Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In
den Sitzungen des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung der Hansestadt
Lüneburg (09.07.2008, 26.08.2008 und am 08.01.2010) hat die Verwaltung die
weitere Vorgehensweise im Öffentliche Private Partnerschaften (ÖPP)-Verfahren
für das Kultur- und Bildungszentrum Saline vorgestellt. Die
vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde von der Beratungsgesellschaft
für Behörden mbH (VBD) erstellt, in deren Umfang auch die erforderliche
Standortprüfung erfolgte. Als
zusammengefasstes Ergebnis wurde festgestellt, das der jetzige Standort der St.
Ursula Schule eine Umgestaltung zur Ganztagsschule nicht zulässt, die Sanierung
und Umgestaltung der Musikschule am alten Standort nur begrenzt mit zu hohen
Kosten möglich wäre, die Sporthalle dringend als Ersatz für die Nordlandhalle
benötigt wird und die Errichtung von Neubauten die wirtschaftlichere Lösung
darstellt. Hierzu
wurde eine Machbarkeitsstudie für das Bildungs- und Kulturzentrum Saline in
Lüneburg im Rahmen eines ÖPP-Modells durch den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft
erstellt. Dieses
umfangreiche Papier wurde dem Innenministerium in Hannover zur Zustimmung
vorgelegt, um im Rahmen der entsprechenden Vorschriften zur Kreditwirtschaft
die grundsätzliche kommunalaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens
gemäß § 92 Abs. 6 NGO klären zu lassen. Diese ist nach Abschluss des Verfahrens
bei Auftragsvergabe erforderlich. Das
Innenministerium hat mit Schreiben vom 17.12.2009 festgestellt, dass
hinsichtlich „der kommunalen Aufgabenstellung sowie der fachlichen
Notwendigkeit des Vorhabens auf Grund der vorgelegten Unterlagen keine Bedenken
bestehen“. Vor
diesem Hintergrund wurde die Genehmigung der Maßnahme in Aussicht gestellt, sofern
entsprechende Angebote vorliegen. Nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens
sollen die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Im
Dezember 2008 wurde das ÖPP–Verfahren im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaft veröffentlicht. Auf
die Veröffentlichung haben sich 22 Unternehmen um die Teilnahme beworben. Diese
Bewerbungen wurden auf Basis der genannten Kriterien über eine Matrix
ausgewertet. Die 10 Bewerber mit der höchsten Punktzahl wurden für die
Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt. Nach
Zustimmung des Innenministeriums erfolgte am 03.02.2010 der Versand der
Leistungsbeschreibungen an die 1o im Verfahren verbliebenen Bewerber. Am
05.05.2010 wurden 7 Angebote fristgerecht bei der Hansestadt Lüneburg
eingereicht. Die Angebote setzen sich aus dem Entwurf für die Gebäude der
Grundschule, der Musikschule und der Sporthalle, den pauschalen Kosten für die
Gesamtmaßnahme und einem Finanzierungsangebot zusammen. Zum
Finanzierungsangebot wird im nichtöffentlichen Teil vorgetragen. Die
Entwürfe wurden durch verschiedene Arbeitsgruppen bewertet. Die Grundschule und
Sporthalle wurde mit Vertretern der Schule, der Schulleitung, der Lehrer und
Elternvertretern bewertet. Die Bewertung der Musikschule erfolgte mit der
Leitung und den Lehrern sowie der Elternvertretung der Musikschule. Die
Einzelpunkte der Bewertung wurden im Rahmen der vorher festgelegten Matrix
gewichtet und aus dem ermittelten Barwert der Angebote ein Quotient gebildet.
