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Auszug - B-Plan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.09.2010    
Zeit: 15:00 - 18:35 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3777/10 Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" einschließlich örtlicher Bauvorschrift;
Beschluss über Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt einleitend einen Überblick über den derzeitigen Sachstand zum Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie geht ein auf den im Jahre 2002 begonnenen Ablauf des Verfahrens (Anlage I).

Für diesen Bereich soll eine Planung durchgeführt werden mit der Zielrichtung, für diese Flächen eine Erschließung zu ermöglichen und damit der Aurelis die Möglichkeit einzuräumen, eine Vermarktung der Flächen vornehmen zu können.

 

Herr Jennrich – Stadtplaner, Büro PPL – führt aus, dass es sich beim Plangebiet im Wesentlichen um ehemalige Bahnflächen, die im Zuge von Umstrukturierung der Deutschen Bahn aus der Bahnnutzung herausgenommen wurden, handelt.

Durch den Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ soll das größtenteils bereits brach liegengende Gelände in die Lüneburger Stadtstruktur integriert und zu einem gemischten Quartier für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden.

Anhand einer Power-Point-Präsentation zeigt er

„Den Anlass und Ziel der Planung“

„Die aufzuhebenden Flächen anderer Bebauungspläne“

„Das Ilmenau-FFH-Gebiet“

„Die Lärmsituation“

„Das Lärmkonzept“

„Das Erschließungskonzept“

sowie

„Das städtebauliche und landespflegerische Konzept“

auf (Anlage II).

Ergänzend geht er auf die städtebaulichen Daten ein und benennt die in die Planung einbezogenen Büros, die sich mit den Themenkreisen Landschafts- und Freiraum-, Lärm- und Entwässerungsplanung auseinandergesetzt haben. Des Weiteren werden informativ Aussagen zu den auch weiterhin zu nutzenden Bahnflächen gegeben.

Zusammenfassend führt er aus, dass ca. 50.000 m² Wohnraumfläche vorgesehen sind, was ca. 450 – 500 Wohneinheiten (WE) entsprechen würde. Des Weiteren werden ca. 20.000 m² Bruttogeschossfläche für Gewerbe vorgesehen.

 

Ratsherr Kroll bittet darum, dass ergänzend neben den ha-größen der einzelnen Flächen auch eine Aussage dahingehend getroffen wird, wie lang und wie breit der Geltungsbereich des B-Plans sein wird.

 

Herr Jennrich – Stadtplaner, Büro PPL – führt hierzu aus, dass der Geltungsbereich des B-Plans eine Länge von 1,4 km und an der breitesten Stelle 150 m aufweist.

 

Ratsherr Meihsies merkt an, dass die Entwicklung dieses Gebietes eine Herausforderung darstellt. Bezüglich des Lärms interessiert ihn, ob in der Prognose die Entwicklung des Bahnverkehres bezüglich des 3. Gleises berücksichtigt wurde.

 

Herr Jennrich – Stadtplaner, Büro PPL – erklärt hierzu, dass  der Lärmgutachter in der Prognose die Entwicklungszahlen der Bahn bis zum Jahre 2015 berücksichtigt habe. Über den darüber hinausgehenden Zeitraum sind seitens der Bahn noch keine Zahlen zur Verfügung gestellt worden.

 

Ratsherr Meihsies hält es für notwendig, dass hinsichtlich der Lärmentwicklung Prognosezahlen zumindest für einen Zeitraum bis zum Jahre 2020 Berücksichtigung finden sollten.

Ihn interessiert, ob seitens der Aurelis bereits vergleichbare Flächen anderenorts entwickelt wurden und ob diese sich auch vermarkten ließen.

 

Herr Jansen – Aurelis – führt aus, dass die Aurelis im Jahre 2003 von der Deutschen Bahn 30 Mio. m² Fläche übernommen habe. Die Flächen sind unterschiedlichster Art und Lage. Die Fläche der Wittenberger Bahn liegt zentral zur Innenstadt ausgerichtet und ist insofern für Gewerbeansiedlungen nicht ideal gelegen, da Gewerbeansiedlungen in der Regel an der Peripherie der Gemeinden stattfindet. Dies hat auch mit der verkehrlichen Erschließung zu tun. Es hat sich in den letzten 5 Jahren herauskristallisiert, dass ähnlich wie die Fläche der Wittenberger Bahn gelegenen Flächen in anderen Gebieten als Gewerbeflächen aus den dargelegten Gründen nur sehr unzureichend zu vermarkten sind.

