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Vorlage - VO/3684/10  

 
 
Betreff: Breitbandanbindung im Industriegebiet Hafen/Bilmer Berg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:W.LG (Frau Gerber)
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Entscheidung
17.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bereits seit ca. 2003 gibt es Bestrebungen, eine zuverlässige, preiswerte und zukunftssichere Breitbandinfrastruktur im Industriegebiet Lüneburg Hafen/Bilmer Berg zu schaffen. Entsprechende Anschlüsse sollen den dort ansässigen sowie künftig anzusiedelnden Unternehmen zur Nutzung angeboten werden.

 

Bisher scheiterten diese Versuche u. a. an der Heterogenität des Nutzerverhaltens seitens der Unternehmen sowie an fehlenden Angeboten seitens überregional tätiger TK-Unternehmen.

 

Durch die mögliche Einwerbung von Fördermitteln aus dem EFRE bietet sich jetzt die einmalige Chance, die anfallenden Investitionskosten zu reduzieren. Damit kann den Unternehmen als potenzielle Kunden ein marktüblicher und akzeptierter Preis für die zukunftsfähige technische Lösung angeboten werden.

 

Hierzu hat die W.LG im August/September 2009  – aufbauend auf einer allgemeinen Befragung der Haushalte in Hansestadt und Landkreis Lüneburg durch den Landkreis Lüneburg im Mai 2008 - eine Unternehmensbefragung durchgeführt. Befragt wurden die im betreffenden Gebiet ansässigen Unternehmen zur vorhandenen Breitband-Versorgungssituation sowie zur benötigten/gewünschten Versorgung. Hintergrund waren einerseits vorgetragene Beschwerden/Anforderungen von Unternehmen, die durch die bisherigen Angebote am Markt nicht befriedigt werden können sowie Ausbaupläne bezüglich des Binnenhafens Lüneburg. Sowohl für die Bestandsentwicklung als auch für Neuansiedlungen werden Datenleitungen benötigt, die eine permanente Verfügbarkeit hoher Datenübertragungsraten sicherstellen. Von 140 befragten Unternehmen haben sich 52 (= 37%) an der Umfrage beteiligt. Im Ergebnis können 22 % davon als unterversorgt – gemessen an ihren Bedürfnissen – bezeichnet werden. 88 % gaben an, eine höherwertige als die vorhandene Anbindung zu benötigen, speziell benötigen 37 % eine synchrone Anbindung mit gleichen Bandbreiten und Geschwindigkeiten im Up- und Download.

 

Das als Voraussetzung eines Förderantrags durchgeführte Interessenbekundungsverfahren fand im März 2010 statt. Es hat zwei Lösungsvorschläge von TK-Anbietern zur Erschließung des betreffenden Gebietes erbracht. Die abgegebenen Angebote wurden miteinander verglichen und bewertet. Hierbei sind folgende Aspekte berücksichtigt worden:

 

- Kosten bzw. Wirtschaftlichkeitslücke

- Erschließungskonzept (Technik)

- Flächendeckende Lösung

- Geschwindigkeiten

- Zukunftssicherheit

 

Während das Angebot der Fa. LüneCom höhere und synchrone Bandbreiten beinhaltet, sieht das Konkurrenzangebot lediglich asynchrone Anschlüsse (Standard-DSL-Produkte) vor.

Die Investitionen belaufen sich auf ca. 331.200 EUR (netto) inkl. Tiefbau und Planung, die Deckungslücke beträgt beim günstigsten Angebot 70.000 EUR.

 

Das Angebot der Fa. LüneCom ist unter den genannten Aspekten als das geeignete und wirtschaftlich günstigere einzustufen, wogegen das eingereichte Konkurrenzangebot eine größere Wirtschaftlichkeitslücke aufweist und zudem den bestehenden und nachgewiesenen Bedarf nicht adäquat abdeckt.

 

Die Wirtschaftlichkeitslücke ist Grundlage für den Förderantrag. Hierauf kann ein Zuschuss von bis zu 75 % gewährt werden. Der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg würde sich somit auf max. 20.000  EUR belaufen.

 

Die Hansestadt Lüneburg kann und will nicht selbst als Anbieter und Betreiber eines Netzes für Dritte im Sinne des TK-Gesetzes tätig werden. Insbesondere wäre ein neues Betreiberkonstrukt notwendig, dessen Anforderungen (u. a. Gewährleistung 24-h-Betrieb etc., rechtliche Vorgaben) in der bestehenden Form durch die Hansestadt Lüneburg nicht erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht infrage, vertragliche Beziehungen zwischen Hansestadt, AGL und LüneCom in ähnlicher Form zu gestalten wie es bisher für einzelne ausgewählte externe Kunden der Fall ist.

 

Das Angebot der Fa. LüneCom beinhaltet, dass ein vom bestehenden Stadt-MAN physikalisch getrenntes eigenes Netz aufgebaut wird, das lediglich am Übergabepunkt Stadtkoppel mittels eines zusätzlichen Verteilerknotens „angedockt“ wird. Diese Lösung bietet u. a. den Vorteil, dass die Hansestadt und deren 100%ige Tochter AGL kein Risiko zu tragen hätten und gleichzeitig LüneCom freier wäre in der Vertragsgestaltung mit den jeweiligen Endkunden.

 

Im Ergebnis wird die Hansestadt Lüneburg als Maßnahme der Wirtschaftsförderung die Erschließung des Industriegebiets Hafen/Bilmer Berg durchführen lassen und als Antragsteller der Fördermittel auftreten. Die Vorfinanzierung erfolgt durch Fa. LüneCom als Investor. Die notwendigen Kofinanzierungsmittel von 20.000 EUR sind im Haushalt der Hansestadt für 2010 enthalten. Es sind unter der Investitionsnummer 01-511-008 „Breitbandversorgung“ 50.000 EUR als Eigenanteil Maßnahmen der Breitbandversorgung vorgesehen.

 

Die W.LG wird das Förderprojekt unterstützen und begleiten sowie die notwendigen Vorgespräche mit der NBank und dem Breitband-Kompetenzzentrum führen, ferner auch die Antragstellung für die Hansestadt Lüneburg unterschriftsreif vorbereiten.

 

Derzeit werden noch förderrechtliche Fragen im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geklärt, da es hinsichtlich der Gebietskulisse des zu erschließenden Bereiches Überschneidungen mit dem sog. Heidecluster gibt. Dieses wird aus Mitteln des Konjunkturpakets gefördert. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

 

Sobald diese Frage geklärt ist, kann der vorzeitige Maßnahmebeginn bei der NBank beantragt und zeitnah erteilt werden, da alle erforderlichen Vorarbeiten bereits erfolgt sind. Anschließend kann ein spezifiziertes Angebot von LüneCom angefordert werden. In diesem Stadium können dann auch Gespräche mit potenziellen Endkunden geführt und Vorverträge abgeschlossen werden. Parallel ist der formelle Förderantrag einzureichen. Nach Bewilligung des Antrages könnte die Umsetzung (Tiefbau etc.) durch LüneCom beginnen (das Angebot sieht einen Umsetzungszeitraum von 36 Wochen vor). Nach Abschluss der Maßnahme würde die Hansestadt die erhaltenen Fördermittel an LüneCom zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke durchleiten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:


 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Maßnahme wird vorbehaltlich der zu klärenden förderrechtlichen Fragen und der Einwerbung von Fördermitteln zugestimmt.

Die Verwendung von maximal 20.000 EUR aus der Investitionsnummer 01-0511-008 „Breitbandversorgung“ für den Ausbau der Breitbandversorgung im Bereich Hafen/ Bilmer Berg wird zur Kenntnis genommen.