Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch erläutert die Vorlage. Dabei betont
er, dass es aus Sicht der Verwaltung diesmal keinen Sinn macht, wieder viele
Diskussionen und Arbeiten ins Blaue zu verrichten, sondern dass zunächst der
neue Gesetzentwurf abgewartet werden sollte. Er weist
darauf hin, dass dies auch im Schulausschuss des Landkreises so beschlossen
wurde. Ratsherr Nowak
widerspricht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und reicht einen
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN ein (Anlage 1) Frau Eggeling
stellt fest, dass die damals in den Stellungnahmen geäußerten Wünsche zur
Schulreform weiterhin feststehen, es jedoch keinen Sinn macht, an diesen Ideen
weiterzuarbeiten, wenn sich die Voraussetzungen nun ändern bzw. ganz wegfallen. Sie schlägt
vor, den neuen Gesetzentwurf abzuwarten und dann eine Veranstaltung zur
Information der Schulen / Standorte usw. durchzuführen. Bürgermeisterin
Schellmann stimmt dieser Idee zu, hat aber für die Auffassung des Ratsherrn
Nowak Verständnis, da es einfach schade um die getätigte Arbeit ist. Aber das neue
Gesetz hat nun einmal andere Maßstäbe gesetzt. Der letzte
Kenntnisstand von Beigeordnetem Dr. Scharf
ist, dass das neue Gesetz bereits im Frühjahr diesen Jahres eingebracht
und verabschiedet werden soll. Danach werden
die O-Stufen abgeschafft und auch die angedachten Förderstufen entfallen. Die
Schüler werden nach der Grundschule direkt an die drei weiterführenden
Schulformen verwiesen. Der Wegfall der O-Stufen soll voraussichtlich zum 01.08.2004
geschehen. Auch er
bezweifelt, dass es bei diesen gravierenden Änderungen noch sinnvoll ist, über
die alten Ideen zu sprechen. Stadtdirektor
Koch stellt richtig, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung ist, sämtliche
Meinungen von Schulen und Interessensvertretungen an Ideen zur Schulreform
zusammenzutragen. Es musste allerdings der Beginn der Schulentwicklungsplanung
bekannt gegeben werden; dies habe auch zu weitergehenden Stellungnahmen der
Schulen geführt. Selbstverständlich
stünde es Ratsherrn Nowak und allen Interessierten frei, Akteneinsicht für die
eingegangenen Stellungnahmen zu beantragen, doch könne dies nur noch von
historischem Interesse sein. Der
vorgeschlagene Beschluss ist noch aktuell und mit dem Landkreis abgesprochen. Beigeordneter
Dr. Scharf schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung in den gleichen
Wortlaut wie beim Landkreis zu bringen, nach Antrag im Kreisschulausschuss
lautete dieser nämlich wie folgt: 1. Die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird fortgesetzt. 2. Der Beschluss,
die Schulreform nach dem derzeit geltenden Schulgesetz zum 01. August 2004
umzusetzen, wird aufgehoben. 3. Die Verwaltung
wird beauftragt, nach dem Vorliegen eines neuen Schulgesetzes eine Konzeption
mit dem Ziel der Umsetzung zum 1. August 2004 zu erarbeiten. Anschließend
lässt er zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
abstimmen. Der
Änderungsantrag wird einstimmig abgelehnt. Beschluss: Es wird einstimmig beschlossen 1. Die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird fortgesetzt. 2. Der Beschluss,
die Schulreform nach dem derzeit geltenden Schulgesetz zum 1. August 2004
umzusetzen, wird aufgehoben. 3. Die Verwaltung
wird beauftragt, nach dem Vorliegen eines neuen Schulgesetzes eine Konzeption
mit dem Ziel der Umsetzung zum 1. August 2004 zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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