muss die bisherige Ausgangssituation möglicherweise neu beurteilt werden. Die bisherigen Regelöffnungszeiten der Kitas werden nicht mehr ausreichen, um dem Erfordernis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jedem Fall Rechnung zu tragen. Dies gilt nicht nur für Familien, in denen beide Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen, sondern verstärkt auch für den großen Kreis der Alleinerziehenden, die eine berufliche Tätigkeit oder Ausbildung ausüben oder zur Vermeidung staatlicher Sozialleistungen (wieder) aufnehmen wollen. Ein Indiz für den Bedarf aus diesem Personenkreis ist die Zunahme von Tagespflegeleistungen, die flankierend (oder ersetzend) zur Kita-Betreuung den Spätnachmittag bzw. Vorabend abdecken müssen. Dass innerhalb  dieses Zeitraumes darüber hinaus eine Vielzahl privat organisierter und finanzierter  Betreuung existiert, ist sicherlich unstrittig.

 

Der Nds. Städtetag hat in seinem jüngst beschlossenen Positionspapier "Kindertageseinrichtungen im Umbruch" ebenfalls gefordert, dass sich die Kita für besondere Bedarfslagen der Kinder und ihrer Eltern öffnen muss. Dabei seien insbesondere hinsichtlich der Öffnungszeiten Spielräume zu schaffen, die den Eltern ein Nebeneinander von Beruf und Familie erlauben, ohne dass die Kita dabei zu einem reinen "Kinderhotel" umfunktioniert wird, in dem nur der Gedanke der "Beschäftigung" den Vorrang hat.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung entschlossen, nicht erst zu reagieren, wenn eine akute Forderung der Eltern in den Raum gestellt werden, sondern bereits aufgrund der bestehenden und vorauszusehenden Bedingungen ein Modell zu entwickeln, das einerseits die zusätzlichen Vorabendzeiten abdeckt, andererseits aber den ganzheitlichen Auftrag der Kita nach Betreuung, Erziehung und Bildung auch in dieser Zeit weiter führt.

 

Es wird daher vorgeschlagen im Rahmen eines Modellprojektes zunächst in einer Kita die Betreuungszeit für eine Gruppe bis 20.00 Uhr zu verlängern. Derzeit laufen hierzu gezielte Bedarfsabfragen bei Eltern. Hieraus wird sich ergeben, in welcher der städtischen Kitas ein solches Modell - zunächst für zwei Kindergartenjahre - eingeführt werden soll.

 

Dabei soll die entsprechende Kita groß genug sein, um zunächst aus ihrem Bestand entsprechende Plätze belegen zu können, und bereits über ein Ganztags- oder Nachmittagsangebot verfügen. Sie sollte ferner bereits mehrere Altersgruppen betreuen, damit das Vorabend-Angebot möglichst eine große Bandbreite von Kindern erreichen kann. Und letztlich muss die betroffene Kita - insbesondere im Hinblick auf die frühe Dunkelheit im Winterhalbjahr - auch am Vorabend mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln leicht erreichbar sein.

 

Hinsichtlich der Kosten für diese verlängerte Gruppe muss davon ausgegangen werden, dass unter Beibehaltung der normalen Kita-Standards Mehrausgaben in Form von Personal- und Sachkosten in Höhe von ca. 36.000 € entstehen.

 

Die von den Eltern zu entrichtenden Beiträge für die zusätzliche Vorabendbetreuung werden sich entsprechend der Einkommensstaffelung aus einem Betrag in Höhe der Differenz zwischen einer Ganztags- und einer Halbtagsbetreuung ergeben. Daraus entstehen - eine volle Gruppenbelegung vorausgesetzt - Mehreinnahmen in Höhe von voraussichtlich 12.500 €.

 

Unter Berücksichtigung evtl gewährter Personalkostenzuschüsse des Landes Niedersachsen - die auf ca. 4.500 € geschätzt werden - könnte der Modellversuch ggf. mit einem jährlichen Zuschussbedarf von nur ca. 19.000 € durchgeführt werden. Indirekt würde sich dieser Zuschussbedarf weiter vermindern durch Einsparungen bei anderen Sozialleistungen, insbesondere bei der Übernahme von Tagespflegekosten, aber auch in sicherlich bescheidenerem Masse bei der Sozialhilfe. In welcher tatsächlichen Höhe diese Einsparungen entstehen, kann sich aufgrund der individuellen Verhältnisse der betroffenen Eltern erst in der konkreten Umsetzung des Projekts zeigen.

