Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
MÄDGE teilt mit,
die Prüfung habe inzwischen ergeben, dass die Änderungen im Wahlrecht keine
Auswirkungen auf die Wahlbereiche haben werden, da die Spreizungen sonst zu
groß werden würden. Es bleibe bei 4 Wahlbereichen für die Stadt und 7 für das
Kreisgebiet. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig gem. § 9 Abs. 2 NKWG für die
Kommunalwahlen am 11.09.2011
zu
berufen. (03) |
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