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In Fortsetzung der Beratungen vom 26.10.2009, 24.02.2010 und 16.06.2010 wird nach eingehender Vorstellung der grundgesetzlichen Vorgaben zum Ausländerwahlrecht durch Herrn Reimers von der Hansestadt Lüneburg und sich anschließender Diskussion bei 2 Gegenstimmen folgender Beschluss gefasst (Grundlage war der Resolutionstext der Kreistagsfraktion zum Kreistag 30.08.2009):
Die Absätze 1 und 2 wurden wie beantragt übernommen.
Absatz 3 wie folgt geändert:
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg, der Rat der Hansestadt Lüneburg und der Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg unterstützen deshalb die Einführung eines aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts für alle Migranten und Migrantinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Kreistag, Stadtrat und der Integrationsbeirat fordern Bundestag und Bundesrat auf, die notwendigen Grundgesetzänderungen vorzunehmen, um das kommunale Wahlrecht nach einer vom Gesetzgeber zu bestimmenden angemessenen Aufenthaltsfrist auf alle Migranten und Migrantinnen ausdehnen zu können. |
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