 

Unter der Voraussetzung, dass sich aus der laufenden Elternbefragung ein entsprechender Bedarf ergibt, soll nach Vorstellung der Verwaltung ab Beginn des Kita-Jahres 2003/2004 eine altersgemischte Gruppe mit einer verlängerten Öffnungszeit bis 20.00 Uhr in einer noch zu benennenden Kindertagesstätte als Modellprojekt eingerichtet werden. Die praktischen Erfahrungen aus diesem Projekt sollen als Grundlage für eine Entscheidung dienen, ob das Projekt selbst als Einzelmaßnahme in dieser Form weitergeführt werden soll und/oder ob diese Betreuungsform entsprechend der Bedarfslage auch in anderen Kitas eingeführt wird.

 

 

 

Auszug aus der Niederschrift über die Jugendhilfeausschussitzung am 10.02.2003 :
Öffentlicher Teil

 

zu 8

Einrichtung einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (Vorabendgruppe) in einer städtischen Kindertagesstätte
Vorlage: VO/0422/03

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Baumgarten unterbreitet den Vorschlag, den TOP zu vertagen und in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, in dem zusätzliche Informationen erbeten werden. Bei Vertagung des TOP könnten die ersten Umfrageergebnisse in der Folgesitzung evtl. bereits vorliegen.

Der Antrag der CDU-Fraktion wird dem Protokoll beigefügt.

 

 

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen einstimmig die Vertagung des Tages­ordnungspunktes.

 

 

 

 

Vorläufiger Auszug aus der Niederschrift über die Jugendhilfeausschussitzung am 12.03.2003 :

 

 

zu 5

Einrichtung einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (Vorabendgruppe) in einer städtischen Kindertagesstätte (mit Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.02.03)
Vorlage: VO/0422/03

 

Beratungsinhalt:

 

Zu diesem TO begrüßt Frau Baumgarten Frau Nickel vom Tagesmütterverein.

 

Herr Kirch gibt bekannt, dass bislang lediglich 2 Anfragen für eine Kita-Vorabendgruppe eingegangen seien. Die erste Anfrage wurde von Eltern aus dem Gebiet des Landkreises gestellt, bei der zweiten Anfrage handelte es sich um eine Mutter mit einem 6 Wochen alten Säugling, die sich nach einer eventuellen Vormerkliste erkundigt habe.

Die Kita-Einrichtungen wurden mündlich befragt, ob ein entsprechender Bedarf an einer Ausweitung der Öffnungszeiten besteht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass kaum bzw. kein entsprechender Bedarf zu verzeichnen ist.

Hiernach erfolgte zusätzlich sicherheitshalber eine schriftliche Befragung; bislang ist eine Rücklaufquote von 30 – 40 % zu verzeichnen. Das endgültige Ergebnis steht noch aus.

 

Eine Durchsicht der bestehenden Tagespflegefälle führte zu dem gleichen Ergebnis.

 

Seitens der Verwaltung wird daher der Vorschlag unterbreitet, das Ergebnis der schriftlichen Befragung abzuwarten, um dann mit konkreten Zahlen in die nächste Jugendhilfeausschussitzung zu gehen.

 

Frau Nickel (Tagesmütterverein) führt aus, dass in einigen wenigen Fällen eine Abendbetreuung nachgefragt wurde. Einschränkend ist zu erwähnen, dass es sich hierbei nicht um Anfragen für eine regelmäßige Betreuung handelte, sondern z.B alle 14 Tage v. 17.00 bis 20.00 Uhr oder auch v. 14.00 bis 19.30 Uhr dreimal die Woche.

Jene Fälle können durchaus über Tagesmütter abgedeckt werden. Nachfragen nach einer regelmäßigen Betreuung in den Abendstunden (5 Tage die Woche) sind nicht zu verzeichnen.

 

Herr Brack regt an, derartige Anfragen über den Stadtelternrat vorzunehmen bzw. den Elternrat miteinzubeziehen.

 

Frau Dr. Spallek gibt zu bedenken, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten im Extremfall dazu führen könne, das ein Kind v. 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr in der Kindertagesstätte verbleibt. Ob dies zum Wohle des Kindes sei, ist fraglich.

