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Auszug - Vergabe des Projektes Kultur- und Bildungszentrum Saline sowie weitere Vorgehensweise - Teil A  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.11.2010    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3900/10 Vergabe des Projektes Kultur- und Bildungszentrum Saline sowie weitere Vorgehensweise - Teil A
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Herrn Fischer von der VBD – Beratungsgesellschaft für Behörden mbH Berlin - .

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend rückblickend noch einmal die einzelnen bisher durchgeführten Verfahrensschritte aus. Insbesondere weist er darauf hin, dass im vorgenommenen Vergleich zwischen Sanierung im Bestand und alternativ einem Neubau seitens des Neubaus der prognostizierte Kostenvorteil besteht.

Dargelegt werden von ihm noch einmal die aufgezeigten Raumbedarfsplanungen für die Musikschule, die St. Ursula-Schule sowie der geplanten 3-Feld-Turnhalle.

Seitens der politischen Gremien wurde im Januar d. J. nach Vorstellung der Planung der Verwaltung der Auftrag erteilt, das laufende Verfahren fortzusetzen. Das Ergebnis der weitergeführten Planung soll in der heutigen Sitzung vorgestellt werden. Hierfür wurde eine Power-Point-Präsentation (Anlage I) erstellt, die vorab heute auch an die Ausschussmitglieder zur Verteilung gelangt. Aus der Präsentation sich ergebende Fragen können gerne an Werksleiter Koplin gerichtet werden. Die Maßnahmen können auf Wunsch auch in den Fraktionen vorgestellt werden. Zielsetzung ist es in der heutigen Sitzung, einen Beschluss dahingehend zu fassen, dass eine Entscheidung für die Beauftragung in der Ratsitzung im November d. J. getroffen und damit im Frühjahr 2011 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden kann.

Zusammenfassend führt er aus, dass sich die Gesamtkosten konventionell auf ca. 17,4 Mio. € belaufen. Die 3 prognostizierten eingerechneten Synergiestufen im Kostenvergleich Sanierung zu Neubau sind eingetreten. Das Einsparpotential beläuft sich wie auch vorausberechnet auf 2, 8 Mio. €. Die Kostenbetrachtung im laufenden Betrieb führt über 20 Jahre gesehen zu einem Einsparpotential von 3,3 Mio. €/jährlich. Die Durchführung der Maßnahmen in einem ÖPP-Verfahren schlagen  gegenüber einer herkömmlichen Herangehensweise mit einem Einsparpotential von mehr als 2 Mio. € zu Buche.

Auf der Grundlage der heute vorgestellten Zahlen bittet er entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung eine entsprechende Beschlussfassung vorzunehmen.

Sobald der Auftrag erteilt wurde, ist für Beginn des Jahres 2011 eine Vorstellung der geplanten Baumaßnahmen hinsichtlich der Gestaltung und Detaillösungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgesehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die nachfolgende Präsentation sich in  3 Teilbereiche gliedern wird.

-          Herr Krügel – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – wird zur Chronologie des Verfahrens sowie die vorgenommenen Prüfungen und auch das Auswahlverfahren vortragen.

-          Herr Koch – 1. Stadtrat – wird zur grundstücksrechtlichen Abwicklung vortragen.

-          Herr Fischer – VBD – wird auf den finanziellen Teil sowie auf die Finanzkonditionen im nichtöffentlichen Teil eingehen.

 

Chronologie des Verfahrens

 

Herr Krügel – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die einzelnen Verfahrensschritte des ÖPP-Verfahrens vor. Er geht hierbei insbesondere auf die Ansichten, die Raumplanung sowie den Schallschutz ein. Die einzelnen Nutzungen der Gebäude werden detailliert erläutert.

