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Beratungsinhalt:
Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, übergibt nach kurzer Vorstellung des TOPs an den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) Herrn Enkelmann.
Herr Enkelmann führt aus, dass die weitere Entwicklung des Industrie- und Gewerbestandortes Hafen Lüneburg auch die Bereitstellung breitbandiger Internetzugänge erfordert. In der Vorlage wird hierzu insbesondere die Finanzierung angesprochen. Dazu erläutert Herr Enkelmann ergänzend die wesentlichen Schritte der Projektentwicklung. Zu Beginn gab es ein Interessenbekundungsverfahren, an dem sich die Firmen Lünecom und Telekom beteiligt haben. Die eingereichten Konzepte unterschieden sich hinsichtlich der Kosten und der technischen Konzeption. Während Lünecom auf Glasfasertechnologie setzt, bietet die Telekom ihr DSL-Standardprodukt an. Beide Anbieter haben neben den Kosten auch die späteren Einnahmen geschätzt. Die Differenz wird als Wirtschaftlichkeitslücke bezeichnet. Das Breitband-Kompetenzzentrum des Landes Niedersachsen mit Sitz in Osterholz-Schambeck hat die technischen Unterlagen und Berechnungen bewertet. Danach ist das Konzept der Lünecom zukunftssicherer und die Wirtschaftlichkeitslücke von 70.000 EUR ist geringer als im Konzept der Telekom. Im nächsten Schritt sollen nun auf Basis des Konzeptes von Lünecom entsprechende Fördermittel zur Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke beim Land beantragt werden. Vom Land wird maximal eine Fördersumme von 75% gewährt, so dass Eigenmittel in Höhe von ca. 18.000 EUR vom Antragsteller zu tragen sind. Da das Land immer eine Einzelfallentscheidung trifft, kann der vom Antragsteller aufzubringende Eigenanteil erst im Rahmen des weiteren Antragsverfahrens konkretisiert werden. Daher sind vorsorglich 20.000 EUR für diesen Zweck vorgesehen.
Stadtkämmerin Lukoschek ergänzt, dass während der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2010 die Förderkulisse noch gar nicht bekannt gewesen ist. Es gibt in der Hansestadt Lüneburg weiße Flecken, bei denen noch eine Breitbandunterversorgung herrscht. Dies ist im Industriegebiet Hafen/ Bilmer Berg der Fall. Für die so genannten weißen Flecken in den Wohngebieten ist eine Ausschreibung erfolgt und Vodafone wird hier der Anbieter sein. Insgesamt sind 50.000 EUR vorsorglich für Maßnahmen im Bereich Breitbandversorgung eingeplant gewesen, von denen jedoch wahrscheinlich keine Mittel benötigt werden, da es sich um eine Landkreisförderung handelt.
Beigeordnete Schellmann stellt die Frage, ob es sich bei der Investitionszahlung um einen Einmalbetrag handelt, ob die Lünecom langfristig als Betreiber auftreten wird und wer im Schadensfall haftet. Herr Enkelmann erklärt, dass das Land Niedersachsen mit dem Fördermittelbescheid eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren festlegen wird. In dieser Zeit sind Rückforderungen möglich, sofern die im Zuwendungsbescheid genannte Zielstellung nicht erreicht wird. Der Antragsteller ist daher gehalten, die sich daraus ergebenden Risiken im Rahmen einer Vereinbarung mit Lünecom abzusichern (Weitergabe der Verpflichtungen). Weiterhin handelt es sich um eine Einmalzahlung von maximal 20.000 EUR.
Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, regt an zu überprüfen, ob tatsächlich eine Wirtschaftslücke entsteht. Wenn die Maßnahme ein Erfolg ist, sollte der Investitionszuschuss von der Hansestadt rückwirkend gekürzt werden. Herr Enkelmann wird diese Möglichkeit überprüfen und mit aufnehmen.
Ratsherr Srugis hebt hervor, dass die Maßnahme für das Industriegebiet von großer Bedeutung ist, da schnelle Kommunikationswege und die Möglichkeit für das Transportieren von großen Datenvolumina für den Geschäftsalltag wichtig sind. Weiterhin verschwindet ein weiterer weißer Fleck der Breitbandversorgung.
Ratsherr Srugis und der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, wünschen viel Erfolg bei den weiteren Schritten und unterstützen das Vorhaben.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Der Maßnahme wird vorbehaltlich der zu klärenden förderrechtlichen Fragen und der Einwerbung von Fördermitteln zugestimmt. Die Verwendung von maximal 20.000 EUR aus der Investitionsnummer 01-0511-008 „Breitbandersorgung“ für den Ausbau der Breitbandversorgung im Bereich Hafen/ Bilmer Berg wird zur Kenntnis genommen.
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