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Vorlage - VO/3359/09  

 
 
Betreff: Resolution "Kommunales Wahlrecht für Alle" (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.08.2009)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.08.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
01.10.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   
Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Vorberatung
26.10.2009 
Öffentliche Sitzung des Integrationsbeirates (offen)   
Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Vorberatung
04.10.2010 
Öffentliche Sitzung des Integrationsbeirates geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Siehe Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.08.2009.

 

Ergänzung der Verwaltung zum Sachverhalt (12.10.2009):

 

Ein gleich lautender Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag des Landkreises Lüneburg vorgelegt und vom Kreistag mit Beschluss vom 31.08.09 ebenfalls an den Integrationsbeirat verwiesen.

 

Die Diskussion um die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer hat eine lange Geschichte. Erste Versuche in der Stadt Hamburg und dem Bundesland Schleswig- Holstein, Migranten nicht nur an der politischen Willensbildung zu beteiligen sondern ihnen auch das aktive Wahlrecht bei Gemeinde- und Kreistagswahlen einzuräumen, wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1990, das hervorhebt, dass das Grundgesetz das Wahlrecht nur deutschen Staatsangehörigen zugesteht, wieder aufgehoben. Im Maastrichter Vertrag wurde 1992 allerdings jedem EU- Bürger das aktive und passive Wahlrecht auf der kommunalen Ebene in dem Mitgliedsland, in dem er seinen ständigen Aufenthalt hat, zugestanden und das o. a. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes insoweit durchbrochen. Um das aktive und passive Wahlrecht auch Angehörige von Drittstaaten zu ermöglichen, müsste jedoch eine Änderung des Grundgesetzes erfolgen.

 

Entsprechende Initiativen hierzu gibt es von vielen Seiten. Bereits 1997 legte der Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der aber wegen des Ablaufs der Wahlperiode nicht mehr beraten werden konnte. Auch die Große Koalition hatte in ihrer Koalitionsvereinbarung einen Prüfauftrag für die Frage des kommunalen Wahlrechts für Ausländer vorgesehen, der jedoch nicht mehr zur Umsetzung kam. Sowohl die Fraktion Bündnis90/Die Grünen als auch die Fraktion Die Linke haben in der vorigen Legislaturperiode Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt.

 

Neben dem Bundesrat haben nunmehr auch große Städte (z. B. München, Frankfurt und Köln) den Gesetzgeber aufgefordert, möglichst schnell die Voraussetzungen für eine Teilnahme ausländischer Bürger an den Kommunalwahlen zu schaffen. Resolutionen mit diesem Ziel wurden in Niedersachsen bereits durch Städte wie Osnabrück, Göttingen und Emden verabschiedet. Auf den Weg gebracht wurden sie in Salzgitter, Garbsen und Weyhe, geplant sind sie in Hannover und Bad Pyrmont.

 

Auf europäischer Ebene fordert der Europarat mit seinen 43 Mitgliedern seit langem das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene für Ausländer mit legalem Aufenthaltsrecht. Staaten wie Dänemark, Finnland, Irland, Niederlande, Schweden, Belgien, Luxemburg und Spanien haben diese Forderung bereits in die Tat umgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: Keine unmittelbaren Kosten durch den Beschluss.

c)  an Folgekosten:                                 Mittelbar entstehen Stadt und Landkreis Kosten infolge der Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten.

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.08.2009

Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag für eine Resolution "Wahlrecht für Alle" (114 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme Verwaltung kommunales Wahlrecht (331 KB)      
Beschlussvorschlag: