Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Hansestadt und Landkreis Lüneburg
praktizieren seit Jahren erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit. Zielsetzung
ist dabei die gemeinsame Lösung struktureller Probleme sowie die Schaffung
effizienterer Strukturen für die Aufgabenerfüllung durch Freisetzung
zusätzlicher finanzieller und/oder personeller Ressourcen bei gleichzeitiger
Verbesserung von Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In Verfolgung dieser Zielsetzung
konnten in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Projekten
realisiert werden. Einen Überblick der zum Stichtag 01.02.2010 mit der
Hansestadt Lüneburg laufenden Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit vermittelt
Anlage 3 zum Lüneburg-Vertrag. Weitere Kooperationen werden diskutiert, geprüft
oder vorbereitet. Als nächstes Projekt wird die organisatorische
Zusammenführung von Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz
empfohlen. Die Ausländerbehörden von Hansestadt
und Landkreis Lüneburg sollen nunmehr zusammengelegt und künftig in der
alleinigen Zuständigkeit der Hansestadt betrieben werden. Der Aufgabenübergang und die damit
verbundenen Modalitäten werden durch die anliegende Zweckvereinbarung geregelt.
Diese bedarf nach den rechtlichen Vorgaben der Beschlussfassung durch den Rat
der Hansestadt Lüneburg sowie durch den Kreistag und der anschließenden
Genehmigung des Innenministeriums. Die gemeinsame Ausländerbehörde soll
im Bürgeramt der Hansestadt eingerichtet werden und ihren Betrieb am 01.02.2011
aufnehmen. Für die Erledigung der Aufgaben sind insgesamt 10,5 Stellen
vorgesehen, die unter Berücksichtigung der aktuellen Anzahl der hier lebenden
Ausländer/innen und der Fallzahlen anteilig durch Mitarbeiter/-innen von
Hansestadt ( 7,0 Stellen ) und Landkreis Lüneburg ( 3,5 Stellen ) besetzt
werden. Die Mitarbeiter/-innen des
Landkreises werden zu diesem Zweck an die Hansestadt abgeordnet. Jede Vertragspartei trägt die Kosten
für das eingesetzte Personal weiterhin selbst bzw. erstattet einen
entsprechenden Kostenanteil. Auch bei den Sachkosten ist eine
interessengerechte Lösung gefunden worden. Die
Hansestadt trägt danach sämtliche Sachkosten, zum Ausgleich verbleibt
ihr auch das Gebührenaufkommen in vollem Umfang. Die Zweckvereinbarung kann nach
Ablauf von jeweils zwei Jahren gekündigt werden. Eine vorzeitige Auflösung ist
nur möglich, wenn sie von beiden Vertragspartnern einvernehmlich erklärt wird. Weitere Einzelheiten können der als
Anlage beigefügten Zweckvereinbarung entnommen werden. Durch die Zusammenlegung der
Aufgaben können eine 1,0 Stelle im Wert A9/A10 BBesG oder vergleichbar
eingruppierter Tarifbeschäftigte und ein Arbeitsplatz eingespart werden. Erwartet wird ein Einsparvolumen von jeweils
ca. 30.000,00 €/Jahr für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: -
Zweckvereinbarung in der Fassung vom 19.07.10
Beschlussvorschlag: Dem
Abschluss der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung über die Übertragung der
Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem
Landkreis Lüneburg wird zugestimmt. |
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