 

Beigeordneter Löb geht auf die dargelegten Synergieeffekte zwischen der Musikschule und der geplante Gymnastikhalle ein. Er ist erstaunt darüber, warum man nicht auf mögliche Synergieeffekte zwischen der St., Ursula-Schule und der Musikschule eingegangen ist. Für ihn ist nicht verständlich, warum die St. Ursula-Schule einen eigenen Musikraum und Aula benötigt, wo doch diese Räumlichkeiten ohnehin für die Musikschule vorgehalten werden sollen. Für ihn kann es nicht sein, dass hier scheinbar die zeitliche Nutzung der Räumlichkeiten gegeneinander läuft, obwohl bei einer entsprechenden Koordination eine optimale Ausnutzung der Räumlichkeiten zu erreichen wäre.

 

Herr Schnüttgen – Leiter St. Ursula-Schule – weist darauf hin, dass es sich bei den angesprochenen Räumlichkeiten nicht um eine Aula zusätzliche handelt, sondern dass dieser Bereich vorrangig als Mensa genutzt wird. Durch Wegräumen des Mobiliars besteht zwar die Möglichkeit, diesen Bereich auch als Veranstaltungszone zu nutzen, Priorität hat jedoch die Nutzung als Mensa.

 

Ratsherrn Meihsies interessiert, auf welcher Grundlage der Raumbedarf der St. Ursula-Schule ermittelt wurde. Er möchte wissen, ob bei der Zugrundelegung des Raumbedarfs die Schülerzahlentwicklung für die nächsten 10 – 20 Jahre Berücksichtigung gefunden habe.

 

Bereichsleiter Wiebe weist darauf hin, dass es ein alle Schulen abdeckendes vom Landkreis beauftragtes Schulgutachten gibt, was ca. 2 Jahre alt ist. Die Entwicklung wird sehr aufmerksam beobachtet. Es hat sich gezeigt, dass die Entwicklung im Grundschulbereich sich dahingehend abzeichnet, dass eine weiterhin höhere Einschulungszahl zugrunde zu legen ist als im Gutachten prognostiziert. Das bedeutet im Ergebnis, dass insgesamt mehr Schüler eingeschult werden, als in dem Gutachten prognostiziert. Für die St. Ursula-Schule, die ein spezielles Angebot vorhält, besteht keinerlei Sorge, dass sich dort bezüglich der Schülerzahlentwicklung ein negativer Trend abzeichnet. Insofern ist nicht zu befürchten, dass diese Schule irgendwann einmal leer laufen wird. Zumindest auf den Zeitraum der nächsten 10 Jahre kann eine sichere Prognose abgegeben werden. Es ist ohnehin davon auszugehen, dass dieser Schulbau aufgrund seiner exzellenten Lage immer gebraucht werden wird.

Auf die Frage, warum ein Neubau erforderlich ist, kann geantwortet werden, dass der Wunsch der St. Ursula-Schule besteht, sich zu einer Ganztagsschule zu entwickeln, wie dies auch für alle anderen Schulen Wunsch des Rates ist. Es besteht Einigkeit aller Beteiligten darüber, dass eine damit verbundene räumliche Entwicklung am bisherigen Standort nicht möglich sein wird.

Der für den Neubau zugrunde gelegte Raumbedarf entspricht dem auch bei der Umwandlung der Anne-Frank-Schule zu einer Ganztagsschule und der Grundschule im Roten Feld zugrunde gelegten Raumplanung. Diesbezüglich wird für die St. Ursula-Schule nicht mehr und nicht weniger Raum geschaffen als für die beiden bereits zu Ganztagsschulen umgewandelten Schulen Anne-Frank-Schule sowie der Grundschule Rotes Feld. Insofern kann hier nicht von einen luxuriösen Schulneubau gesprochen werden.

 

Ratsherr Meihsies hält diese Klarstellung für wichtig, damit keine Neiddiskussion aufkommt.

 

Bürgermeister Dr. Scharff hat der vorgestellten Raumkonzeption entnommen, dass eine optimale Raumausnutzung umgesetzt werden kann. Auf dem relativ kleinen Areal wirken die zu errichtenden Baulichkeiten sehr dominant. Die Anordnung des Schulhofes hält er zwar für gut, möchte aber in diesem Zusammenhang trotzdem wissen, an welcher Stelle eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen für den Lehrkörper als auch für Veranstaltungen vorgesehen sei.

