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Auszug - Aktiv gegen Kinderarbeit (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 07.04.2010, eingegangen am 13.04.2010)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.06.2010    
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3648/10 Aktiv gegen Kinderarbeit (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 07.04.2010, eingegangen am 13.04.2010)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD/CDU
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 11 - Personal & Interner Service
    Bereich 31 - Umwelt
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM zitiert Daten der Vereinten Nationen, nach denen 126 Millionen Kinder ausbeuterisch beschäftigt seien, von denen 73 Millionen jünger als 10 Jahre sind. Dies sei so vom Rat der Hansestadt Lüneburg nicht hinzunehmen, so dass dieser durch die Anpassung und Verschärfung der eigenen Beschaffungsrichtlinien seinen Beitrag zur Vermeidung von Kinderarbeit leisten wolle und das Verfahren transparenter mache. Außerdem habe die Änderung des Landesvergabegesetzes auch die Möglichkeit auf soziale Aspekte abzuzielen.

 

Auch Beigeordneter KÖRNER betont, dass alles im Einfluss der Hansestadt Lüneburg stehende möglich gemacht werden müsse, um Kinderarbeit zu vermeiden und auf Waren die im Umlauf sind, die aus Kinderarbeit stammen, verzichtet werden müsse.

 

Ratsherr KUNATH begrüßt diesen Antrag, bei Beschaffung von öffentlichen Lieferungen und Leistungen auf Produkte aus Kinderarbeit zu verzichten. Er fragt sich jedoch, ob dieses mit den verstärkten Vertragsrichtlinien der EU vereinbar sei, wie die Verwaltung dieses recherchieren und überprüfen möchte und aus welchem Topf diese Zusatzleistungen bezahlt würden.

 

Für Ratsherrn SOLDAN sei die Verfolgung dieses Antrages ein kleiner Baustein, um den Handel mit Waren aus Kinderarbeit einzudämmen. Allerdings müsse auch ein Umdenken in der Bevölkerung stattfinden, damit auf Produkte die, bekanntermaßen durch Berichterstattung in den Medien, aus Kinderarbeit stammen, verzichtet werde.

 

Beigeordneter BLANCK ist sich im Klaren, dass die Kontrolle und Überprüfung der Lieferungen und Leistungen sicherlich schwierig sei, trotzdem müsse man den Verzicht auf Produkte aus Kinderarbeit zum Prinzip erklären. Darüber hinaus solle bei Anpassung der Beschaffungsrichtlinie neben dem Verbot der Kinderarbeit auch der Verzicht auf Produkte aus Zwangsarbeit aufgenommen werden.

Ferner fordere er, dass Händler oder Produzierende, die für Kinderarbeit bekannt seien und sich in Lüneburg ansiedeln wollen, keinerlei Gewerbegrundstücke, die im Eigentum der Hansestadt Lüneburg stehen, vermietet, verpachtet oder verkauft bekämen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg verweist diesen Antrag in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.

 

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