Um eine bessere Vermarktungsmöglichkeit zu erreichen ist die Aurelis deshalb bemüht, für solche Bereiche eine gemischte Entwicklung aus Gewerbe und Wohnen vorzusehen. Für den Bereich der Wittenberger Bahn lässt sich die Aussage treffen, dass ca. 80 % der Flächen im Einflussbereich bezüglich des Lärms gegenüber der Bahn liegen.

 

Ratsherr Meihsies merkt zu den Ausführungen an, dass seine Frage, ob es bereits Vergleichsfälle bezüglich der Entwicklung gegenüber anderen Flächen geben würde, nicht beantwortet wurde. Wenn auch solche Flächen heute nicht benannt werden können, würde er es begrüßen, wenn im Nachgang später hierzu noch einmal vorgetragen werden würde.

Ergänzend möchte er wissen, was die für die Erschließung erforderliche Brücke kosten und wer hierzu die Kosten tragen wird.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass man sich heute am Anfang des Bauleitverfahrens befindet, währenddessen von den Ausschussmitgliedern bereits zum jetzigen Zeitpunkt Detailfragen gestellt werden, die so nicht zu beantworten sind. Er erinnert daran, dass über das Gebiet der Wittenberger Bahn bereits zweimal im Ausschuss Beratungen stattgefunden haben.

Die Kosten für die Brücke werden sich auf ca. 2 Mio. € belaufen, wovon aus EU-Mitteln ca. 1,5 Mio. € bereitgestellt werden würden. Die verbleibenden Restkosten wären von der Aurelis zu tragen. Die Trassenführung der Brücke, die in weitem Bogen über die Ilmenau geführt  werden soll, wurde in diversen Vorgesprächen abgeklärt. Der Mittelabruf der EU-Mittel ist bis zum Jahre 2013 möglich. Ohne die Bereitstellung der EU-Mittel wird keine wirtschaftliche Nutzung der Flächen möglich sein.

Bezüglich der Erschließung führt er aus, dass sich wegen der entwickelnden Verkehre im Bahnhofsumfeld der Einmündungsbereich Altenbrückertorstraße für den Bereich Wittenberger Bahn verkehrlich geschlossen werden würde. Deshalb wurde für die Brücke bereits eine Vorplanung vorgenommen. Alternative zu einer Brücke wäre die Verkehre den Pirolweg hinunter unter die Bahnunterführung zu führen, was jedoch verkehrlich unrealistisch wäre und Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich machen würde.

Von der Anzahl der dort für möglich gehaltenen Wohneinheiten geht er eher davon aus, dass eine Anzahl von 200 – 250 WE realistisch sein wird.

Bezüglich der Lärmwerte liegen für den Ausbau des 3. Gleises Lärmwerte hochgerechnet bis 2020 vor, die in diese Planung noch einzuarbeiten sein werden.

Seitens der Stadt als auch durch die Aurelis sind erhebliche Vorleistungen erbracht worden, um für dieses Gebiet eine Umsetzung in eine Machbarkeit hineinzukommen.

Er verdeutlich in diesem Zusammenhang, dass, wenn diese Fläche einer anderen wie auch immer gearteten Nutzung zugeführt werden soll man nicht umhin kommt, die angesprochene Brücke zu bauen. Die Chance, die Finanzierung über EU-Mittel vorzunehmen, sollte nach seiner Ansicht genutzt werden.

Er verdeutlicht, dass es in der heutigen Sitzung darum geht, dass man für die Änderung im F- und B-Planverfahren eine politische Beschlussfassung benötige. Der zeitliche Druck besteht wegen des Brückenbauwerkes und des Interesses der Aurelis bezüglich der Vermarktung der Flächen.

 

Ratsherr Bruns hält diese Bauleitverfahren für eine spannende Geschichte im positiven Sinne. Viele seiner Fragen haben sich durch den Vortrag bereits erledigt. Der Spannungsbogen zwischen den Gegebenheiten der Örtlichkeit und der vorgetragenen Planung wurde aufgezeigt. Die bisher durchgeführten Planungsschritte sind für ihn nachvollziehbar.