Insgesamt spricht er für die vorgestellte Konzeption insbesondere für die aufgezeigten vielfältigen funktionalen Möglichkeiten Lob und Anerkennung aus. Gleichwohl hält er den Nachweis einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen in der heutigen Zeit für unabdingbar.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass keine gesonderten Lehrerparkplätze ausgewiesen werden. Auch am jetzigen Standort der St. Ursula-Schule werden keine gesonderten Parkplätze für den Lehrkörper vorgehalten. Er verweist darauf, dass während der Unterrichtszeit ausreichend Parkplätze in den fußläufig zu erreichenden Parkhäusern der Kurmittel GmbH bzw. des Städt. Klinikums zur Verfügung stehen.

Derzeit laufen noch Gespräche mit der Avacon, um ggf. auf dem Avacon Gelände eine gewisse Anzahl von Stellplätzen insbesondere für Theaterbesucher zu schaffen. In diesem Zusammenhang weist er auf die sehr gute ÖPNV-Anbindung des Areals hin.

 

Ratsherr von Mansberg verweist darauf, dass, ausgehend von den Zielen die gemeinsam formuliert wurden, ein gemeinsames Zentrum für Kultur und Bildung zu schaffen, kann jetzt festgestellt werden, dass eine exemplarisch gute Lösung gefunden wurde. Der Gedanke der Gemeinsamkeit ist gut gelöst. Man kann erkennen, dass die verschiedenen Institutionen an dieser Stelle zukünftig zusammenarbeiten können und dies auch wollen.

 

Herr Petersen – Leiter Musikschule – verweist darauf, dass die Musikschule schon seit längerer Zeit eine enge Kooperation mit der St. Ursula-Schule pflegt. Das heute vorgestellte Raumkonzept hält er für eine hervorragende Lösung.

 

Herr Schnüttgen – Leiter St. Ursula-Schule - stimmt den Aussagen von Herrn Petersen insofern zu, dass an dieser Stelle eine absolut gute Lösung für alle beteiligten Institutionen erreicht wird. Auch er bestätigt, dass die Musikschule schon heute Kooperationspartner der St. Ursula-Schule sei. Angestrebt wird von der St. Ursula-Schule auch eine Kooperation mit dem angrenzenden Jugendtheater. Die Avacon mit ihrem Ausbildungsbetrieb ist ebenfalls für eine Kooperation im Gespräch.

 

Beigeordneter Löb interessiert, ob daran gedacht sei, überdachte Stellplätze für Fahrräder zu schaffen. Aufgezeigt haben möchte er auch die entsprechende Verkehrsführung für Radfahrer.

 

Herr Krügel – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – zeigt die vorgesehenen Bereiche für die Anlegung von Fahrradabstellanlagen auf.

 

Ratsherr Kroll merkt an, dass nach Abbruch des Gasometers auf dem Avacon-Gelände von seiner Fraktion angedacht war, auf diesem Gelände eine Parkpalette zu errichten. Eine mögliche Bebauung der Fläche wurde seinerzeit als schwierig dargestellt, da auf dem Gelände viele Kabel und Leitungen verlegt seien und auch das Fundament des Gasometers vorhanden sein würde. Er möchte wissen, ob man im Vorfeld der jetzt vorgesehenen Bebauung, die diesen Bereich mit abdecken wird, daran gedacht habe, den Boden auf entsprechende Leitungen und Fundamente dergestalt zu untersuchen, dass man vor Überraschungen finanzieller Art abgesichert sei.