 

Herr Mädge führt aus, dass von den Arbeitnehmern zunehmend eine Flexibilität hinsichtlich des Arbeitseinsatzes gefordert wird. Auf diese Anforderung sollte entsprechend reagiert werden, u.a. durch flexiblere Öffnungszeiten von Kindertagesstätten. Dies sollte nicht dazu führen, dass ein Kind im Regelfall 12 oder auch mehr Stunden in der Kindertagesstätte verbleibt.

 

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig den Beschluss, den TOP nach erfolgtem Rücklauf der schriftlichen Befragung anhand konkreter Zahlen zu erörtern und einen Beschluss herbeizuführen.

 

 

 

Ergänzende Sachdarstellung der Verwaltung zur Sitzung des JHA am 26.05.2003 :

 

Das Ergebnis der Befragung der Sorgeberechtigten in 4 Kindertagesstätten liegt nunmehr vor. Der in der JHA-Sitzung vom 12.03.03 geäußerte Trend, dass eine besondere Bedarfslage für eine Verlängerung der Kita-Öffnungszeiten von 19.00 oder 20.00 Uhr nicht besteht, hat sich dabei voll inhaltlich bestätigt.

 

Im Einzelnen stellt sich das Ergebnis wie folgt dar:

 

Befragte Erziehungsberechtigte:        489 in 4 großen Kitas

Rückläufe:   290      = (ca. 60 %)

davon:

kein zusätzlicher Bedarf         278

Erweiterung des Spätdienstes bis 18.00 Uhr   5

Bedarf bis 19.00 Uhr                 2

Bedarf bis 20.00 Uhr                 1

Sonstiger (individueller, nicht umsetzbarer) Bedarf             4

 

Auch die in der letzten JHA-Sitzung von der Vertreterin des Tagesmüttervereins e.V. abgegebene Stellungnahme, nach der ein Wunsch nach regelmäßiger täglicher Betreuung in den Vorabendstunden nicht besteht, kann auch für die Vermittlung von Tagespflegestellen innerhalb der Verwaltung bestätigt werden.

 

Insgesamt gesehen kann zumindest im gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass ein Bedarf für die Einrichtung einer oder mehrerer Betreuungsgruppen bis 19.00 oder 20.00 Uhr grundsätzlich nicht besteht.

 

Einzelfälle, in denen tatsächlich eine mehr oder weniger regelmäßige Vorabendbetreuung erforderlich werden sollte, können durch den ohnehin bis 20.00 Uhr vorhandenen Schichtbetrieb in der Betriebskindertagesstätte des Klinikums abgedeckt werden. Die Kapazitäten hierfür wären durchaus vorhanden bzw. könnten kurzfristig und ohne größeren Aufwand geschaffen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      70,00

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:      0,00

 

c)   an Folgekosten:      0,00

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

- Änderungsantrag der CDU-Fraktion

- vorläufiger Auszug aus der Niederschrift über die Jugendhilfeausschussitzung am 10.02.2003

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion (2677 KB)      
Anlage 2 2 vorläufiger Auszug aus der Niederschrift über die Jugendhilfeausschussitzung am 10.02.2003 (19 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA begrüßt die Absicht der Verwaltung, in einer der städtischen Kindertagesstätten als Modellprojekt eine Vorabendgruppe mit einer bis 20.00 Uhr verlängerten Betreuungszeit einzurichten. Sofern sich ein entsprechender Bedarf ergibt, wird die Verwaltung beauftragt, den Betrieb dieser Gruppe mit Beginn des neuen Kita-Jahres zum 01.08.03 aufzunehmen und zunächst für 2 Kindergartenjahre weiterzuführen.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, über den Entwicklungsstand des Projektes in der nächsten JHA-Sitzung erneut vorzutragen.

 

 

 

Beschlussvorschlag für die JHA-Sitzung am 26.05.2003 :

 

Die Mitglieder nehmen das Ergebnis der Umfrage in 4 städtischen Kitas bei insgesamt 489 Sorgeberechtigten zur Kenntnis. Ein Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Vorabendgruppe in einer städt. Kindertagesstätte mit einer Betreuungszeit bis 19 oder 20 Uhr wird gegenwärtig nicht gesehen.

Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, die Entwicklung weiter zu beobachten und bei Änderung der Bedarfslage erneut im JHA vorzutragen.