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Beratungsinhalt:
Beigeordnete BAUMGARTEN erläutert, dass man bei den Verhandlungen zum Finanzvertrag den Eindruck hätte gewinnen können, dass dies die Büchse der Pandora sei, die man lieber nicht öffnen sollte. Dabei solle der Vertrag nur festschreiben welche Personal- und Sachkosten in verschiedensten Bereichen zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg auszugleichen sind. Man hatte bei den Verhandlungen unterschiedliche Ansätze bei den Erstattungsansprüchen und der Hansestadt Lüneburg wurde unterstellt zuviel Geld bei der Jugendhilfe auszugeben. Es wurde gefordert, dass bis zum Jahre 2014 die Hansestadt Lüneburg bei den Ausgaben zur Jugendhilfe die IBN-Zahlen erreicht habe. Sie spreche sich zwar dafür aus diese Zahl anzuerkennen und auch sich daran anzunähern, man könne aber nicht gewährleisten diese bis 2014 zu erreichen. Die Jugendarbeit habe bis heute hervorragende Arbeit geleistet und lasse sich von Kennzahlen, die als Steuerungsmodell dienen, nicht unter Druck setzen. Man habe Kompromisse gesucht und Brücken gebaut und deutlich gemacht, dass man sich nicht an Kennzahlen ausrichte, sondern die Arbeit der Jugendhilfe am Menschen orientiert sei. Die CDU-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg werde dem Verhandlungsergebnis zum Finanzvertrag, einstimmig annehmen.
Beigeordneter DÖRBAUM zitiert die Präambel des Finanzvertrages die aussagt, dass die Hansestadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg ihr stetes gemeinsames Streben nach einer optimalen Entwicklung des gesamten Lüneburger Raumes zur Förderung des Wohles ihrer Einwohnerinnen und Einwohner bekräftigt. Diese Aufgabe habe man in der Vergangenheit ernsthaft wahrgenommen und wolle sie auch weiterhin engagiert wahrnehmen. Er dankt den Verwaltungen der Hansestadt und des Landkreises, die nach einjähriger Arbeit einen gangbaren Kompromiss vorgelegt hätten. Dieser Vertrag formuliere Gemeinsamkeiten zwischen Landkreis und Hansestadt und er betont, dass die Hansestadt Lüneburg den Landkreis Lüneburg genauso brauche, wie der Landkreis Lüneburg die Hansestadt. Der Bereich der Jugendhilfe sei eine sehr wichtige Pflichtaufgabe, die nicht verhandelbar sei sondern das Optimale für die Kinder und Jugendlichen leisten solle. Kennziffern seien zwar ein Anhaltspunkt aber im Zweifel müsse das Wohl des Kindes entscheidend sein. Die Hansestadt zahle mit 54,5 Punkten dieselbe Kreisumlage wie alle Gemeinden, wolle aber ebenfalls ihre oberzentralen Leistungen anerkannt bekommen. So habe die Stadt beispielsweise das Psychiatrische Klinikum und die Orthoklinik übernommen und damit, neben der Sicherung von 1000 Arbeitsplätzen, auch eine Daseinsvorsorge vor Ort gesichert. Er ruft dazu auf diesem Finanzvertrag, in der vorliegenden Fassung, heute einstimmig zuzustimmen, um damit einen Erfolg für die Region zu verbuchen.
Bürgermeister Dr. SCHARF betont, dass es allen klar sein müsse, dass heute eine entscheidende Stunde bei der Entwicklung der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg schlage. Mit dem vorliegenden Finanzvertrag habe man eine wichtige Basis für Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Hansestadt geschaffen. Er habe nie Zweifel daran gelassen, dass die Sachdiskussion stets im Vordergrund stünde. Mit diesem Vertragswerk werde die Bedeutung der Hansestadt Lüneburg geregelt und festgeschrieben, dass eine jährliche Abstimmung zu den Ausgaben zur Jugendhilfe stattfinde, und man bis zum Jahre 2014 evaluiert, ob eine Annäherung an die IBN-Kennzahlen eingetreten sei. Der nun vorliegende Kompromiss sei fair ausgehandelt und berücksichtige die Interessen beider Seiten weitestgehend, so dass diesem nur zuzustimmen sei.
Zunächst dankt Ratsherr SOLDAN allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Verwaltungen für die Ausarbeitung dieses Vertrages. Es sei klar, dass die Interessen der Hansestadt und des Landkreises unterschiedlich waren und man sich als Hansestadt Lüneburg sicherlich eine höhere Erstattung gewünscht hätte. Der vorliegende Kompromiss sei jedoch akzeptabel. Außerdem müsse man dabei auch bedenken, dass jeder Cent, den der Landkreis an die Hansestadt erstatten müsse auch von diesem als Einnahme erzielt werden muss und die Hansestadt Lüneburg hierbei größter Kreisumlagenzahler sei. Die Aufgabe der Jugendhilfe sei eine Pflichtförderung, trotzdem werde seit Jahren die Forderung erhoben in diesem Bereich Einsparungen zu erzielen. Die Kennzahlen seien zwar ein wichtiger Anhaltspunkt spiegeln aber nie die reelle Situation vor Ort wieder. Die Fraktion der FDP im Rat der Hansestadt Lüneburg wird den Vertragskompromiss mittragen und lobt ausdrücklich die Arbeit der Jugendhilfe.