 

Herr Krügel – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – weist darauf hin, dass im Vorfeld aufschlussreiche Untersuchungen durchgeführt wurden. Die Pläne der Avacon wurden eingesehen. Im Boden vorhandene Ablagerungen, die als Sondermüll zu deklarieren waren, wurden seitens der Avacon entfernt. Da die Avacon selbst auf einen Teilbereich der Fläche ein neues Ausbildungszentrum errichtet hat, wurden viele Leitungen im Vorfeld durch die Avacon umgelegt, so dass der von der Stadt für eine vorgesehene Bebauung vorgegebene Bereich von diesen Leitungen nicht mehr betroffen sein wird.

 

Ratsherr Schuler  hält die vorgestellte Planung für einen sehr ansprechenden Entwurf, der dafür Sorge tragen wird, dass fiskalisch gesehen ein guter Effekt eintreten wird.

 

Beigeordnete Schellmann  hält das vorgestellte Konzept für gelungen auch wegen der nähe zum Theater. Die Abschottung des Lärms gegenüber der Nachbarbebauung hält sie für gut gelöst. Insofern hat die Stadt ihre Sorgfaltspflicht eingehalten. Sie geht davon aus, dass die gesonderte konzeptionierte fußläufige Wegeführung zur Innenstadt weiter verfolgt wird. Nach ihrer Ansicht entspricht der Neubau der St. Ursula-Schule den modernsten Anforderungen. Hierbei handelt es sich nach ihrer Ansicht nach um einen Standard der gehobenen Klasse, was bei ihr die Frage aufwirft, ob alle Schulen hinsichtlich der Ausstattung und des Raumbedarfs einer Gleichbehandlung unterliegen.

 

Oberbürgermeister Mädge macht nochmals deutlich, dass wie von Herrn Wiebe bereits ausgeführt, für den Neubau der St. Ursula-Schule kein anderer Standard als bei der Umwandlung der Anne-Frank-Schule zur Ganztagsschule zugrunde gelegt wurde. Wie bereits in früheren Sitzungen mehrfach ausgeführt, wird der zusätzliche Raumbedarf beispielsweise der  Bau eines „Raumes der Stille“ gesondert vom Bischöflichen Stuhl bezahlt. Hinreichend dargelegt wurde auch, dass eine Umwandlung der St. Ursula-Schule zur Ganztagsschule am jetzigen Standort aus Platzgründen nicht möglich gewesen wäre.

Zur angesprochenen fußläufigen Verbindung Richtung Innenstadt merkt er an, dass die bisherigen Grundstücksverhandlungen, die für die Wegeführung erforderlich wären, leider bisher nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden konnten. Die Stadt wird bemüht sein, auch weiterhin im Gespräch mit den Grundstückseigentümern zu bleiben. Ggf. wird die Herrichtung des Weges noch einen Zeitraum von 5 – 10 Jahren in Anspruch nehmen.

 

Herr Schnüttgen – Leiter St. Ursula-Schule – weist noch einmal auf die derzeitigen beengten Behältnisse am jetzigen Standort der St. Ursula-Schule am Standort Wallstraße hin. Durch den Neubau werden diese räumlichen Probleme für die Schule beseitigt. Auch er macht deutlich, dass hinsichtlich des Ausstattungsstandards und des Raumkonzepts keine anderen Maßstäbe angelegt werden, als bei der Anne-Frank-Schule. Die Umsetzung einer Konzeption, keine ausschließlichen Flure mehr anzulegen, sondern den Zugang zu den Klassenräumen anders zu lösen ist in diesem Falle nur möglich, weil die Baulichkeiten in einem Neubau von Anfang an so geplant werden können.

 

Beigeordnete Lotze erinnert daran, dass bereits im Juli 2008 im Schulausschuss ein einstimmiger Beschluss dergestalt gefasst wurde, das Projekt, was letztendlich heute vorgestellt wurde, zu entwickeln und zu realisieren. Sie macht deutlich, dass hier mit dem Neubau ein Standard geschaffen werde, der, wie auch in anderen Schulen realisiert, letztendlich sukzessive für alle Schulen als Norm gelten soll. Für wichtig erachtet sie, dass diese Schule auch nach pädagogischen Gesichtspunkten geplant und ausgerichtet werden soll. Sie weist noch einmal darauf hin, dass hier ein Ausstattungsstandard zugrunde gelegt wird, der keinen Luxus darstellt, sondern vielmehr Grundvoraussetzung ist für eine Planung, die bei einem Neubau als Standard anzulegen ist.

