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Auszug - Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Zusammenlegung der Ausländerbehörden  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.08.2010    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3755/10 Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Zusammenlegung der Ausländerbehörden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 33 - Bürger- und Migrationsservice
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  30 - Rechtsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY erörtert, dass grundsätzlich eine Zusammenlegung der Ausländerbehörden zu begrüßen sei, jedoch ist hier ein Fehler in der Detailregelung enthalten. Die Fraktion DIE LINKE könne dem geplanten Stellenabbau, der mit dieser Zusammenlegung erfolgt, nicht zustimmen. Er schlage deshalb vor, die freiwerdende Stelle umzuwandeln und diese Ressourcen dann in die Beratung und den Service für die Antragsteller zu investieren. In der heute hier vorliegenden Form könne der interkommunalen Zusammenarbeit nicht zugestimmt werden.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erinnert daran, dass auch die Fraktion DIE LINKE im Verwaltungsausschuss die Argumente für die interkommunale Zusammenarbeit und die Abwägung der Verwaltung verfolgt habe, die klar dargestellt habe, dass die Qualität der künftigen Ausländerbehörde nicht sinken werde. Er weist darauf hin, dass dies bereits die 43. interkommunale Zusammenarbeit sei und zu begrüßen ist.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Abschluss der als Anlage zur Vorlage VO/3755/10 beigefügten Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem Landkreis Lüneburg wird zugestimmt.

 

(02, 30, 33)