Bei Entwicklung der Flächen ist eine positive Verknüpfung mit dem vorhandenen Bestand erforderlich. Ansinnen sollte sein, die vorhandenen Brachflächen im positiven Sinne zu entwickeln.

 

Beigeordnete Schellmann  steht der Entwicklung des Geländes grundsätzlich positiv gegenüber. Erschrocken ist sie jedoch über die zu erwartende Lärmbelastung auch wenn hierfür noch kein Lärmgutachten vorliegt. Die vorgesehenen Maßnahmen mit einer Riegelbebauung zur Lärmminderung überzeugen sie nicht. Für sie stellt sich die Frage, ob es zwingend notwendig sei, an dieser Stelle eine Wohnbebauung vorzunehmen. Sie geht davon aus, dass das Brückenbauwerk nur für die Erschließung der vorgesehenen Bebauung erforderlich sein wird. Wohnen ist für sie nur an den Stellen denkbar, wo sich die Fläche am weitesten aufweitet.

Sie spricht sich dafür aus, dass man sich beim derzeitigen Stand des Verfahrens noch nicht abschließend darauf festlegen sollte, was in diesem Gebiet tatsächlich umgesetzt werden sollte.

 

Oberbürgermeister Mädge bringt in Erinnerung, dass wie ausgeführt, das Brückenbauwerk größtenteils aus EFRE-Mitteln finanziert wird. EFRE-Mittel dienen für die Entwicklung schwachstrukturierter Gebiete.

 

Fachbereichsleiterin Böhme macht deutlich, dass die Lärmthematik allen Beteiligten durchaus bewusst ist. Auch sie weist darauf hin, dass man sich im bisherigen Verfahren ganz am Anfang befindet und dass bewusst Varianten über die Verwertung der Flächen in Überlegung sind.

Inwieweit die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen zum Tragen kommen, muss zunächst davon abhängig gemacht werden, was der zu beauftragende Lärmgutachter zu dieser Thematik aussagt. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass sich die Lärmthematik auch bezüglich Wohnen in den Griff bekommen lässt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird man über eine Verwertung der Flächen anders zu befinden haben.

 

Beigeordnete Schellmann geht davon aus, dass durch die Bebauung es durch die Reflexionen auch zu einer Lärmzunahme auch für den Bereich Kaltenmoor kommen wird.

 

Beigeordneter Körner spricht sich dafür aus, nicht alles so dramatisch zu sehen und vielmehr wie von der Verwaltung vorgetragen, die anstehenden Themen im laufenden Verfahren in Ruhe abzuarbeiten. Man sollte nicht schon im Vorfeld aller Überlegungen nur Bedenken haben. Der vorgegebene Zeitrahmen lässt nach seiner Ansicht genügend Zeitraum, das Bauleitverfahren in den bisher praktizierten Verfahren durchzuführen.

Für ihn ist von Interesse, ob der Verbleib der Eisenbahnfreunde in diesem Bereich gesichert ist. Er spricht sich dafür aus, dass die Politik sich positiv für einen Verbleib einsetzen sollte.

 

Oberbürgermeister Mädge bringt in Erinnerung, dass bereits im Jahre 2004 für diesen Bereich ein einstimmiger Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, der Inhaltlich im Wesentlichen bereits das beinhaltete, was auch noch heute gilt.

Er macht deutlich, dass bereits umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt wurden. Verkehrlich wurde bereits ausgeführt, dass eine Anbindung nach Norden an die Altenbrückertorstraße nicht mehr funktionieren würde und dass nach Süden hin auch Belange eines dort bestehenden Landschaftsschutzgebietes sowie die dort bestehende Wohnbebauung berücksichtigt werden muss. Eine verkehrliche Anbindung des Gebietes über die Rampe von der Friedrich-Ebert-Brücke kommend scheidet deshalb aus. Bewusst ist man sich der Tatsache, dass die Brücke aus wirtschaftlichen Erwägungen her sich durch die Erschließung des Gebietes nicht rechnen würde. Eben aus diesem Grunde wurde ein Antrag auf EFRE-Mittel gestellt. Diese Verfahrensweise wurde im Ausschuss vorgetragen und zugestimmt. Er erinnert daran, dass Zielsetzung des Rates war, eine innerorts liegende Brache in der Entwicklung gegenüber einer Entwicklung in freie Flächen gehend vorzuziehen ist.