Sie weist ferner darauf hin, dass die geplante Gymnastikhalle auch von externen Nutzern, beispielsweise von Senioren, optimal fußläufig erreichbar sein wird.

 

Beigeordneter Löb interessiert, ob für die wartenden Eltern im Bereich der Musikschule auch angedacht sei, einen Cafeteria-Bereich zu schaffen.

 

Herr Petersen – Leiter Musikschule –  zeigt auf, dass zwar die Möglichkeit dazu gegeben wäre, gleichwohl merkt er an, dass auch für wartende Eltern der Innenstadtbereich fußläufig nicht zu weit entfernt liegen würde, um den Zeitraum des Wartens zu überbrücken. Auch das Theater verfügt über einen Cafeteria-Bereich.

 

Herr Tretow-Zimmermann – Lehrervertreter – nimmt positiv auf, dass für das Raumkonzept ein moderner Standard zugrunde gelegt wird und nicht auf alte überholte Raumkonzepte zurückgegriffen wird. Auch er macht deutlich, dass das Raumkonzept  mit seinen multifunktionalen Räumen heute moderne Pädagogik widerspiegelt und die Ausstattung der Schule keineswegs als luxuriös zu bezeichnen ist, sondern vielmehr dem Standard entspricht, der bei heutigen Um- oder Neubauten zugrunde gelegt wird.

 

Ratsherr Meihsies hält eine Diskussion über einen vermeintlich luxuriösen Ausstattungsstandard für falsch, weil eine solche Diskussion den Schulfrieden in der Stadt insgesamt gefährden würde. Politik und Verwaltung in der Stadt sind seit Jahren bemüht, Gedanken darüber zu entwickeln, wie die Qualität und die Standards aller Schulen verbessert werden können. Er bringt hierzu in Erinnerung, dass im letzten Jahr ein massives Schulsanierungsprogramm angeschoben wurde.

 

Bürgermeister Kolle stimmt den Aussagen von Ratsherrn Meihsies zu. Auch er vertritt die Ansicht, dass an einer neu gebauten Schule auch aus pädagogischer Sicht das Neuste und Modernste bezüglich Raumplanung und Ausstattung vorgesehen werden sollte. Deutlich erkennbar ist, dass die Stadt an allen Schulen bemüht ist, entsprechende Standards vorzusehen.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass sie es für völlig richtig hält, dass Gruppenräume multifunktional nutzbar eingerichtet werden. Auch sie spricht sich dafür aus, dass dies in der heutigen Zeit als allgemeiner Standard zu sehen sei. Sie merkt jedoch an, dass an dieser Schule Dinge umgesetzt werden, die durchaus an anderen Schulen nicht Standard seien und bei entsprechenden Umbauten zur Ganztagsschule auch nicht Standard werden können. Insofern werden an dieser Schule Dinge vorweggenommen, die andere Schulen nicht haben können. Gleichwohl ist es erfreulich, wenn etwas umgesetzt wird, was auch bereits auf die Zukunft ausgerichtet ist. Sie macht noch einmal deutlich, dass die multifunktionalen Gruppenräume zwar generell eine tolle Sache seien aber doch ungewöhnlich für Lüneburger Verhältnisse.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass in der Politik offensichtlich immer noch ein Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit besteht. Viele Schulen haben sich auf den Weg zu einer Ganztagsschule begeben. Er bringt in Erinnerung, dass durch einen entsprechenden Ratsbeschluss festgelegt wurde, dass alle Schulen, die sich zu einer Ganztagsschule entwickeln wollen, eine Unterstützung dergestalt erfahren sollen, dass dieses durch entsprechenden An- und Umbauten ermöglicht wird.

Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass die LT-Mehrheit, die sich Bildung auf die Fahnen geschrieben habe, es nicht schaffe, für eine ausreichende Lehrerausstattung für die Nachmittagsstunden zu  sorgen.

Er verdeutlicht, dass wie bereits ausgeführt, die Flurbereiche bei einem Neubau in dieser Schule dergestalt ausgebildet werden, dass sie als Begegnungsstätte für die Schüler genutzt werden können.

Wenn der Grundkonsens, Schulen die auf dem Weg zur Ganztagsschule sind zu unterstützen, weiterhin Bestand haben soll, müssen auch die erforderlichen Maßnahmen unterstützt und finanzielle Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden.

Er weist darauf hin, dass im Stadtgebiet 11 Grundschulen bestehen und dass selbst wenn die Schülerzahlen in Zukunft zurückgehen würden, die in der Innenstadt gelegenen Grundschulen in ihrem Bestand am wenigsten gefährdet wären.

Er spricht sich dafür aus, dass auch zukünftig sichergestellt werden muss, dass Kinder, deren Eltern kein Auto haben, Schulen und andere Bildungsstätten erreichen können sollten, die ihnen eine entsprechende Ausbildung vermitteln können. Dies muss unser aller bildungspolitischer Ansatz sein.

Er verweist darauf, dass der von Beigeordneter Schellmann  angeführte Vergleich insofern hinkt, als dass die im Vergleich herangezogene Grundschule Häcklingen keine Ganztagsschule sei und auch nicht auf dem Weg dahin ist, sondern dass in der Grundschule Häcklingen lediglich eine Nachmittagsbetreuung angeboten wird. Wenn diese Schule auch an den Standard einer Ganztagsschule herangeführt werden soll, appelliert er an Beigeordnete Schellmann, sich entsprechend für die Entwicklung der Grundschule Häcklingen als Ganztagsschule zu engagieren und einzusetzen.

 

Beigeordneter Löb merkt an, dass die Aussage von Oberbürgermeister Mädge zutreffend sei, dass die Innenstadtschulen bei rückläufigen Schülerzahlen sicherlich zuletzt um ihren Bestand fürchten müssen. Er weist jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man sich bewusst darüber sein muss, dass diese Schule nur für einen bestimmten Personenkreis vorgehalten wird. Wenn es diesbezüglich auch Ausnahmen geben sollte, dass Kinder anderer Konfessionen dort Aufnahme finden, so wird doch davon auszugehen sein, dass die breite Öffentlichkeit es so sehen wird, dass diese Schule nur für Katholiken vorgehalten wird.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlich noch mal, dass bei dem Neubau der St. Ursula-Schule vom Raumkonzept und der Ausstattung kein anderer Standard zugrunde gelegt wird, als bei der Umwandlung der Anne-Frank-Schule und der Schule Rotes Feld zu Ganztagsschulen.

 

Herr Koch – 1. Stadtrat – weist ergänzend darauf hin, dass es eine irrige Annahme sei, dass es sich hier um eine katholische Schule handeln würde. Vielmehr verhält es sich so, dass es sich um eine kommunale Grundschule mit der Besonderheit, dass es sich um eine Bekenntnisschule handelt. Die Schule steht vorrangig Schülern mit katholischem Glauben offen. Nach dem Schulgesetz ist es jedoch keine reine Bekenntnisschule, sondern vielmehr muss sich die Schule auch für die Aufnahme von Schülern fremder Bekenntnisse bis zu einem Prozentsatz von 20 % öffnen. Die Schule ist insofern öffentlich und nicht in der Trägerschaft der Kirche.

 

Ratsherr von Mansberg spricht sich dafür aus, das exemplarisch Wichtige in den Vordergrund zu stellen und nicht eine Diskussion heraufzubeschwören, von der man nur annimmt, dass sie entstehen könnte. Vielmehr sollte kommuniziert werden, dass alle zukünftigen Nutzer in die Planung eingebunden wurden und total einverstanden mit dem vorgestellten Konzept seien. Insofern sollte auch kommuniziert werden, dass hier letztendlich unsere gemeinsamen Interessen umgesetzt werden sollen.