Für Ratsherrn MEIHSIES seien die Äußerungen von Frau Baumgarten, hier im Rat der Hansestadt Lüneburg, eine schallende Ohrfeige für die CDU-Kreistagsfraktion. Dort sei die Gruppe zerbrochen und die Grünen würden nun Verantwortung übernehmen, die die CDU an dieser Stelle nicht bereit war zu übernehmen. Der heute im Entwurf des Finanzvertrages vorliegende Kompromiss sei auskömmlich und nachvollziehbar. Auch er bekennt sich dazu, dass die Arbeit der Jugendhilfe nicht nach einem IBN-Index gewürdigt werden könne, sondern stets der Einzelfall vor Ort beurteilt werden müsse. Es sei Zeit nun zur Sacharbeit zurückzukehren. Er danke der Verwaltung für den ausgearbeiteten Kompromiss. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Hansestadt Lüneburg wird diesem Vertrag heute zustimmen.
Ratsherr RIECHEY kündigt an, dass die Fraktion DIE LINKE der Neufassung des Lüneburg-Vertrages zustimmen könne. Dieses habe Sie auch mit der Kreistagsfraktion abgestimmt und sei zu einem gleichen Ergebnis gekommen. Es sei falsch wenn die Hansestadt durch den Landkreis abgestraft würde, falls Sie die Kennzahlen in der Arbeit der Jugendhilfe nicht erreiche, da mit einem solchen Vorgehen diese Sache auf dem Rücken der Schwächsten ausgefochten werde. Außerdem sei der Kennzahlenvergleich inhaltlich nicht sehr aussagefähig und die Erhebung und die Kriterien in der Fachwelt höchst umstritten. Ebenfalls sei zu befürchten, dass es zu einer verdeckten Qualitätsreduzierung durch Arbeitsverdichtung kommen werde. Aufgabe des Lüneburg-Vertrages sei es, eine angemessene Finanzaufteilung zwischen Stadt und Landkreis zu finden, dieses sei durch diesen vernünftigen Kompromiss gelungen und könne somit mitgetragen werden.
Oberbürgermeister MÄDGE erläutert einige Schwerpunkte bei den Verhandlungen zum Lüneburg-Vertrag. So wurden durch die Gesetzgeber die Kosten der Unterkunft vor Ort bei den Kommunen abgeladen. Nicht zu vergessen seien auch die Kosten der Grundsicherung im Alter. Er erinnert daran, dass durch das KJHG die Jugendhilfe als Pflichtleistung mit einem Rechtsanspruch zu erbringen ist. Durch verschiedenste Maßnahmen in der Hansestadt Lüneburg werde versucht Jugendliche präventiv aufzufangen. Er mache deutlich und stehe zu seiner Zusage, dass versucht werde die IBN-Kennzahlen zu erreichen und damit höchstmögliche Transparenz darzustellen. Wenn man einen Blick auf die Einnahmeseite des Landkreises werfe müsse man herausstellen, dass dieser einen sehr geringen Teil durch eigene Steuern einnehme, einen großen Teil durch die Kreisumlage, die nach Steuerkraft abgerechnet wird und Einnahmen aus dem Finanzausgleichsgesetz erziele. Bei den sehr kooperativen Verhandlungen auf Augenhöhe sei nun dieser faire Vertragsentwurf gefunden worden, in dem die Interessen der Hansestadt Lüneburg als auch die des Landkreises Lüneburg ausgewogen betrachtet und abgewogen wurden. Ziel sei es und müsse es immer bleiben die Lebensqualität in dieser Region gemeinsam zu entwickeln, auf hohem Niveau zu halten und für die Menschen in dieser Region die Zukunft zu gestalten. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Dem Entwurf des neu gefassten Lüneburg-Vertrages wird in der der Vorlage VO/3596/10 beigefügten Fassung vom 08.03.2010 mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- § 1: Das letzte Wort lautet „ist“ statt „wird“
- § 3 Abs. 5: Die mehrfach genannte Jahreszahl „2015“ wird durch die Jahreszahl „2014“ ersetzt. Der letzte Satz wird gestrichen.
- § 5 Abs. 1, Satz 1: 3,5 Mio. € wird ersetzt durch 3,2 Mio. €. Der Klammerzusatz wird gestrichen.
Die Zahlenreihe wird wie folgt angepasst:
(02) |
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