Das die Entwicklung für dieses Gebiet sich schwierig gestaltet, ist allen bewusst. Jedoch sollte man nicht schon in Vorfeld durch Vortragen aller möglichen Bedenken zumindest eine Überprüfung einer Entwicklung vorgreifen.

Alternative zu einer Entwicklung wäre die Fläche brach liegen zu  lassen und nur eine Nord-Süd-Radwegeverbindung herzustellen.

Zur Frage, ob dort ein Mischgebiet entstehen soll oder nur Wohnen ermöglicht werden soll, kann jeder selbst für sich entscheiden, ob er dort wohnen möchte oder nicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur, dass die gesetzlich vorgegebenen Lärmwerte eingehalten werden.

Fest steht, dass die Bahn die Flächen räumen wird und dass die Aurelis bemüht sein wird, die Flächen zu vermarkten. Wenn sich eine Planung bezüglich einer angestrebten Nutzung nicht umsetzen lässt, wird man nicht umhin kommen, dass man seitens der Stadt mit der Aurelis Gespräche führen wird, inwieweit die Stadt eine Nachnutzung der Flächen übernimmt.

Er spricht sich dafür aus, den Weg im Verfahren weiterzugehen und zu einer Beschlussfassung über die Änderung zu kommen. Wenn bezüglich der Entwicklung des Gebietes jedoch  von allen Seiten Bedenken geäußert werden, sollte man hier und heute zu der Planung auch politisch „nein“ sagen.

Zur Frage des Verbleibs der Eisenbahnfreunde auf dem Gelände führt er aus, das sowohl  die Baulichkeiten als auch die Gleisanlagen bauplanerisch abgesichert seien. Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang auch, dass es sich für die Eisenbahnfreunde mehr um eine finanzielle Frage handeln wird. Um die vorhandenen Baulichkeiten und die Werkstatt nutzen zu können bedarf es eines Neubaues eines Werkstattgebäude, da das bisher genutzte Gebäude u. a. baurechtlich unzulänglich ist. In Überlegung stand auch, dass die Eisenbahnfreunde ein vorhandenes Werkstattgebäude in Bleckede nutzen sollten. Diese Fragen sind jedoch noch offen. Eine Prüfung, inwieweit den Eisenbahnfreunden mit EU-Mitteln geholfen werden kann, wurde negativ beschieden.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass ein Verbleib der Eisenbahnfreunde am jetzigen Standort nicht an den Festsetzungen des B-Plans, sondern eher an den nicht zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln scheitern kann.

Er empfiehlt nochmals dringend, den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Weg zu gehen und die notwendigen Beschlussfassungen vorzunehmen.

 

Ratsherr Meihsies spricht sich dafür aus, wie vorgeschlagen den Weg weiter zu gehen. Aus dem Vortrag waren die in der weiteren Planung zu beachtenden Zwangspunkte herauskristallisiert worden. Er macht deutlich, dass seine Äußerungen nicht als Bedenkenträger zu werten seien.

 

Beigeordnete Schellmann spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die Prüfung, was machbar ist, vorgenommen werden sollte, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ilmenau in Ihrem Flussbett in diesem Bereich verschoben wurde. Sie gibt zu bedenken, dass das mit seinen Auswirkungen bei der Planung berücksichtigt werden sollte.

Zur Frage der Trassierung der Brücke geht sie davon aus, dass das der schonendste Eingriff in das FFH-Gebiet sei. Sie interessiert, wie lang das Brückenbauwerk insgesamt sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädge bestätigt, dass mehrere Varianten bezüglich der Brücke im Vorfeld geprüft  und die schonendste Variante in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde gewählt  wurde.

 

Beigeordnete Schellmann  möchte wissen, wenn dieses Brückenbauwerk die einzige Zufahrt in das Baugebiet werden soll, ob es bezüglich Rettungsfahrzeugen auch Notausfahrten geben wird.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass, wie in vergleichbaren anderen Gebieten auch, Notausfahrten vorgesehen sein. Für diesen Bereich ist im Norden sowie im Süden eine Notausfahrt eingeplant.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest als Ausschussvorsitzender die Beschlussfassungen und stellt sie getrennt zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.