 

Bürgermeister Dr. Scharff bedauert den Zungenschlag, der zuletzt in die Diskussion eingebracht wurde. Er verdeutlicht, dass man sich seit Jahren darüber einig ist, den Akzent auf Bildung zu legen. Insofern ist es der richtige Weg, der hier eingeschlagen wurde.

Er geht davon aus, dass es auch den anderen Schulen zu vermitteln sein wird, warum in dieser Schule eine solche Raumplanung vorgegeben ist. Bisher hat er noch nie Kritik an der von der Stadt eingeschlagenen Bildungspolitik vernommen.

 

Beigeordnete Lotze hält die aufgekommene Diskussion ebenfalls für abstrus. Sie verdeutlicht, dass hier die Chance besteht, neu geschaffene Bildungseinrichtungen so herzurichten, dass diese auch barrierefrei von Behinderten problemlos genutzt werden können ohne dass diese auf fremde Hilfe angewiesen sind.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

Grundstücksrechtliche Abwicklung

 

Herr Koch – 1. Stadtrat – geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) auf die grundstücksrechtliche Abwicklung und die hiermit verbundenen vertraglichen Inhalte ein. Dargelegt werden in diesem Zusammenhang die derzeitigen Eigentumsverhältnisse sowie die für die Neuerrichtung der Schule, der Turnhalle und der Musikschule erforderlichen Grundstücksgeschäfte. Anhand der dargelegten Zielvereinbarung wird aufgezeigt, welche Grundstücksgeschäfte für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich sind. Anhand einer Leistungsbilanz Stadt/Diözese Hildesheim wird aufgezeigt, in welchem Umfang Flächen mit welchen Grundstückswerten zu tauschen sind. Hieraus ist zu erkennen, dass keiner der Vertragsparteien ein ungerechtfertigter Vorteil erwächst, sondern eine faire Balance bezüglich der Wertigkeit gewahrt bleibt.

Eingegangen wird auf die sich ergebenden Funktionalitäten der einzelnen Gebäude sowie auf die weiterhin bestehenden Leitungen und Kanäle. Alle Leitungen die im Baubereich hinderlich sein würden, wurden seitens der Avacon auf deren Kosten umgelegt. Auch alle derzeit bekannten und noch auftretenden möglichen Altlasten werden seitens der Avacon auf deren Kosten entsorgt. Das Risiko liegt hierbei insofern beim Grundstücksveräußerer Avacon. Der in diesem Bereich verlegte Abwasserhauptsammler bleibt erhalten, da durch eine Umlegung unverhältnismäßig hohe Kosten anfallen würden. Der Kanal liegt in einer solchen Tiefe, dass er die Baumaßnahme nicht behindert. Die allermeisten verlegten Leitungen befinden sich unterhalb der Erschließungsstraße und können insofern dort verbleiben.

 

Beigeordnete Schellmann möchte wissen, welcher Grundstückswert für die Flächen an der Wallstraße zugrunde gelegt werden.

 

Herr Koch – 1. Stadtrat – erklärt, dass sich der Wert des Grundstückes sich nach der Bodenrichtwertkarte bemisst, die für diesen Bereich einen Grundstückswert von 200 – 250 €/m² aufweist.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest noch einmal den Beschlussvorschlag der Verwaltung und stellt diesen zur Abstimmung.

 

Über den Beschlussvorschlag stimmen die Ausschüsse gemeinsam ab.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung als Werksausschuss für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft als auch der Schulausschuss fassen einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden jeweils einstimmigen Beschluss.

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4_PPP KuBiS2_I01 (1576 KB)      
Anlage 2 2 TOP 4_PPP KuBIS2.I02 (1199 KB)      
Anlage 3 3 TOP 4_PPP KuBiS2_II (320 KB)