Dieses Verfahren wurde bereits in den Vergabeunterlagen so festgelegt. Als
Ergebnis dieser Phase des Verhandlungsverfahrens wurden 3 Bewerber mit den
folgenden Punkten und Quotienten ermittelt. Bieter 3 787 Punkte Quotient 65,55 Bieter 6 711 Punkte Quotient 59,37 Bieter 7 715 Punkte Quotient 58,34 Da
alle weiteren Bewerber auf Grund des erheblich niedrigeren Quotienten keine
Aussicht auf einen Vergaberang hatten, wurden die anschließenden
Bietergespräche nur mit diesen 3 Bewerbern geführt. Die
Bewerber wurden für den 07.09.2010 zu Bietergesprächen eingeladen. Den weiteren
Bewerbern wurde mitgeteilt, dass sie sich nicht mehr auf Vergaberängen
befinden. Die
Bietergespräche fanden unter Beteiligung der VBD, des Fachbereichs Finanzen,
der Gebäudewirtschaft sowie der Stadtplanung und Vertretern der zukünftigen
Nutzer statt. In
den Gesprächen stellten die Bewerber ihre Entwürfe und Angebote vor und
erläuterten die Finanzierung. Den Bewerbern wurden die „Änderungs- und
Verbesserungswünsche“ aufgezeigt und für die Überarbeitung des Angebotes
schriftlich übergeben. Die
Bearbeitungsfrist für die Optimierung der Angebote wurde bis zum 22.09.2010,
16:00 Uhr festgesetzt. Alle
3 Bewerber haben ihr überarbeitetes Angebot fristgerecht eingereicht. Die
Prüfung der Angebote erfolgte im gleichen Umfang wie bereits in der vorherigen
Stufe, ebenfalls unter Beteiligung der Nutzer. Nach
Abschluss der Prüfung und Bewertung stellt sich die Rangfolge unter Anwendung
der bereits oben beschriebenen Vorgehensweise wie folgt dar: Rang
1 Bieter 3 805 Punkte Quotient 66,47 Rang
2 Bieter 7 774 Punkte Quotient 65,52 Rang
3 Bieter 6 709 Punkte Quotient 63,22 Der
Entwurf des Bieters 3 hat die Arbeitsgruppen insbesondere durch folgende Punkte
überzeugt: - Die Gesamtanlage ist klar
gegliedert, sodass jede Nutzungseinheit eigenständig erkennbar ist,
das Ganze aber auch eine Einheit bildet. - Der Gebäudekörper fasst den
Schulhof ein und stellt so auch den Lärmschutz gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung
sicher, was auch städtebaulich sehr positiv bewertet wird. - Die Untergliederung des Schulgebäudes ermöglicht
eine einfache und optimale Orientierung
und Organisation für den Ganztagsschulbetrieb. - Die Lage der Musikschule in
unmittelbarer Nähe des Stadttheaters mit einer optimalen Gestaltung der Aula und der
Anordnung des Gymnastikraumes an der Sporthalle der so optimal von der Schule und
Musikschule genutzt werden kann. Im weiteren Verfahren schlägt die Verwaltung nun vor, den
Zuschlag an den Bieter 3 zu erteilen. Weitere Einzelheiten hierzu werden im
Teil B, im nichtöffentlichen Teil, erläutert. Zur
Realisierung des ÖPP-Verfahrens ist es notwendig, die erforderlichen
Grundstücksflächen zu erwerben, das sind im Einzelnen: a)
die
künftige öffentliche Straßenfläche durch die Hansestadt Lüneburg von der E.ON
Avacon AG – im Lageplan A (s.Anlage) mit I dargestellt. b)
das
Baugrundstück für die Sporthalle und die Musikschule durch die Bürgerstiftung
– im Lageplan A mit II dargestellt. Der Erwerb ist von den
Gremien der Bürgerstiftung zu beschließen sowie Bestellung eines
Erbbaurechtes an der im Lageplan A mit II dargestellten Fläche zugunsten der Hansestadt Lüneburg
zum Zweck der Bebauung mit der Musikschule
und der Sporthalle. c)
das
Baugrundstück für die neue St. Ursula Schule durch den Bischöflichen Stuhl der
Diözese Hildesheim – im Lageplan A mit III dargestellt
sowie Bestellung eines
Erbbaurechtes zugunsten der Hansestadt Lüneburg durch den Bischöflichen
Stuhl (Diözese Hildesheim) an dem Baugrundstück der St. Ursula Schule –
im Lageplan A mit III dargestellt. Daneben sind weitere Grundstücksgeschäfte zur Nachnutzung
des Schulgrundstückes der jetzigen St. Ursula Schule notwendig, die wie auch
die Grundstücksgeschäfte zu a), c) im nichtöffentlichen Teil zu beschließen
sind. d)
Das Hospital zum Großen Heiligen Geist erwirbt
im Wege der Bodenvorratspolitik einen Flächenanteil des ehemaligen Schulhofes
der St. Ursula Schule, soweit diese Fläche nicht für öffentliche Zwecke genutzt
werden soll (im Lageplan B mit I dargestellt– s. Anlage) e)
Das Grundstück Wallstraße 4
von der Hansestadt Lüneburg erworben mit dem Ziel, es an die Lüneburger
Wohnungsbaugesellschaft mbH weiter zu verkaufen. Das Kaufgeld steht der
Hansestadt Lüneburg zu, die durch Mehraufwendungen den Raum der Stille sowie Sonderräume,
im Neubau der St. Ursula Schule auf Wunsch der Diözese Hildesheim finanziert
(im Lageplan B mit III dargestellt). f)
Das
Teilgrundstück Schulhof der St. Ursula Schule wird von der Hansestadt Lüneburg vom
Bistum Hildesheim erworben für die vorgesehene Platzgestaltung Rote
Straße/Clamart-Park (im Lageplan B mit II dargestellt). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt
/ Kostenstelle: Produkt /
Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: -
Lageplan
A -
Lageplan
B
Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung
werden zustimmend zur Kenntnis genommen, die erforderliche weitere
Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. |
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