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Sachverhalt: Siehe
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.08.2009. Ergänzung
der Verwaltung zum Sachverhalt (12.10.2009): Ein
gleich lautender Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Kreistag des Landkreises Lüneburg vorgelegt und vom Kreistag mit Beschluss vom
31.08.09 ebenfalls an den Integrationsbeirat verwiesen. Die
Diskussion um die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer hat eine
lange Geschichte. Erste Versuche in der Stadt Hamburg und dem Bundesland
Schleswig- Holstein, Migranten nicht nur an der politischen Willensbildung zu
beteiligen sondern ihnen auch das aktive Wahlrecht bei Gemeinde- und
Kreistagswahlen einzuräumen, wurden durch ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes 1990, das hervorhebt, dass das Grundgesetz das
Wahlrecht nur deutschen Staatsangehörigen zugesteht, wieder aufgehoben. Im
Maastrichter Vertrag wurde 1992 allerdings jedem EU- Bürger das aktive und
passive Wahlrecht auf der kommunalen Ebene in dem Mitgliedsland, in dem er
seinen ständigen Aufenthalt hat, zugestanden und das o. a. Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes insoweit durchbrochen. Um das aktive und passive
Wahlrecht auch Angehörige von Drittstaaten zu ermöglichen, müsste jedoch eine
Änderung des Grundgesetzes erfolgen. Entsprechende
Initiativen hierzu gibt es von vielen Seiten. Bereits 1997 legte der Bundesrat
einen Gesetzentwurf vor, der aber wegen des Ablaufs der Wahlperiode nicht mehr
beraten werden konnte. Auch die Große Koalition hatte in ihrer
Koalitionsvereinbarung einen Prüfauftrag für die Frage des kommunalen
Wahlrechts für Ausländer vorgesehen, der jedoch nicht mehr zur Umsetzung kam.
Sowohl die Fraktion Bündnis90/Die Grünen als auch die Fraktion Die Linke haben
in der vorigen Legislaturperiode Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes vorgelegt. Neben
dem Bundesrat haben nunmehr auch große Städte (z. B. München, Frankfurt und
Köln) den Gesetzgeber aufgefordert, möglichst schnell die Voraussetzungen für
eine Teilnahme ausländischer Bürger an den Kommunalwahlen zu schaffen.
Resolutionen mit diesem Ziel wurden in Niedersachsen bereits durch Städte wie
Osnabrück, Göttingen und Emden verabschiedet. Auf den Weg gebracht wurden sie
in Salzgitter, Garbsen und Weyhe, geplant sind sie in Hannover und Bad Pyrmont. Auf
europäischer Ebene fordert der Europarat mit seinen 43 Mitgliedern seit langem
das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene für
Ausländer mit legalem Aufenthaltsrecht. Staaten wie Dänemark, Finnland, Irland,
Niederlande, Schweden, Belgien, Luxemburg und Spanien haben diese Forderung
bereits in die Tat umgesetzt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Keine
unmittelbaren Kosten durch den Beschluss. c) an Folgekosten: Mittelbar
entstehen Stadt und Landkreis Kosten infolge der Erweiterung des Kreises der
Wahlberechtigten. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
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